Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude des KSV Sachsen, Humboldtstraße 18 + 25, 04105 Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 120-043.42-648/20023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ksv-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude des KSV Sachsen, Humboldtstraße 18 + 25, 04105 Leipzig
Der Kommunale Sozialverband Sachsen schreibt die Unterhaltsreinigung in den Dienstgebäuden des KSV – Standort Leipzig (z. B. Büros, Sanitäranlagen, Küchen, Flure, Beratungsräume) Humboldtstr. 18 und 25 in 04105 Leipzig für 4 Jahre aus. Der Kommunale Sozialverband Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen Leistungsschwerpunkt auf der Teilhabe sowie Qualitätserhaltung und -steigerung des Lebens von behinderten, hilfe- und pflegebedürftigen Menschen liegt. Vor diesem Hintergrund legt der Auftraggeber bei der Vergabe neben der Wirtschaftlichkeit der Angebote unbedingt auch ein Augenmerk auf die Berücksichtigung sozialer Aspekte.
Leipzig
DEUTSCHLAND
Unterhaltsreinigung in den Dienstgebäuden des KSV – Standort Leipzig, Humboldtstr. 18 und 25 in 04105 Leipzig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude des KSV Sachsen, Humboldtstraße 18 + 25, 04105 Leipzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.