Lebendige Luppe – Attraktive Auenlandschaft als Leipziger Lebensader, Los 16 — Geotechnische Untersuchung / Baugrund-HU / Bodenschutzkonzept Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_171_Los16
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.funke-mb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lebendige Luppe – Attraktive Auenlandschaft als Leipziger Lebensader, Los 16 — Geotechnische Untersuchung / Baugrund-HU / Bodenschutzkonzept
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig beabsichtigt die Vergabe von geotechnischen Leistungen in Gestalt einer Baugrund-Hauptuntersuchung zum Projekt „Lebendige Luppe“. Das Projekt „Lebendige Luppe“ ist eines der derzeit bedeutendsten Naturschutzprojekte in Deutschland. Es wird im Wesentlichen vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie ergänzend von der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) gefördert.
Das Projekt greift die Idee auf, die nachhaltige Entwicklung des Auenwaldes im Nordwesten der Stadt Leipzig zu unterstützen, maßgebende Fließgewässer zu revitalisieren, den auentypischen Wasserhaushalt zu stabilisieren, damit die daran gekoppelten typischen Biotop- und Habitatstrukturen gesichert und entwickelt werden können.
Das Projektgebiet befindet sich südlich der Neuen Luppe vom Elsterbecken/Kleine Luppe bis zur Luppe an der BAB 9.
Ein wesentlicher Bestandteil des Projektes ist dabei die bauliche Umsetzung von verschiedensten Maßnahmen, insbesondere der Bau des Fließgewässers Lebendige Luppe und die Schaffung der baulichen Anlagen für die flächige Überflutung. Zur Unterstützung der planerischen Leistungen für den Projektteil 2 (Bauabschnitte 1-3) zwischen Elsterbecken im Osten und Zschampert Siel im Westen wird ein kompetentes und einschlägig erfahrenes Baugrund- bzw. Geotechnikbüro mit fachlicher Expertise gesucht.
Das Bearbeitungsgebiet misst in seiner Ost-West-Ausdehnung in der Luftlinie etwa 7 km und umfasst eine Fläche von ca. 900 ha. Um die Planungen für das Projekt vorzubereiten (LP 3 - 4 entsprechend HOAI), soll die zu-künftige Trasse des Gewässerlaufes Lebendige Luppe (ca. 14 km) untersucht werden.
Die Leistungen sind ab 20.9.2021 bis 11.1.2022 zu erbringen (Erkundungen bis 14.12.2021).
Leipzig, DE
Es werden die folgenden Leistungen vergeben:
A: Grundleistungen gemäß HOAI:
— Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept,
— Beschreibung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse,
— Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Empfehlungen, Hinweise, Angaben zur Bemessung der Gründung.
B. Besondere Leistungen:
— Durchführung der Aufschlussarbeiten entsprechend Erkundungskonzept,
— Begleiten der Aufschlussarbeiten vor Ort,
— Beratung zu Anlagen zur Grundwasserabsenkung oder sonstigen ständigen oder bauzeitlichen Eingriffen in das Grundwasser,
— Veranlassen von Labor- und Felduntersuchungen im Rahmen der Erstellung der Aufschlussarbeiten,
— geotechnische Beratung zu Gründungselementen und Filterschichten, Baugruben- oder Hangsicherungen und Erdbauwerken,
— Mitwirken während der Planung oder Ausführung von Teilobjekten sowie Besprechungs- und Ortstermine,
— Erkundung und Beurteilung des Bodens hinsichtlich Kontamination mit grundwasserschädlichen organischen und anorganischen Verbindungen sowie hinsichtlich der Wiedereinbaubarkeit (auch in landwirtschaftlichen Flächen, Verwertungsanforderungen nach LAGA und BBodSchV) bzw. einer ggf. erforderlichen Entsorgung (Zuordnung nach LAGA und DepV), Hinweise zum Entsorgungsweg, Aufbereitung falls erforderlich oder sonstiger Handhabung, Angaben zur Wiedereinbaubarkeit,
— Beurteilung der Versickerungsfähigkeit anstehender Böden,
— Durchführen und Begleiten der erforderlichen Kampfmittelerkundung / Schaffen der Voraussetzung für die Baugrunderkundung (der Leipziger Raum ist geprägt durch zahlreiche Fundstücke alter Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg).
Zur Leistung gehört die vollständige Grundlagenermittlung mit Dokumentation auch in Bezug auf die Verwendungsfähigkeit und Recherche zu vorhandenen Unterlagen und ihrer Nutzbarkeit sowie die Präsentation der Ergebnisse mittels wiederverwendbarer Datei im Format MS Powerpoint.
Optionale Besondere Leistungen Geotechnik:
— geotechnische Freigaben (Gründungssohle),
— geotechnische Fachbaubegleitung.
Optionale Besondere Leistungen Bodenschutzkonzept:
Für die Ausführung der Leistungen sind die Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5) sowie DIN 19639 zu beachten.
Als optionale besondere Leistung wird die Erstellung eines Bodenschutzkonzepts gefordert.
— Ermittlung des Bodeninventars,
— bodenbezogene Bewertungen,
— Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen für den Bodenschutz,
— Erstellung eines Bodenschutzplanes,
— Dokumentation,
— Rekultivierungsmaßnahmen,
— Vermittlung von Informationen an die am Bau Beteiligten in geeigneter Weise über die Inhalte des Bodenschutzkonzeptes.
Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers.
Das Formblatt zu Los 16 „Eignungsnachweise und Hinweise zur Wertung“, die Honorarkalkulationstabelle, sowie der Vertragsentwurf mit seinen Anlagen zur Leistungsbeschreibung und Formblättern sind auszufüllen.
Diese Unterlagen und Bestandspläne sowie ggf. die Antworten auf Bieterfragen werden unter www.evergabe/unterlagen (Referenznummer: „FMB_171_Los16“) eingestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt ist.
Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen:
a) Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen aus Ziffer III.2.2.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter, den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bietergemeinschaft und / oder mit Nachunternehmern). Bei Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot zwingend einzureichen.
c) Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft oder eventuelle Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft sind.
d) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
e) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 123 und §124 bestehen.
f) Angabe der mittleren Anzahl an Ingenieuren und technischen Mitarbeitern in den Jahren (2019 bis aktuell). Beträgt die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter aktuell weniger als 4 Personen in der Baugrunderkundung zählt das Angebot nicht als geeignet und wird ausgeschlossen.
g) Angabe, ob es sich beim Bieter um ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Union handelt.
h) ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Eignungsnachweise und Hinweise zur Wertung“, die Unterlage ist als Download beziehbar unter www.evergabe-online.de (Referenznummer: „FMB_171_Los16“)
— Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Eignungsnachweise und Hinweise zur Wertung“,
— Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen aus Ziffer III.2.2,
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 123 und § 124 vorliegen,
— Nachweis einer Berufszulassung als Ingenieur.
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen die Bieter zur projektleitenden Person:
— Name, Datum Studiumsabschluß und Berufserfahrung als Ingenieur mit geotechnischer Ausbildung,
— 2 verschiedene persönliche Referenzprojekte an und für Fließgewässer, zu denen im Zeitraum vom 1.1.2012 bis zur Abgabe des Honorarangebotes die Baugrunduntersuchungen durch die projektleitende Person erbracht wurde,
— Erfahrung in der Betreuung / Leitung und Auswertung der Ergebnisse von ausführenden Firmen für Bohrkernsondierungen,
— Erfahrung in der Einschätzung von baulichen Planungen auf bestehende Grundwasserverhältnisse; Verdichtungs- und Tragfähigkeitsprüfungen,
— Erfahrung in der Beurteilung von Bodenproben nach LAGA und BBodSchG (Zuordnung nach LAGA und DepV) (kombinierte Auswertungen bodenphysikalischer und geotechnischer Untersuchungen),
— Angaben zu Büroreferenzen,
— Angaben zu Projektteams,
— Angaben zu Software.
Die GIS-Richtlinie und CAD-Richtlinie des Landes Sachsen (LTV) ist umzusetzen und zu berücksichtigen. Die Daten sind in geeigneter Weise für den Datenaustausch mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie aufzubereiten (Darstellung in AutoCAD, Übernahme nach LTV-Standard [GIS- und CAD-Richtlinie]). Es wird erwartet, dass der Bieter die für die Leistungserbringung benötigten Geräte und Maschinen (Hardware) sowie die notwendige Software in den Anforderungen genügendem Umfang vorrätig hat. Nachweise oder eine Eigenerklärung zur vorhandenen Hard- und Software sind dem Angebot beizufügen.
Der Bieter muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
A Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen die Bieter zur projektleitenden Person:
— Name, Datum Studiumsabschluß und Berufserfahrung als Ingenieur mit geotechnischer Ausbildung,
— Nachweis einer Person mit Sachkundenachweis Bodenschutzkonzept,
— 2 verschiedene persönliche Referenzprojekte an und für Fließgewässer, zu denen im Zeitraum vom 1.1.2012 bis zur Abgabe des Honorarangebotes die Baugrunduntersuchungen durch die projektleitende Person erbracht wurde,
— Erfahrung in der Betreuung / Leitung und Auswertung der Ergebnisse von ausführenden Firmen für Bohrkernsondierungen,
— Erfahrung in der Einschätzung von baulichen Planungen auf bestehende Grundwasserverhältnisse; Verdichtungs- und Tragfähigkeitsprüfungen,
— Erfahrung in der Beurteilung von Bodenproben nach LAGA und BBodSchG (Zuordnung nach LAGA und DepV) (kombinierte Auswertungen bodenphysikalischer und geotechnischer Untersuchungen),
— Erfahrung mit Kampfmittelerkundung in Hinblick auf Überreste aus dem 2. Weltkrieg (mindestens 1 Referenzobjekt),
— Angaben zu Büroreferenzen,
— Angaben zu Projektteams,
— Angaben zu Software.
Nachweise oder Eigenerklärung, dass die vorhandene Hard- und Software die technischen Anforderungen zur Leistungserbringung erfüllt.
Die Leistungen sind Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter verfügen, die die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen dürfen bzw. über einen anderen Nachweis der Qualifikation gemäß Abschnitt III.1.1 verfügen, vorbehalten. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährl. Deckung von min. 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und für Vermögensschäden. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (o. mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Es erfolgt keine öffentliche Submission.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Downloadbereich befinden sich die folgenden Ausschreibungsunterlagen, die ausgefüllt mit Anlagen als Angebot einzureichen sind:
— Datei: „P171_Los 16 Eignung-Hinweise-Wertung“,
— komplettes ausgefülltes Vertragspaket inkl. Honorarkalkulationsblatt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).