Einrichtung und Betreuung der sächsischen Erhebungsstellen im Zensus 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2021-11 StLA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01917
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betreuung der sächsischen Erhebungsstellen im Zensus 2022
Einrichtung und Betreuung der IT-Infrastruktur für die örtlichen Erhebungsstellen des Freistaates Sachsen im Zensus 2022.
Sachsen
Für die Umsetzung der in den 48 Erhebungsstellen geplanten Arbeiten für den Zensus 2022 ist vorgesehen, dass die Erhebungsstellen von einem externen Dienstleister auf Mietbasis mit einer für die Aufgabenerledigung geeigneten Hard- und Software inkl. Netzkomponenten für die Dauer des Zensus einheitlich ausgestattet und betreut werden.
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehören die Herstellung der Betriebsbereitschaft, die Übernahme des Systemservices, die Bereitstellung von Verbrauchsgut sowie notwendiger Lizenzen. Nach Abschluss der Arbeiten in den Erhebungsstellen soll der Auftragnehmer den Abbau der technischen Infrastruktur, inklusive der Rücknahme der Geräte und der datenschutzgerechten Löschung verbliebener Restdaten sicherzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Erklärung, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Ab-schnitt A).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte, (gem. EEE, Teil IV, Kap. B und C). Es sind Angaben zu machen, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist.
Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften (EEE Teil IV: Kap. B und C).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (gem. EEE Teil IV: Kap. B 1a und 2a),
— Nachweis (Kopie) einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 1 Mio Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese jeweils bis Vertragsschluss beigebracht wird (gem. EEE Teil IV: Kap. B 5). Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der EEE hier nicht ausreichend sind. Auch die bloße Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises deckt den geforderten Erklärungsgehalt ggf. nicht vollständig ab.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Ab-schnitt C 1b), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten 3 Jahre (2018 bis 2020),
— 2 Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten 3 Kalenderjahren (2018 bis 2020) mit vergleichbaren Lieferungen und Leistungen,
Führen Sie die Projekte mit Kurzbeschreibung, Schwerpunkten unter Bezug auf den Vergabegegenstand, das Projektvolumen in Euro, den Leistungszeitraum (Monat/Jahr), die durchschnittliche Anzahl der in das Projekt eingebundenen Mitarbeiter sowie den jeweiligen Auftraggeber auf.
Darüber hinaus müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
— Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbare(r) Zertifizierung/Nachweis
— Bestätigung, dass Mitarbeiter deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die deutsche Sprache entsprechend Level C1 der Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen beherrschen.
— Bestätigung, dass Ihre für die Durchführung der Arbeiten vorgesehenen Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Vertraulichkeitsverpflichtung (siehe Anlage 11) abgeben werden.
— Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Beauftragung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung unterzeichnen werden (Nutzerverwaltung mit den Angaben Name, Vorname, Dienst-stelle und Kontaktdaten).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vollständige Angebot (einschl. aller Anlagen) ist in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des Weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de