Planungsleistungen Breitbandnetzinfrastruktur III Referenznummer der Bekanntmachung: BZV_2021_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß Wittensee
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24361
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-huettener-berge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Breitbandnetzinfrastruktur III
Der Breitbandzweckverband beabsichtigt in den verbliebenen 599 weißen NGA-Flecken des Verbandsgebiets den Aufbau einer passiven Breitbandnetz-Infrastruktur, die im Betreibermodell verpachtet wird. Ein Betreiber ist bereits ausgewählt. Das Projekt beruht auf einer Förderung gem. Breitbandrichtlinie des Bundes und Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.
Gegenstand des Vergabeverfahrens und des Auftrags sind Planungsleistungen (hier und nachfolgend einschließlich der optional gegenständlichen Überwachungsleistungen der Leistungsphase 8 verstanden) für die Baumaßnahme: Herstellung des passiven Breitbandnetzes in den vom Betreibermodell Breitbandnetzinfrastruktur III umfassten 599 weißen NGA-Flecken des Verbandsgebiets des BZV (inklusive Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und Hausanschlüssen außerhalb weißer Flecken nach Maßgabe der Fischgrätenregelung nebst Kapazitätenplanung).
Verbandsgebiet des BZV (28 Gemeinden der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge), gelegen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Siehe oben II.1.4) und Vergabeunterlagen. Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen ab Vorbereitung der Genehmigungsplanung. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung ggf. der Leistungsphasen Objektüberwachung (Bauoberleitung/Bauüberwachung)sowie ggf. der Objektbetreuung nach näherer Maßgabe des Vertrages.
Die Auftragsvergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen von Einarbeitung/Vorbereitung der Genehmigungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen. Die optionale Auftragsstufe 2 umfasst die Leistungsphasen der Objektüberwachung (Bauoberleitung u. örtl. Bauüberwachung einschl. Dokumentation u. Vermessung). Die optionale Auftragsstufe 3 umfasst die Objektbetreuung nach Abnahme der Bauleistungen während der Gewährleistungsphase der Bauleistungen. Der Abruf kann auch jeweils auf einzelne Leistungsphase aus den Auftragsstufen oder Leistungen für Bauabschnitte beschränkt werden. Für die Baumaßnahme sind Bauabschnitte (Ausbaucluster) vorgesehen.
Vorbehalten bleibt ferner die Beauftragung zusätzlicher oder geänderter Leistungen für die Planung der Baumaßnahme nach Erfordernis, Einzelheiten sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX8R6RK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Information von Bietern über Nichtberücksichtigung ihres Angebots und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.