Verstärkendes Femtosekundenlasersystem für die zeitaufgelöste optische Nahfeldmikroskopie Referenznummer der Bekanntmachung: 055018/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verstärkendes Femtosekundenlasersystem für die zeitaufgelöste optische Nahfeldmikroskopie
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung und betriebsbereite Übergabe eines verstärkenden Femtosekundenlasersystems für die zeitaufgelöste optische Nahfeldmikroskopie.
Technische Universität Dresden
Institut für Angewandte Physik
Professur für Experimentalphysik/Photophysik
Nöthnitzer Straße 61
01187 Dresden
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung und betriebsbereite Übergabe eines verstärkenden Femtosekundenlasersystems für die zeitaufgelöste optische Nahfeldmikroskopie einschließlich Installation, Inbetriebnahme und Einweisung.
Die Wertung erfolgt nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) nach der einfachen Richtwertmethode.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verstärkendes Femtosekundenlasersystem für die zeitaufgelöste optische Nahfeldmikroskopie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/