Erweiterung der Wärmenetzstruktur in Brunsbüttel als Ausführung eines Wärmenetzes 4.0 im Modul II
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brunsbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lindemann-ing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Wärmenetzstruktur in Brunsbüttel als Ausführung eines Wärmenetzes 4.0 im Modul II
Erweiterung der Wärmenetzstruktur in Brunsbüttel als Ausführung eines Wärmenetzes 4.0 im Modul II
Es ist geplant eine neue Wärmenetztrasse ausgehend von der bestehenden Wärmenetzstruktur und der vorhandenen, nutzbaren industriellen Abwärme für zuvor definierte Abnehmerstrukturen (Machbarkeitsstudie) zu errichten.
Das Ziel ist es, durch die innovative Erweiterung des Netzes eine Infrastruktur zu schaffen, die langfristig eine emissionsarme und zukunftssichere Versorgung der gesamten Stadt ermöglicht.
25541 Brunsbüttel
Objektplanung und Fachplanung für:
— Ingenieurbauwerke,
— Tragwerksplanung,
— Technische Ausrüstung,
Das Leistungsbild ist in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beratungsleistungen sowie besondere Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers zu den Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 hinzutreten, werden auf Stundennachweis vergütet gehen aber in die Gesamthonorarbewertung mit ein.
Anzubieten sind Verrechnungssätze [Euro/Std] für
— den/die Projektleiter/in,
— eine/n Projektmitarbeiter,
— Fahrtstreckenentschädigung Pkw [Euro/km],
Die mit folgenden Mengenansätzen in Angebotswertung einbezogen werden:
—— 70 Std Projektleiter/in,
—— 30 Std Projektmitarbeiter/in (Bauzeichnerin),
Die Mitwirkung bei der Vergabe und Überwachung der Vermessungsleistungen und der Baugrunduntersuchungen werden über die o.g. Stundensätze abgerechnet.
Als besondere Leistung kommen in Betracht:
— Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 – örtliche Bauüberwachung Los 1 Ingenieurbauwerke (Wärmenetz, Wärmeerzeugung, Wärmespeicher). Die Leistung ist als pauschaler v.H.-Satz der anrechenbaren Kosten anzubieten. Das endgültige Honorar wird auf der Grundlage der Kostenfeststellung ermittelt.
— Weitere Vermessungsleistungen für den Planungsbereich die mit folgenden Mengenansätzen in die Angebotswertung einbezogen werden:
—— 80 Std Projektleiter/in (Vermessungsingenieur/in,
—— 40 Std Projektmitarbeiter/in (Vermessungstechniker/in),
—— 20 Std Vermessungstrupp,
— Baugrunduntersuchungen für den Planungsbereich die mit folgenden Mengenansätzen in die Angebotswertung einbezogen werden:
—— 125 Std Projektleiter/in (Geologe/in),
—— 60 Std Projektmitarbeiter/in (Zeichner/in).
Vorgangsnummer 2001163
Förderprogramme
— Das Merkblatt über die Förderung zum Modellvorhaben Wärmenetzsys-teme 4.0 ist zu beachten,
— Die Förderbekanntmachung zu den Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 („Wärmenetze 4.0 – Bundesförderung effiziente Wärmenetze“) vom 11.12.2019 ist zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nur von dem zur Auftragserteilung vorgesehenen Bieter sind auf Verlangen vor Vertragsschluss Nachweise zur Bestätigung der abgegebenen Eigenerklärung vorzulegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied zu erbringen):
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden oder Bescheinigung eines Versicherers zur Deckungsübernahme im Auftragsfall,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/n,
— Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Polizeiliches Führungszeugnis,
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
— Registergerichtseintragung (nur bei Kapitalgesellschaften),
— Erklärung zu Auftragssperren.
Nachweise gemäß Ziffer III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden. Des Weiteren wird auf die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Fristen verwiesen.