KiTa Stegeltor Altenholz_Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 3210-006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altenholz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-big.de
Abschnitt II: Gegenstand
KiTa Stegeltor Altenholz_Technische Ausrüstung
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 17 VgV mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb
Sollen Planungsleistungen und die Begleitung der Umsetzung für den Neubau einer KiTa auf den Grundstücken Stegeltor 12 und Friedrichsruher Weg 19 und 21 in Altenholz vergeben werden.
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 54-56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI sowie besondere Leistungen.
Gemeinde Altenholz Stegeltor 12/Friedrichsruher Weg 19-21
24161 Altenholz
Gegenstand des Projekts ist der Neubau einer KiTa mit Außenanlagen auf Teilflächen der Grundstücke Stegeltor 12 und Friedrichsruher Weg 19-21 in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Altenholz im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden die erforderlichen Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung für den Neubau der KiTa ausgeschrieben.
Die KiTa soll 5-zügig geplant werden. Dabei sind 3 Krippengruppen (U3) sowie 2 Elementargruppen (Ü3) vorzusehen. Die Krippengruppen sollen flexibel zu gemischten Familiengruppen oder Elementargruppen umfunktioniert werden können und umgekehrt. Es ist das Ziel, die KiTa im Ganztagsbetrieb zu betreiben, so dass auch Verpflegungs- sowie Ruhemöglichkeiten zu berücksichtigen sind.
Auf Grundlage eines von der Verfahrensbetreuung erstellten vorläufigen Raumprogramms wird von einer Nutzungsfläche von rund 700 m2 und einer BGF von rund 1 000 m2 ausgegangen. Bei den Außenanlagen wird mit einer Außenspielfläche von mindestens 800 m2 sowie Flächen für die Zuwegung und Stellflächen für Fahrräder und PKW (ca. 175 m2) gerechnet (vgl. Anhang 5.2).
Die neue KiTa soll barrierefrei geplant werden. Eine nachhaltige Bauweise in Bezug auf den Flächenverbrauch, Ressourcen und die weitere Bewirtschaftung ist bei der Planung, z. B. in Form einer 2-Geschossigkeit, zu berücksichtigen. Im Fall einer 2-Geschossigkeit ist aufgrund der Barrierefreiheit ein Aufzug mit einzuplanen. In Hinblick auf das Nachhaltige Bauen nimmt die Haustechnik eine wichtige Rolle ein. Sie sollte nicht nur eine ressourcenschonende Energieerzeugung und eine effiziente Energieverwendung ermöglichen, sondern auch das Wohlbefinden der Nutzer unterstützen. Deshalb ist bereits bei der Planung gebäudetechnischer Anlagen der Umweltschutz zu berücksichtigen und ein nachhaltiges Konzept zur Versorgung der neuen Kita zu entwickeln. Der Neubau ist mindestens als Niedrigstenergiegebäude gemäß GebäudeEnergieGesetz (GEG) zu konzipieren.
Im Friedrichsruher Weg verlaufen Regenwasserleitungen an welche die Kita angeschlossen werden kann. Für den KiTa-Neubau ist bei der Planung dennoch von Maßnahmen zur Reduzierung des Regenwassereintrags in die umliegende Kanalisation auszugehen, z. B. über eine Dachbegrünung, eine Regenwasserzisterne zur Bewässerung der Außenanlagen oder ähnliches.
Die zu überplanenden bzw. für die KiTa vorgesehenen Grundstücke liegen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern Stift“ der Gemeinde Altenholz und hier im Nordosten des Ortsteils Stift zwischenden Straßen Stegeltor und Friedrichsruher Weg.
Zur Finanzierung der KiTa sollen neben Eigenmitteln der Gemeinde Altenholz Fördermittel des Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier“ zum Einsatz kommen. Die Abrechnung dieser Fördermittel muss bis Ende 2025 erfolgen.
Unter Berücksichtigung dieses Aspekts wird ein Abschluss des KiTa-Neubaus gemäß der vorläufigen Zeitschiene für das Projekt bis Ende 2024 angestrebt.
Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen die Grundleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 54-56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI. sowie besondere Leistungen für den Neubau der KiTa.
