Oberschule Schulstr. 6, Los 52.2 Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-00156
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberschule Schulstr. 6, Los 52.2 Außenanlagen
Los 52.2 Außenanlagen, 04316 Leipzig.
Leipzig
— 640 m2 Asphalt abbrechen, entsorgen,
— 250 m3 Befestigung, ungebunden, aufbrechen, entsorgen,
— 870 m2 Vegetationsschicht abtragen, entsorgen,
— 100 m vorh. Metallzaun einschl. Tore abbrechen,
— 1 050 m3 Boden lösen, laden und entsorgen,
— 1 780 m2 Betonpflasterfläche herstellen,
— 110 m Doppelstabgittermattenzaun, H = 1,60 m einbauen,
— 1 St. Toranlage, einflügelig, Breite 1,50 m, Höhe 1,60 m,
— 1 St. Toranlage, zweiflügelig, Breite 3,50 m, Höhe 1,60 mt,
— 1 St. Treppenanlage mit Blockstufen aus Beton, 7 Stg.,,
— 9 St. L-Element 80-100 cm, Einbauhöhe 130 cm,
— 7 St. L-Element 60-100 cm, Einbauhöhe 80 cm,
— 3 St. L-Element 100 cm, Einbauhöhe 55 cm,
— 8,70 m Handlauf u. Geländer Treppenanlage,
— 47,80 m Handlauf Rampe,
— 110 m Abwasserleitungen u. Fettabscheider,
— 10 St. Abfallbehälter,
— 5 St. Kinder-Hockerbänke,
— 750 m2 Rasenflächen einschl. Entwicklungspflege,
— 417 m2 Pflanzflächen einschl. Entwicklungspflege,
— 10 St. Baumpflanzung einschl. Entwicklungspflege.
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberschule Schulstr. 6, Los 52.2 Außenanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wurzen
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04808
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).