Breitbandausbau Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Gottleuba-Berggießhübel
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-bgb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beabsichtigt, die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Stadtgebiets der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes.
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel verfolgt die Zielstellung gemäß den Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und 1 Gbit/s im Upstream für alle Anschlussnehmer in den Ausbaugebieten. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer (insbesondere Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen sein und zuverlässig mit mindestens 1 Gbit/s Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream versorgt werden.
- Kriterium: Zuwendungsbetrag: 50 %
- Kriterium: Nachhaltigkeit der technischen Lösung: 25 %
- Kriterium: Enabnehmerpreise Privatkunden: 10 %
- Kriterium: Endabnehmerpreise Geschäftskunden: 10 %
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden: 5 %
Die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernder Bewerber ist auf 3 bis 6 Teilnehmer begrenzt.
Objektive Kriterien für die Auswahl dieser Bewerber sind:
Referenzen (Einschlägigkeit, Anzahl)(45 %), Personalausstattung (Anzahl, Qualifikation und Erfahrung Mitarb. + Projektleiter (25 %), Umsatz mit Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand vergleichbar sind (20 %) sowie Net. Gesamtumsatz (10 %).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrages verwenden müssen.
2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2.) Nrn. 1 bis 5 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 6 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
4. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Konzessiongebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
5. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
6. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
7. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
8. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet.
9. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet.
10. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
11. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
12. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Vergabe des Ausbaus von NGA-Netzen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:[gelöscht], Tel.: +49 (0) 221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 12. August 2019 (Ortszeit: 20.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
13. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
14. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland