Örtliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2021-59
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Örtliche Bauüberwachung
Projektbezeichnung: Erneuerung des Grundablasses und Sanierung des Betriebsauslasses am „Dörnthaler Teich“.
Die Revierwasserlaufanstalt Freiberg (RWA) ist, nach Anlage 3 zu § 30 SächsWG, Gewässer I. Ordnung und fällt damit in die Zuständigkeit und Unterhaltungslast der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau. Der Dörnthaler Teich ist eine der Stauanlagen der RWA.
An dem in den Jahren 1842-1844 errichteten Dammbauwerk des Dörnthaler Teiches entsprechen Grund- und Betriebsauslass, die zum großen Teil noch im ursprünglichen Zustand vorhandenen sind, nicht mehr dem Stand der Technik. Dabei werden insbesondere die Anforderungen der DIN 19700 Teil 11 (Stauanlagen – Talsperren) nicht erfüllt. Es ist deshalb eine Erneuerung dieser Anlagenteile erforderlich.
Es müssen alle 2 Lose angeboten werden. Den Zuschlag erhält der Bieter, der in Summe beider Lose den niedrigsten Angebotspreis hat.
Örtliche Bauüberwachung Sicherung Dammbauwerk
Olbernhau OT Dörnthal, DE
Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke. Leistungsumfang gemäß Vergabeunterlagen Aufgabenstellung und Leistungsbeschreibung der Örtlichen Bauüberwachung.
Örtliche Bauüberwachung Erneuerung Betriebsauslass
Olbernhau OT Dörnthal, DE
Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke. Leistungsumfang gemäß Vergabeunterlagen Aufgabenstellung und Leistungsbeschreibung der Örtlichen Bauüberwachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Siehe Vergabeunterlagen:
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre – davon im Fachgebiet der Örtlichen Bauüberwachung anzugeben. Geforderter Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet Örtliche Bauüberwachung: pro Geschäftsjahr 1 Mio. EUR.
Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen.
Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Die Deckungssumme für Sachschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in o.g. Höhe gewährt wird, geführt werden.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Siehe Vergabeunterlagen:
a) Angabe der zur Örtlichen Bauüberwachung vorgesehenen Mitarbeiter.
b) Angabe der Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung, des stellvertretenden Projektleiters (stellv. PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung und Benennung der Projektteammitglieder und ihrer beruflichen Befähigung.
c) Referenzen
Für den Projektleiter: Referenz für die Überwachung der Herstellung von Betonbauwerken im Wasserbau der Überwachungsklasse 2 (Stützwände, Bodenplatten) Anzahl mind. 3, max. 5 Referenzen
Für den Projektleiter: Referenz für die Überwachung der Verlegung von Rohrleitungen
Bis DN 800
Anzahl mind. 3, max. 5 Referenzen
Für den Stellv. Projektleiter: Referenz für die Überwachung der Herstellung von Betonbauwerken im Wasserbau der Überwachungsklasse 2 (Stützwände, Bodenplatten),
Anzahl mind. 1, max. 3 Referenzen
Für den Stellv. Projektleiter: Referenz für die Überwachung der Verlegung von Rohrleitungen
Bis DN 800
Anzahl mind. 1, max. 3
Für jede erforderliche Referenz ist ein separates Formblatt „Deckblatt für Referenzobjekt“ zu verwenden und vollständig auszufüllen. Angaben: Bezeichnung des Vorhabens, Herstellungskosten, erbrachter Leistungsumfang, Bauzeitraum, Bearbeitungszeitraum, Angaben zum Ansprechpartner des AG (Name des AG, Name des Ansprechpartners, Telefonnummer des Ansprechpartners).
Als vergleichbare Referenzen gilt (für alle oben genannten Nachweise) ein Bearbeitungszeitraum ab dem 1.1.2010.
Die Referenzen für den Projektleiter und dem stellvertretenden Projektleiter können aus den gleichen Projekten vorgelegt werden, sofern beide Personen im Fachgebiet der Örtlichen Bauüberwachung tätig gewesen sind.
Bauingenieur oder gleichwertig, Nachweis durch Studienabschluss Diplom oder gleichwertig für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter im Studiengang Bauingenieurwesen oder gleichwertig.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau, Rauenstein 6 A, 09514 Pockau – Lengefeld
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigten zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.