Ausstattung Bildungszentrum des Kfz-Gewerbes Region Dresden, Client Management System Referenznummer der Bekanntmachung: RF2021/1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kfz-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Bildungszentrum des Kfz-Gewerbes Region Dresden, Client Management System
Ausstattung von Kfz-Werkstätten in der überbetrieblichen Bildungseinrichtung im Rahmen der Förderung Überbetrieblicher Berufsbilsdungsstätten (ÜBS) des Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Dresden
DEUTSCHLAND
Lieferung und Inbetriebnahme eines Client Management Systems
Schulung zur Administration.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen AVPQ (https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/) oder Vorlage folgender Eigenerklärung (siehe Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“) mit nachstehenden Angaben:
— Angabe einer Referenzliste über max. 3 Leistungen (Auftraggeber, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum),
— Angabe darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— Erklärung darüber, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat,
— Erklärung über die Eintragung im Handelsregister.
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben sowie ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen)
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so ist die vorstehend angeführte Eigenerklärung zur Eignung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, aus welcher die versicherten Risiken und die Haftungssummen ersichtlich sind.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, ist dieser Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
Für das Vergabeverfahren gelten die Vergabebedingungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 26. Juni 2013, zuletzt geändert am 12. Juli 2018, der Vergabeverordnung (VgV) vom 12. April 2016, zuletzt geändert am 10. Juli 2018 und die Vertragsbedingungen der VOL/B vom 05. August 2003.
Sachmangelhaftung: 2 Jahre
Dokumentationen, Handbücher und Beschreibungen müssen in deutscher
Sprache vorliegen.
Zuschlagskriterien:
Preis 50 %
Qualität 20 %
Ausführungsfristen 10 %
Qualifikation 10 %
Kundendienst 10 %
Abschnitt IV: Verfahren
Haus des Kfz-Gewerbes, Tiergartenstraße 94, 01219 Dresden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter VI.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.