Lieferung von 1 Stück All-Terrain-Mobilkran 50 t Referenznummer der Bekanntmachung: 1217306-U41
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 1 Stück All-Terrain-Mobilkran 50 t
1 Stück All-Terrain-Mobilkran (Max. Gewicht 36 000 kg, Straßenzulassung).
07580 Ronneburg
Technische Daten
— Hublast 50 000 kg,
— Max. Gewicht 36 000 kg, Straßenzulassung,
— 6-Zylinder-Dieselmotor,
— Nettoleistung 260-280 kW
Fahrerkabine und sonstige Ausstattung
— Korrosionsbeständige Doppelkabine, gummielastisch entkoppelt, mit Sicherheitsverglasung,
— Rückfahrkamera für Rückraumüberwachung,
— Radio mit Freisprechanlage,
— Klimaanlage,
— Standheizung,
— Sanitätskasten, Nothammer,
— Rückspiegel, beidseitig,
— Pneumatisch gefederter Fahrersitz,
— Fahrerkabine und Tankdeckel abschließbar,
— Installation Feuerlöscher (Aufladelöscher), vorzugsweise Typ P6, Hersteller Neuruppin
Kranunterwagen / Fahrgestell
— Verwindungs- und Biegesteife Schweißkonstruktion aus hochfestem Stahl,
— Automatisches Schaltgetriebe mit sperrbarem Verteilerdifferential,
— Alle Achsen gelenkt, inkl. geschwindigkeitsabhängige Hinterachslenkung,
— Antrieb 6 x 6, alle Achsen angetrieben,
— Zulässige max. Achslast ≤ 12 000 kg,
— Hydraulische Servolenkung mit Reservepumpe,
— Hydropneumatische Federung,
— Reserverad ohne Halterung,
— Steigungsvermögen min. 60o,
— Staukiste für Gehänge auf Unterwagen montiert,
— Staukiste für Unterbauhölzer am Heck des Unterwagens montiert, inkl. Holz
Abstützung
— 4-Punkt Abstützung,
— Variabel verstellbar, vollhydraulisch,
— automatische Abstandsanzeige,
— Bluetooth-Fernbedienung
Kranoberwagen
— Verwindungssteife Schweißkonstruktion,
— Mitgeführter Ballast ca. 7 000 kg,
— Dieselhydraulischer Antrieb von Dieselmotor im Fahrgestell,
— Automatische Drehzahlregelung während des Kranbetriebes,
— Alle Arbeitsbewegungen gleichzeitig fahrbar,
— Steuerung über selbstzentrierende Handsteuerhebel,
— Hub- und Drehwerk mit Planetengetriebe und federbelastete Haltebremse,
— 3-teiliger Telekopausleger,
— Seiltrommel mit Stahlseil aufgelegt,
— Sicherheitseinrichtungen:
—— Überlastungsanlage,
—— Hubendbegrenzung,
—— Windenendschalter,
—— Sicherheitsventile gegen Rohr- und Schlauchbrüche
Kranfahrerkabine
— Korrosionsbeständig,
— Getönte Sicherheitsverglasung,
— Dach- und Frontscheibe ausstellbar,
— Schiebetür,
— Radio,
— Klimaanlage,
— Standheizung,
— Kabine nach hinten neigbar,
— Arbeitsscheinwerfer an der Kabine
Arbeitsausrüstung
— Hakenflaschen 1 Stück für ca. 30 000 kg und 1 Stück für ca. 13 000 kg,
— Montagespitze 1.4 m inkl. Rollensatz und Hakentraverse,
— Rundumleuchten für Straßenbetrieb,
— Warnmarkierungen Rot/Weiß.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug oder ähnlich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2289 / 499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.