Neubau Zentralbau II – Erschließung, Verlegung und Freianlagen LP 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 037 21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentralbau II – Erschließung, Verlegung und Freianlagen LP 1-9
Das Klinikum St. Georg errichtet zur Verbesserung der medizinischen Versorgung einen weiteren Zentralbau. In diesem werden diagnostische, therapeutische und pflegerische Kompetenzen gebündelt. Der Funktionsumfang wird durch logistischen Aufgaben vervollständigt. Wesentliche Funktionsstellen sind:
— Funktionsdiagnostik,
— Arztdienst,
— Notaufnahme mit Aufnahmestation,
— Zusammengefasst zu interdisziplinären Intensivbereich mit ca. 90 bis 100 Betten auf ITS und IMC,
— Herzkatheter,
— Kinderpflegestation mit ca. 70 bis 80 Betten und Dialysebereich,
— Allgemeinpflegestation mit ca. 230 Betten,
— Wirtschaftshof,
— Vorhaltung Hubschrauberlandeplatz.
Die geplante Gesamtnutzungsfläche beträgt 17 000 m2 bis 18 000 m2. Das Baufeld befindet sich im rückwärtigen, westlichen Teil des Klinikums am Rand eines Landschaftsschutzgebietes. Die Planung begann Anfang 2019 und die Entwurfsplanung soll im Juni 2021 vorliegen. Der Baubeginn ist für Sommer 2022 und die Fertigstellung 2027 geplant.
Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ausschreibung der nachfolgend im Einzelnen vereinbarten Planungs- und Ingenieurleistungen für das Vorhaben „Neubau Zentralbau II“ als Neubau mit ca. 39 000 m2 BGF und einem Kostenrahmen von 157 Mio. EUR brutto über die KG 200 bis 700 am Standort Delitzscher Straße. Das Verfahren erfolgt in Anlehnung an die Leistungsbilder im Abschnitt 2 „Freianlagen“ gem. § 38 bis 40 HOAI und Abschnitt 4 „Verkehrsanlagen“ gem. § 45 bis 48 HOAI. In den Leistungsbildern sind speziell die folgenden Punkte zu planen:
— Herrichten des Grundstücks, Erschließung Baufeldes, BE-Planung einschl. Baustraße, etc,
— Erschließung, Bemessen, Umlegen und Verlegen von Leitungen für Schmutz-, Regen- und Trinkwasser,
— Erschließung, Umlegen und Verlegen von Leitungen für Datentrassen, Strom 1 KV / 10 KV,
— verkehrsregelnde Maßnahmen vor und während der Bauzeit, einschließlich Beschilderung im Bereich des Klinikums sowie im öffentlichen Straßenraum,
— Wege, Straßen, Entwässerung, Pflanzungen und landschaftspflegerische Freianlagenplanungen im Bereich des Klinikums.
Entsprechend stufenweiser Beauftragung der Leistungsphasen
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit 5 Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung – auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung – mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand der Referenzangaben und im Übrigen anhand eines Punkterankings vorgenommen.
Die Beauftragung erfolgt optional stufenweise. Für das Projekt beträgt der mögliche Gesamtumfang LP 1 bis 9. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis des Berufsstandes „Ingenieur“ für den vorgesehenen Projektleiter, „Ingenieur“ oder „Techniker“ für den vorgesehenen Bauleiter gem. § 75 Abs. 2 VgV. Der Nachweis ist durch Beifügung einer Abschrift der Eintragung, einer Bestätigung oder eines Ausdrucks des Mitgliederverzeichnisses einer Ingenieurkammer zu erbringen.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
b) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt „Interessenkonflikt“ ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.
c) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als 3 Monate) gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden; ferner Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG vorliegen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben.
Sowie:
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen Freianlagen sowie Verkehrsanlagen, sofern der Bieter bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen.
b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von je 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Vorlage des Versicherungsscheins in Kopie.
Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine formlose Eigenerklärung des Bieters beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme wie gefordert, erhöht wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft bei geringerer Deckungssumme die Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall beifügen.
c) Personal: Durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Personen mit der Qualifikation „Ingenieur“ oder „Techniker“ inkl. Inhaber in den letzten 3 Jahren.