Sofern mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften – die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben – in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit auf Rang 5, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmerzahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl zu losen.
Teilnahmebegrenzungskriterium 1 – Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Maximal 30 Punkte erreichbar.
Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 55 HOAI (Technische Ausrüstung). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Berechnung der Punktzahl erfolgt nach Interpolation. Die volle Punktzahl (30 Punkte) erhält die Bewerbung mit dem höchsten Umsatz. Die gemittelten Umsätze aus den übrigen Bewerbungen werden im Verhältnis zur Abweichung vom höchsten gemittelten Umsatz proportional geringer mit Punkten bewertet. Es erfolgt eine Rundung auf volle Zahlen. Beispiel: Ein Bewerber mit 10 % weniger gemitteltem Umsatz als der Bewerber mit dem höchsten anerkannten gemittelten Umsatz erhält 10 % weniger Punkte und erreicht somit 27 Punkte.
Teilnahmebegrenzungskriterium 2 – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Insgesamt maximal 70 Punkte erreichbar.
Unterkriterium 1 – Anzahl der Ingenieure mit einer Büro-/Firmenzugehörigkeit von mindestens 3 Jahren.
Maximal 15 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1
15 Punkte Ab 3 Ingenieure
9 Punkte 2 Ingenieure
3 Punkte 1 Ingenieur
Unterkriterium 2 – Anzahl der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing Versorgungstechnik, Bachelor/Master of Engineering) sowie technische Mitarbeiter (z. B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen).
Maximal 15 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2
15 Punkte >6 Mitarbeiter
9 Punkte 5-6 Mitarbeiter
3 Punkte 3-4 Mitarbeiter
0 Punkte 1-2 Mitarbeiter
Unterkriterium 3 – Referenzen für realisierte vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 55 HOAI (Technische Ausrüstung) mindestens Lph 1-8 für für Neubauten von Kindertagesstätten, Familienzentren oder vergleichbare Einrichtungen.
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten 6 Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 40 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 4
40 Punkte >4 Referenzen
30 Punkte 4 Referenzen
20 Punkte 3 Referenzen
10 Punkte 2 Referenzen
0 Punkte 1 Referenz
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 und die besonderen Leistungen der Leistungsstufe 1 beauftragt (Leistungsstufe 1), die Leistungsphasen 5-9 sowie die weiteren vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden.
Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-6 sowie der vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 44 VgV: Eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates liegt vor. Ein entsprechender Nachweis ist der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Kopie ist ausreichend. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 4).
2) Für Bewerbergemeinschaften: Von sämtlichen Mitgliedern in Textform gekennzeichnete Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft. Das als Vertreter bevollmächtigte Büro ist mit der Bewerbung zu benennen. Die gesamtschuldnerische Haftung ist zu erklären. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 2 und Anhang 1.4).
3) Im Fall der Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV): Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 3 und Anhang 1.6).
4) Eigenerklärung gemäß § 73 Abs. 3 VgV (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 3 und Anhang 1.1).
1) Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 5).
2) Angaben zum gemittelten Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 55 HOAI (Technische Ausrüstung) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 6).
Zu 1) Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von 1,5 Mio. für Personenschäden und 0,8 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
1) Erklärung zu der Anzahl der Ingenieure/Architekten mit einer Büro-/Firmenzugehörigkeit von mindestens 3 Jahren.
2) Erklärung zu den Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing Versorgungstechnik, Bachelor/Master of Engineering) sowie technische Mitarbeiter (z. B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen). (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 7).
3) Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 8).
4) Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen der letzten 6 Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 55 HOAI (Technische Ausrüstung) mindestens Lph 1-8 für Neubauten von Kindertagesstätten, Familienzentren oder vergleichbare Einrichtungen. (vgl. Teilnahmeantragsformular Seite 9 und Anhang 1.5).
Zu 1) Mindestanforderung: mindestens 1 Ingenieur mit einer Büro-/Firmenzugehörigkeit von mindestens 3 Jahren
Zu 3) Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) – die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
Zu 4) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, welche die unter 4) genannten Anforderungen erfüllt.
Ingenieur/-in (Versorgungstechnik) (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mail-Adresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93RRXU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.