Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes im Landkreis Erzgebirgskreis – Cluster 3 Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes im Landkreis Erzgebirgskreis – Cluster 3
Gegenstand des Auftrages sind die Errichtung und der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken sowie Gewerbegebiete) im Landkreis Erzgebirgskreis mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Einzellosen und der Möglichkeit zur Abgabe eines Nebenangebots. Details zur Losbildung und dem optionalen Nebenangebot finden sich unter Ziffer 3 ff. der Vergabeunterlage.
Hauptbereich
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Hauptbereich allgemein:
Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen, zukunfts- und hochleistungsfähigen Next Generation Access Breitbandnetzes (NGA-Netz) und die Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet des Erzgebirgskreises (Privathaushalte und Gewerbegebiete) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke. Das NGA-Netz soll vom Auftragnehmer zunächst gebaut und eingerichtet, anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Der Auftraggeber hat einen Antrag auf Förderung nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 (Version vom 28.11.2019) sowie nach der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18.9.2018 gestellt. Vorläufige Zuwendungsbescheide sowohl des Bundes als auch des Freistaates Sachsen liegen vor. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, gem. §§ 3 (1)a., 6 NGA-RR und Nr. 3.1 der BMVI-Förderrichtlinie.
Los 1:
Gegenstand der Ausschreibung zu Los 1 ist es, die unterversorgten Adressen (weiße Flecken) des Gebietsclusters 3 mit Diensten eines hochleistungsfähigen NGA-Breitbandnetzes zu versorgen. Weitere Details zu diesem und weiteren Losen sowie der Möglichkeit, ein Nebenangebot abzugeben, finden sich unter Ziffer 3 ff. der Vergabeunterlage.
Gewerbeanschlüsse – Los 2
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand der Ausschreibung zu Los 2 ist es, die unterversorgten Adressen (Gewerbegebiet) des Gebietsclusters 3 mit Diensten eines hochleistungsfähigen NGA-Breitbandnetzes zu versorgen. Weitere Details zu diesem und weiteren Losen sowie der Möglichkeit, ein Nebenangebot abzugeben, finden sich unter Ziffer 3 ff. der Vergabeunterlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist. Wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft auch zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, erstreckt sich die Pflicht aus Satz 1 entsprechend auch auf diese Mitglieder.
b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG).
c) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Erklärung, ob und welche Maßnahme/n zur Selbstreinigung des Bewerbers nach § 125 GWB getroffen wurde/n (bereitgestelltes Formular – Anl. 15).
a) Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers seit dessen Bestehen (bereitgestelltes Formular – Anl. 16; siehe hierzu auch geforderte Mindeststandards).
b) Vorlage der Jahresabschlüsse i.S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach
Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber folgende Nachweise als andere, zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an: Die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie entweder die Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern (i) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen (ii).
c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform oder anderen gleichwertigen Auskünften), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
d) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme der jeweiligen Bereiche muss dabei mindestens betragen:
(i) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(ii) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(iii) Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber). Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
e) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor Ablauf der Teilnahmefrist den öffentlichen Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV angewandt.
Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist – abhängig davon, für welche Lose geboten wird – ein kumulativer Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von:
— Los 1: 41,6 Mio. EUR,
— Los 2: [Betrag gelöscht] EUR,
— Nebenangebot (Kombination 1 und 2): 42,4 Mio. EUR.
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden; mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der Kundenanschlüsse, der Art der Leistung (Netzausbau und/oder Netzbetrieb), Benennung von Ansprechpartner im jeweiligen Projekt und Kontaktdaten sowie Erklärung, ob gefördertes Ausbauprojekt (mit Art der Förderung) (bereitgestelltes Formular – Anl. 18). Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, sind entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens einzureichen (siehe hierzu auch geforderte Mindeststandards).
b) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines Organigramms des Betriebes mit Bezeichnung des Projektteams (inkl. Bezeichnung der fachlichen Qualifikation).
c) Darlegung der fachlichen Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen.
d) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung.
e) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
f) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (bereitgestelltes Formular – Anl. 13/13a). Die Benennung von Nachunternehmen ist möglich, aber bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht notwendig, insoweit kein Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV) vorliegt, vgl. hierzu Abschn. VI.3.b) und c).
Mindestvoraussetzung ist eine mit diesem Projekt hinsichtlich des Umfangs vergleichbare Referenz. Es ergeben sich – abhängig davon, für welche Lose geboten wird – folgende Anforderungen:
— Los 1: erstellte Gebäudeanschlüsse: 970,
— Los 2: erstellte Gebäudeanschlüsse: 18.
Es muss für den Fall, dass auf mehrere Lose geboten wird, nicht für jedes Los jeweils eine Referenz vorliegen. Es genügt, wenn eine Referenz mit gültigen Kontaktdaten die vorgenannten Anforderungen beider Lose erfüllt.
a) Nachforderungen: Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Konzessionsgeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Auf § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV wird hingewiesen.
b) Verpflichtung zum Zuschlag; Finanzierungvorbehalt: Der Konzessionsgeber ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 KonzVgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel bereitgestellt werden, vgl. Abschn. II.2.4).
c) Bekanntmachung zum Verhandlungsverfahren: Der Konzessionsgeber gibt bekannt, sich vorzubehalten gem. § 12 Abs. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV ohne in Verhandlungen einzutreten, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Erstangebot gemäß den in der Vergabeunterlage beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen (i) und gem. § 12 Abs. 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 12 VgV die Zahl der Angebote zu verringern (ii).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: Benennung der Mitglieder in einer von allen zur Bietergemeinschaft gehörenden Bietern unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular – Anl. 12) (i); die nach Ziffer III.1.1) c) geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzeln; im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III) geforderten Nachweise zur Eignung von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden (ii); Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen (iii); Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben (iv); Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft oder Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig (v).
Zu Nachunternehmereinsatz: Es ist grundsätzlich zwischen NU-Einsatz mit und ohne Eignungsleihe zu unterscheiden.
b) MIT Eignungsleihe ist von dem Bewerber die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ auszufüllen (bereitgestelltes Formular – Anl. 13a) (i). In diesem Formular sind der Name des Nachunternehmens, die Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen sowie explizit, die nur durch Eignungsleihe erfüllten Eignungskriterien i.S.d. Abschn. III zwingend zu benennen. Der zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer hat zum einen das Formular „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ auszufüllen, (bereitgestelltes Formular – Anl. 14) (ii), zum anderen hat es die nach Ziffer III.1.1) c) geforderten Nachweise (iii) sowie die, dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Abschn. III 1-3 auszufüllen (iv). Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, haben die Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft und das, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen zusätzlich eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen (v).
c) Ohne Eignungsleihe haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit bereits möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies abzufragen (bereitgestelltes Formular – Anl. 13). Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer explizit zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
d) Vertraulichkeitserklärung für Anlagen 1 und 2 – Das Anlagenkonvolut (Übersichtskarte, tabellarische Aufstellung der Adressen, Shapefile) wird nur Bewerbern zur Verfügung gestellt, die Ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben (i) und darüber hinaus die Vertraulichkeitserklärung ausgefüllt haben (ii). Der Konzessionsgeber fordert daher die Einreichung einer ausgefüllten Vertraulichkeitserklärung (bereitgestelltes Formular – Anl. 17) bis spätestens mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ab. Wird diese Vertraulichkeitserklärung nicht fristgerecht erbracht, kann das betreffende Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden; Abschn. III.2.2) a) gilt entsprechend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.