Managementunterstützungsleistungen und Stellung eines Chief Restructuring Officer (CRO) als zweitem Geschäftsführers eines Krankenhauses in kommunaler Trägerschaft Referenznummer der Bekanntmachung: XVP-17-Q1

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.imland.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0ARR9B/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0ARR9B
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunales Unternehmen in Privatrechtsform
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Managementunterstützungsleistungen und Stellung eines Chief Restructuring Officer (CRO) als zweitem Geschäftsführers eines Krankenhauses in kommunaler Trägerschaft

Referenznummer der Bekanntmachung: XVP-17-Q1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei dem öffentlichen Auftraggeber handelt es sich um ein kommunales Krankenhaus mit 2 Standorten in Rendsburg und Eckernförde. Die Anzahl der Belegungstage ist seit 2018 stark rückläufig. Infolge der COVID-19-Pandemie hat sich diese Entwicklung verschärft, was zu einer akuten Krisensituation geführt hat. Um einen nachhaltige Sanierung zu erreichen, beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber den Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, der 2 Komponenten umfassen soll:

— Managementunterstützung und

— Stellung eines CRO als zweitem Geschäftsführer.

Die Laufzeit des zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags soll 24 Monate betragen. Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem CRO ist nicht beabsichtigt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Managementunterstützungsleistungen und Stellung eines Chief Restructuring Officer (CRO) als zweitem Geschäftsführer eines Krankenhauses in kommunaler Trägerschaft.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskriterium – Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftragsbetrauten Personals / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Bewerber werden auf der Grundlage der vorgelegten Eignungsnachweise, insbesondere der Referenzen ausgewählt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Nachweis über Eintragung in ein Handelsregister oder in ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.

b) Eigenerklärung über das Fehlen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB.

c) Eigenerklärung zum Vergabemindestlohn nach § 4 Abs. 1 VGSH.

d) Kurze Unternehmensdarstellung (Beteiligungsstruktur, eventuelle wirtschaftliche Verpflichtungen, Geschäftsfelder, Gesamtzahl der Mitarbeiter sowie Zahl der Mitarbeiter, die kommunale Krankenhäuser in Restrukturierungs- bzw. Sanierungsfragen beraten).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei dieser Umsatz bei mindestens 5 Mio. EUR pro Geschäftsjahr liegen muss.

b) Eigenerklärung über den Umsatz pro Geschäftsjahr bei Dienstleistungen, die mit dem Gegenstand des zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei dieser Umsatz bei mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr liegen muss.

c) Erklärung darüber, aus welchen tatsächlichen Umständen sich die Vergleichbarkeit der Dienstleistungen, aus denen die von der Eigenerklärung nach Ziffer III.1.2.b) genannten Umsätze resultieren, mit dem Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ergibt. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Leistungen ergibt, und hierfür eine von ihm zu bestimmende Frist zu setzen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Vorlage von 3 Referenzen über Beratungsleistungen in kommunalen Krankenhäusern aus der Zeit seit dem 1. Januar 2013, die hinsichtlich der Beratungsleistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen im Punkt Managementunterstützung vergleichbar sind, von denen sich mindestens eine Referenz jedenfalls auch auf Zeiträume nach dem 1. Januar 2018 beziehen muss, unter Nennung des Namens des Auftragsgebers sowie eines Ansprechpartners des Auftraggebers und dessen Kontaktdaten. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Leistungen ergibt, und hierfür eine von ihm zu bestimmende Frist zu setzen.

b) Nennung der natürlichen Person, die als CRO gestellt werden soll, mit stichwortartigem Lebenslauf.

c) Eigenerklärung, dass die natürliche Person, die als CRO gestellt werden soll, Angestellte / Angestellter, Geschäftsführer / Geschäftsführerin, Partner / Partnerin oder Gesellschafter / Gesellschafterin des Beratungsunternehmens ist.

d) Vorlage von 3 Referenzen über Beratungsleistungen in kommunalen Krankenhäusern aus der Zeit seit dem 1. Januar 2013 der natürlichen Person, die als möglicher CRO gestellt werden soll, die hinsichtlich der Beratungsleistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen im Punkt CRO-Gestellung vergleichbar sind (z.B. CRO oder Interimsmanager in kommunalen Krankenhäusern), von denen sich mindestens eine Referenz jedenfalls auch auf Zeiträume nach dem 1. Januar 2018 beziehen muss, unter Nennung des Namens des Auftragsgebers sowie eines Ansprechpartners des Auftraggebers und dessen Kontaktdaten. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Leistungen ergibt, und hierfür eine von ihm zu bestimmende Frist zu setzen.

e) Benennung der Mitglieder des Beratungsteams einschließlich Vorlage stichwortartiger Lebensläufe, Beschreibing der jeweiligen beruflichen Position im Unternehmen, der jeweiligen Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und Darstellung der jeweiligen Erfahrung mit Beratungsleistungen für kommunale Krankenhäuser, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Leistungen ergibt, und hierfür eine von ihm zu bestimmende Frist zu setzen.

f) Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

§ 16 Abs. 3 VgV: Die aktuelle wirtschaftliche Krisensituation beim öffentlichen Auftraggeber macht die rasche Erteilung des Auftrags erforderlich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ergänzung zur Bewertung der Teilnahmeanträge

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ARR9B

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein geltend gemachter Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vor Einreichung eines Nachprüfungsantrags erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bie der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2021

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