Managementunterstützungsleistungen und Stellung eines Chief Restructuring Officer (CRO) als zweitem Geschäftsführers eines Krankenhauses in kommunaler Trägerschaft Referenznummer der Bekanntmachung: XVP-17-Q1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.imland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managementunterstützungsleistungen und Stellung eines Chief Restructuring Officer (CRO) als zweitem Geschäftsführers eines Krankenhauses in kommunaler Trägerschaft
Bei dem öffentlichen Auftraggeber handelt es sich um ein kommunales Krankenhaus mit 2 Standorten in Rendsburg und Eckernförde. Die Anzahl der Belegungstage ist seit 2018 stark rückläufig. Infolge der COVID-19-Pandemie hat sich diese Entwicklung verschärft, was zu einer akuten Krisensituation geführt hat. Um einen nachhaltige Sanierung zu erreichen, beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber den Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, der 2 Komponenten umfassen soll:
— Managementunterstützung und
— Stellung eines CRO als zweitem Geschäftsführer.
Die Laufzeit des zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags soll 24 Monate betragen. Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem CRO ist nicht beabsichtigt.
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Managementunterstützungsleistungen und Stellung eines Chief Restructuring Officer (CRO) als zweitem Geschäftsführer eines Krankenhauses in kommunaler Trägerschaft.
Die Bewerber werden auf der Grundlage der vorgelegten Eignungsnachweise, insbesondere der Referenzen ausgewählt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis über Eintragung in ein Handelsregister oder in ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.
b) Eigenerklärung über das Fehlen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB.
c) Eigenerklärung zum Vergabemindestlohn nach § 4 Abs. 1 VGSH.
d) Kurze Unternehmensdarstellung (Beteiligungsstruktur, eventuelle wirtschaftliche Verpflichtungen, Geschäftsfelder, Gesamtzahl der Mitarbeiter sowie Zahl der Mitarbeiter, die kommunale Krankenhäuser in Restrukturierungs- bzw. Sanierungsfragen beraten).
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei dieser Umsatz bei mindestens 5 Mio. EUR pro Geschäftsjahr liegen muss.
b) Eigenerklärung über den Umsatz pro Geschäftsjahr bei Dienstleistungen, die mit dem Gegenstand des zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei dieser Umsatz bei mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr liegen muss.
c) Erklärung darüber, aus welchen tatsächlichen Umständen sich die Vergleichbarkeit der Dienstleistungen, aus denen die von der Eigenerklärung nach Ziffer III.1.2.b) genannten Umsätze resultieren, mit dem Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ergibt. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Leistungen ergibt, und hierfür eine von ihm zu bestimmende Frist zu setzen.
a) Vorlage von 3 Referenzen über Beratungsleistungen in kommunalen Krankenhäusern aus der Zeit seit dem 1. Januar 2013, die hinsichtlich der Beratungsleistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen im Punkt Managementunterstützung vergleichbar sind, von denen sich mindestens eine Referenz jedenfalls auch auf Zeiträume nach dem 1. Januar 2018 beziehen muss, unter Nennung des Namens des Auftragsgebers sowie eines Ansprechpartners des Auftraggebers und dessen Kontaktdaten. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Leistungen ergibt, und hierfür eine von ihm zu bestimmende Frist zu setzen.
b) Nennung der natürlichen Person, die als CRO gestellt werden soll, mit stichwortartigem Lebenslauf.
c) Eigenerklärung, dass die natürliche Person, die als CRO gestellt werden soll, Angestellte / Angestellter, Geschäftsführer / Geschäftsführerin, Partner / Partnerin oder Gesellschafter / Gesellschafterin des Beratungsunternehmens ist.
d) Vorlage von 3 Referenzen über Beratungsleistungen in kommunalen Krankenhäusern aus der Zeit seit dem 1. Januar 2013 der natürlichen Person, die als möglicher CRO gestellt werden soll, die hinsichtlich der Beratungsleistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen im Punkt CRO-Gestellung vergleichbar sind (z.B. CRO oder Interimsmanager in kommunalen Krankenhäusern), von denen sich mindestens eine Referenz jedenfalls auch auf Zeiträume nach dem 1. Januar 2018 beziehen muss, unter Nennung des Namens des Auftragsgebers sowie eines Ansprechpartners des Auftraggebers und dessen Kontaktdaten. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Leistungen ergibt, und hierfür eine von ihm zu bestimmende Frist zu setzen.
e) Benennung der Mitglieder des Beratungsteams einschließlich Vorlage stichwortartiger Lebensläufe, Beschreibing der jeweiligen beruflichen Position im Unternehmen, der jeweiligen Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und Darstellung der jeweiligen Erfahrung mit Beratungsleistungen für kommunale Krankenhäuser, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Leistungen ergibt, und hierfür eine von ihm zu bestimmende Frist zu setzen.
f) Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 16 Abs. 3 VgV: Die aktuelle wirtschaftliche Krisensituation beim öffentlichen Auftraggeber macht die rasche Erteilung des Auftrags erforderlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zur Bewertung der Teilnahmeanträge
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ARR9B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein geltend gemachter Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vor Einreichung eines Nachprüfungsantrags erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bie der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]