Rahmenvertrag Beschaffung Hardware, Software, Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 08/60/04/21/2-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plauen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Beschaffung Hardware, Software, Zubehör
Los 2 – Notebooks, Tablets, Monitore.
Stadt Plauen
FG Informationstechnik
Unterer Graben 1
08523 Plauen
Die Stadt Plauen plant den Abschluß eines Rahmenvertrages zur Beschaffung von produktspezifischer Hard- und Software sowie Zubehör des Herstellers Fujitsu für die Geräteklassen Notebook, Tablet, Monitore sowie deren Zubehör, Nachrüstung und Dienstleistung. Lieferungen innerhalb des Rahmenvertrages erfolgen per Einzel- oder Sammelabruf. Installation, Montage und Konfiguration erfolgen in der Regel in Eigenregie durch die Stadt Plauen oder über gesonderte Dienstleistungsabrufe bzw. Aufträge, welche auch weitere IT-Dienstleistungen umfassen können.
Wenn innerhalb der Vertragslaufzeit einzelne Produkte oder Serien „abgekündigt“ werden, so treten an Stelle der abgekündigten Produkte oder Serien die entsprechenden Nachfolgeprodukte. Gleiches gilt für die Einführung neuer Produkte oder Serien, die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Plauen erforderlich sind.
Aus Gründen des Investitionsschutzes müssen bestehende Systeme im Rahmen ihres Supportzeitraums erweitert werden können. Alle zu liefernden Komponenten, Software- und Treiberversionen, sowie die notwendigen Anpassungen müssen vollständig mit der bereits installierten Basis kompatibel sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.
Die Nachweise für die Punkte III.1.1) bis III.1.3) können durch Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung erbracht werden (einsehbar unter https://www.plauen.de/media/dokumente/rathaus/124_Eigenerklaerung.pdf).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
Herstellerbestätigung Fujitsu über den Partnerstatus
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eventuelle Bieteranfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, d. h. bis spätestens 29.6.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.