Zu a) Umsatz:
Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein Umsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr von [Betrag gelöscht] EUR. Das Formblatt „Umsatz“ ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Umsatz abgeben. Der Mindestumsatz ist von der Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.
Zu c) Personal:
Mindestanforderung ist eine Anzahl von 3 Ingenieuren/Technikern pro Jahr. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Personal abgeben. Die Mindestanforderung ist von der Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.
Referenz für erbrachte Grundleistungen der LP 1 bis 8:
Jeder Bewerber muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV aus den letzten höchstens 5 Jahren nachweisen; Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU. Hierfür sind Referenzobjekte zu benennen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen für Aufträge über Fachplanungen in den Bereichen Freianlagen sowie Verkehrsanlagen (mind. LPH 1 bis 8) angesehen. Das bereitgestellte Formblatt „Referenzen“ ist zu nutzen und es sind sämtliche im Formblatt aufgeführten Angaben zu erbringen.
Mindestanforderung 1: Jeder Bieter muss wenigstens eine Referenz für die Erbringung von Freianlagen (mindestens LP 1 bis 8), wobei die Bausumme 0,5 Mio. EUR brutto überschritten haben muss, vorweisen können. Mit Blick auf § 75 Abs. 5 S. 3 VgV verweist der Auftraggeber vorsorglich auf die Entscheidung VK Sachsen, Beschluss vom 5.2.2019 – 1/SVK/038-18, wonach diese Vorschrift kein generelles Verbot enthält, bei der Bestimmung der Referenzanforderung auf die gleiche Nutzungsart abzustellen.
Mindestanforderung 2: Jeder Bieter muss wenigstens eine Referenz für die Erbringung von Verkehrsanlagen (mindestens LP 1 bis 8), wobei die Bausumme 0,5 Mio. EUR brutto überschritten haben muss, vorweisen können. Mit Blick auf § 75 Abs. 5 S. 3 VgV verweist der Auftraggeber vorsorglich auf die Entscheidung VK Sachsen, Beschluss vom 5.2.2019 – 1/SVK/038-18, wonach diese Vorschrift kein generelles Verbot enthält, bei der Bestimmung der Referenzanforderung auf die gleiche Nutzungsart abzustellen.
Mindestanforderung 3: Ein Referenzprojekt (nicht notwendigerweise das Projekt gemäß Mindestanforderung 1 und 2) muss für einen öffentlichen Auftraggeber (Ausschreibung der Bauleistungen gem. VOB/A) erbracht worden sein.
Mindestanforderung 4: In einem Referenzprojekt (nicht notwendigerweise das Projekt gemäß Mindestanforderung 1 und 2 oder 3) muss die Bausumme der KG 200 bis 700 nach DIN 276 den Betrag von 5 Mio. EUR brutto überschritten worden sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Mindestanforderungen insgesamt durch deren Mitglieder erfüllt sind.
Siehe Punkt III.1.1)
Bewerber- und Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt. Bewerber- und Bewerbergemeinschaften müssen keine bestimmte Rechtsform haben, um einen Antrag auf Teilnahme zu stellen oder ein Angebot abzugeben. In den Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Abschnitt 5.) ist festgelegt, wie Gruppen von Unternehmen die Eignungskriterien zu erfüllen haben. Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
Eine Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften bzw. die Beteiligung als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft nicht möglich. Bewerber dürfen sich in einem Los nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unternehmen übermitteln, soweit nicht Laufe des Verfahrens abweichende Mitteilungen erfolgen, ihre Teilnahmeanträge sowie Angebote in Textform nach § 126b BGB über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de nach näherer Maßgabe dieser Bedingungen. Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die erforderlichen Unterlagen sind entweder je einzeln und mit Bezeichnung des Inhaltes als PDF-Datei hochzuladen, oder es erfolgt die Abgabe in einem gesamten Dokument als PDF-Datei. Eine PDF-Datei darf nicht größer sein als 100 MB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RRRF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.