Oberschule Hainbuchenstr. 13, Los 331.2 FUR Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-00185
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberschule Hainbuchenstr. 13, Los 331.2 FUR
Los 331.2 FUR Biologie, Chemie, Physik, Technik.
Leipzig
Ausstattung von 3 naturwissenschaftlichen Fachräumen für 28 Schüler plus ein behindertengerechter Schülerplatz, sowie ein Technikraum für 16 Schüler plus ein behindertengerechter Schülerplatz: Fachunterrichtsräume: Lehrerexperimentiertische, Deckenmedienversorgungssysteme, Schülertische, Schülerund Lehrerstühle, Laborspülen, Schränke, Erste Hilfe-Zubehör, Langwandtafeln, Periodensystem, fahrbare Ansatztische, Propangasbrenner mit Schlauch, Experimentierunterlagen, Demonstrationsabzug, Sideboardschränke, Garderobenleisten Stromversorgungsgeräte, Technik Experimentierbausätze, Vorbereitungen: 4 Vorbereitungsräume mit Schreibarbeitsplätzen je für 2-3 Lehrer, Laborexperimentierarbeitsplätze, Chemikalienlagerschränken, Materialschränke, Regale, fahrbare Ansatzwagen.
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Anforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberschule Hainbuchenstr. 13, Los 331.2 FUR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Öhringen
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74613
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).