Druckerei Augustin Referenznummer der Bekanntmachung: 10098_5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glückstadt
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25348
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-big.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-big.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druckerei Augustin
Die Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes „Druckerei Augustin“ Am Fleth 36-36 a in Glückstadt soll im Rahmen einer privaten Modernisierung realisiert werden.
Dafür sollen Städtebauförderungsmittel der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ aus dem Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ beantragt werden.
Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen die Leistungsphasen LPH 2-4 (Teile der LPH 2 wurden bereits erbracht, Erfüllung ab LPH 2d vorgesehen) für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2013 sowie die Erstellung eines Modernisierungsgutachtens gemäß Städtebauförderrichtlinie SH 2015 und eines verformungsgetreuen Aufmaßes, Genauigkeitsstufe III.
Die Leistungsphasen 5-9 gemäß § 34 HOAI 2013 werden optional, frühestens nach erfolgreicher Beantragung der Fördermittel, beauftragt. Die weitere Beauftragung steht im freien Ermessen des Auftraggebers.
Die Gesamtkosten der Modernisierungs- und Instandsetzungs-Maßnahme KG 200-700 belaufen sich auf schätzungsweise [Betrag gelöscht] EUR zzgl. Mehrwertsteuer.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Nach der Modernisierung und Instandsetzung soll das Gebäude als Pension genutzt werden. Gemäß Umnutzungskonzept vom 13.9.2017 weist das Gebäude erhebliche Mängel und Schäden auf.
Am Fleth 36-36a
25348 Glückstadt
Planungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2013, LPH 2-4 (Teile der LPH 2 wurden bereits erbracht, Erfüllung ab LPH 2d vorgesehen).
Der Anlass für die Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Am Fleth 36-36a ist die zwingend notwendige grundhafte bauliche Ertüchtigung der gesamten Gebäudekonstruktion unter Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen zur Erhaltung der Bausubstanz und zur Wahrung des städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen Wertes.
Der aktuelle Zustand des Gebäudes ist sehr schlecht.
Sofern mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften – die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben – in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit, behält sich die Vergabestelle vor, die Auswahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los zu treffen.
Teilnahmebegrenzungskriterium 1: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Maximal 9 Punkte
Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bewertungsmatrix für das Kriterium 1
9 Punkte > [Betrag gelöscht] EUR
6 Punkte > 200 000 – [Betrag gelöscht] EUR
3 Punkte 100 000 – [Betrag gelöscht] EUR
Teilnahmebegrenzungskriterium 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Maximal 45 Punkte
Das Teilnahmebegrenzungskriterium 2 teilt sich in 5 Unterkriterien.
Unterkriterium 1 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 – Anzahl der Architekten und Ingenieure mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.
Bewertet wird die Anzahl der Architekten und Ingenieure.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1
9 Punkte > 3 Ingenieure/Architekten
6 Punkte 3 Ingenieure/Architekten
3 Punkte 2 Ingenieure/Architekten
Unterkriterium 2 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 – Anzahl von Personen mit einschlägigem Universitäts-bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing Architektur/Bauingenieur, Bachelor/Master of Arts of Architecture) sowie technische Mitarbeiter (z. B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen) unabhängig von ihrer Büro- und Firmenzugehörigkeit – alle zusammen nachfolgend bezeichnet als „Mitarbeiter“.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2
9 Punkte >3 Mitarbeiter
6 Punkte 3 Mitarbeiter
3 Punkt 2 Mitarbeiter
Unterkriterium 3 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 – Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) mindestens LPH 2-9
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten 5 Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 3
9 Punkte >3 Referenzen
6 Punkte 3 Referenzen
3 Punkt 2 Referenzen
Unterkriterium 4 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 – Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) mindestens LPH 2-9 Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten 5 Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 4
9 Punkte >3 Referenzen
6 Punkte 3 Referenzen
3 Punkte 2 Referenzen
Unterkriterium 5 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 – Referenzen der realisierten vergleichbaren
Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) mindestens LPH 2-9 für kommunale und/oder geförderte Baumaßnahmen.
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten 7 Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 5
9 Punkte >3 Referenzen
6 Punkte 3 Referenzen
3 Punkte 2 Referenzen
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2-4 und ein Teil der vorgesehen besonderen Leistungen beauftragt (Leistungsstufe 1), die Leistungsphasen 5-9 sowie die restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden. Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie der restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung gemäß §§ 44, 75 VgV:
Der Bewerber/die Bewerberin oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in die Liste der zuständigen Architekten- und Ingenieurkammer eingetragen. Ein entsprechender Nachweis ist der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Kopie ist ausreichend. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 4);
Bewerben sich juristische Personen so müssen diese den oder die für Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Architekten und/oder Ingenieur(e) benennen und für den oder die benannten Personen den Nachweis der Eintragung in die Liste der Architekten- und Ingenieurkammer vorlegen. Die Kopie ist ausreichend.
Für ausländische BewerberInnen oder Bewerbergemeinschaften gilt: Sie müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
— Für Bewerbergemeinschaften: Von sämtlichen Mitgliedern in Textform gekennzeichnete Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft. Das als Vertreter bevollmächtigte Büro ist mit der Bewerbung zu benennen. Die gesamtschuldnerische Haftung ist zu erklären (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 2 und Anhang 1.4),
— Im Fall der Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV): Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 3 und Anhang 1.7),
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 (1) bis (4) und 124 (1)f. GWB Eignungsleihe (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 3 und Anhang 1.7),
— Eigenerklärung gemäß § 73 Abs. 3 VgV (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 3 und Anhang 1.1).
1) Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 5).
2) Angaben zum gemittelten Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 6).
Geforderte Mindeststandards:
Zu 1) Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von 3 Mio. für Personenschäden und 1,2 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis des bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Zu 2) Mindestanforderung für gemittelten Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume): [Betrag gelöscht] EUR.
1) Erklärung zu der Anzahl der Architekten und Ingenieure mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 6). Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
2) Erklärung zu den Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing Architektur/Bauingenieur, Bachelor/Master of Arts of Architecture) sowie technische Mitarbeiter (z. B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen). (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 7).
3) Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 8).
4) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen der letzten 5 Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) mindestens LPH 2-9 (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 9).
5) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen der letzten 5 Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) für Sanierungen von denkmalgeschützten Gebäuden (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 9).
6) Referenz(en) der realisierten vergleichbaren Leistungen der letzten siebe n Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) für kommunale und/oder geförderte Baumaßnahmen (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 9).
Geforderte Mindeststandards:
Zu 1) Mindestens 1 Architekt/Ingenieur mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.
Zu 3) Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) – die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt:
Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
Zu 4) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die alle unter 4) genannten Anforderungen erfüllt.
Zu 5) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die alle unter 5) genannten Anforderungen erfüllt.
Zu 6) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die alle unter 6) genannten Anforderungen erfüllt.
Diese Mindestreferenzanforderungen können durch dieselbe Referenz oder durch mehrere Referenzen erbracht werden. Es ist daher eine Referenz ausreichend, um alle Mindestanforderungen an geforderte Referenzen zu erfüllen.
Architekt/-in (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mail-Adresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93RRUM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.