Digitalisierungsleistungen Kabelmedien 2022-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 801.0/RI/21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]264
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Sachsen-Netze.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierungsleistungen Kabelmedien 2022-2023
Digitalisierungsleistungen im Datenbestand des GIS Smallworld einschließlich Erfassung und Kopplung von Sachdaten in Dresden und den angrenzenden Gebieten mit Betriebsmitteln der SachsenNetze GmbH.
Durchführung digitaler Änderungsarbeiten im Datenbestand des GIS Smallworld, Version 4.3.0.8 einschließlich Erfassung und Kopplung von Sachdaten in Dresden und den angrenzenden Gebieten mit Betriebsmitteln der SachsenNetze GmbH.
Die Digitalisierungsleistungen der Netzveränderungen erfolgt an Hand von Einmessungen in Bestandspläne (BPL), Übersichtspläne (ÜPL) und Übersichtsschaltpläne (ÜSPL) für Strom (110 kV, 20 kV, 10 kV, 1 kV, Öffentliche Beleuchtung) und Informationstechnik (Kupfer-/Glasfaserleitungen)
Abgleichung und Koppelung der erfassten Daten mit einem Sachdateninformationssystem (SIS).
Der Auftraggeber behält sich eine Vertragsverlängerung von 2 x 24 Monaten bis 31.12.2025 bzw. 31.12.2027 vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Regeln und konkretisierende Beschreibungen und Einzelheiten zu den Bedingungen, Erklärungen und Nachweisen (III1.1-III1.3) sind in den öffentlich im Internet bereitgestellten Vergabeunterlagen geregelt und zu beachten, ebenso der Bewerbungsbogen.
Mit dem Bewerbungsbogen sind nachfolgende Erklärungen und Nachweise zu übergeben:
— Angaben zum Bewerber,
— Übergabe Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— Übergabe Gewerbezentralregisterauskunft,
— Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
— Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung,
— Angaben zur fachlichen Eignung (u. a. Qualifikation Fachpersonal, Kenntnisse im GIS Smallworld),
— Übergabe Referenzen.
Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen, der vollständig ausgefüllt mit den geforderten Unterlagen elektronisch eingereicht werden muss.
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise er nachfordert. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise einzureichen.
Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungspolice
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2 angegebenen Frist die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen einzureichen (also noch keine Angebote). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung und Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
3. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertragen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
4. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller von geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c)3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de