Ausschreibung der Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und Sporthallen der Stadt Elmshorn Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-70-10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elmshorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und Sporthallen der Stadt Elmshorn
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen.
25337 Elmshorn
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen an der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule und der Astrid-Lindgren-Schule in Elmshorn.
Der Vertrag endet am 30.9.2025 (bzw. am letzten Schultag vor den Herbstferien) und verlängert sich danach um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag wird fortgeführt, bis eine anschließende Neuvergabe rechtssicher abgeschlossen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Raum 2.1, Königstraße 20, 25335 Elmshorn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunkation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist.
Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYYQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland