Lieferung eines Schienenrillenreinigungsfahrzeuges mit Saug- und Schienenfahreinrichtung für das Meterspurnetz der Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 EU SVZ 03
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08058
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nahverkehr-zwickau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Schienenrillenreinigungsfahrzeuges mit Saug- und Schienenfahreinrichtung für das Meterspurnetz der Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH
Die Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH plant die Beschaffung eines Schienenrillenreinigungsfahrzeuges mit Saug- und Schienenfahreinrichtung für Meterspur, der für die Reinigung der Rillenschiene und des Schotteroberbaues im Bereich des Schienennetzes der Stadt Zwickau vorgesehen ist. Der Einsatz des Schienenrillenreinigungsfahrzeuges muss sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene möglich sein.
Zwickau
DEUTSCHLAND
Lieferung eines Schienenrillenreinigungsfahrzeuges mit Saug- und Schienenfahreinrichtung für die Reinigung von Rillenschienen und des Schotteroberbaus im Bereich von Bahnanlagen nach der Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab). Das Fahrzeug soll in allen Teilen, inklusive seiner Ausrüstung, dem neuesten Stand der Technik entsprechen, das heißt, bei Bau und Ausführung müssen mindestens die gültigen Vorschriften der StVZO, die Betriebsfahrzeugrichtlinien Schiene/Straße nach BOStrab bzw. die EG/ECE-Richtlinien sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft beachtet und eingehalten werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Fragen zur Ausschreibung bitten wir ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend genannten Unterlagen müssen zwingend mit dem Angebot in deutscher Sprache vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst.
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 Abs. GWB,
— Handelsregisterauszug bzw. Bescheinigung über den Eintrag in das Berufsregister Ihres Mitgliedsstaates.
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit/Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu
Vergebenen Leistung vergleichbar sind,
— Betriebs- und Produkt-Haftpflichtversicherung (Nachweis einer Haftpflichtversicherung in einer Höhe von min. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme). Die Vorlage in
Unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche,
Unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers aus, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung unaufgefordert,
Unmittelbar nach Zuschlagserteilung abzuschließen und den Nachweis dem Auftraggeber vorzulegen.
Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen. Die 3 Referenzen stellen eine Mindestbedingung dar, deren Nichterfüllung ein Ausschluss aus dem Verfahren bedeutet. Bei den Referenzen muss es sich jeweils um ein TÜV und TAB-abgenommenen Rillenreinigungsfahrzeug mit Schienfahreinrichtung einer vergleichbaren Fahrzeugklasse handeln. Wert gelegt wird hierbei auf die Schienenfahreinrichtung.
Die Bedingungen für die Auftragsdurchführung ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, die den Bewerbern zur Verfügung gestellt werden. Bis zum 9.7.2021, 10.00 Uhr MEZ hat jeder interessierte Lieferant unter Einhaltung der unter Punkt III 1.1); III 1.2) und III 1.3 geforderten Eignungskriterien die Möglichkeit, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Nach Angebotsabgabe und Vergabegesprächen wird der Auftrag zeitnah nach Auswertung der Angebote und Einhaltung der 10-tägigen Einspruchsfrist vergeben.
Vorauszahlungen erfolgen nur nach Absicherung durch eine Vorauszahlungsbürgschaft. Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus diesem Auftrag eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Brutto-Auftragssumme. Mängelansprüche werden durch eine Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme abgesichert. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Siehe Vergabeunterlagen – Kaufmännische Bedingungen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Siehe Punkte III.1.1), III.1.2) und III.1.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht öffentliche Sitzung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt! Vergabeunterlagen erhalten Sie über die unter Ziff. I.3) genannten e-Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form über diese e-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) abzugeben. Angebote in Papierform sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen. Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter/Bewerber sind auf der e-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Für die Erstellung und Einreichung der Angebote sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke/Anlagen zu verwenden. Im Rahmen seiner Ermessensausübung behält sich der Auftraggeber vor, bei Abgabe des Antrags fehlende Nachweise und Erklärungen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend in deutscher Übersetzung vorzulegen, wobei die Kosten für die Übersetzung durch den Bewerber zu tragen sind. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig elektronisch auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben, einzuscannen und ausschließlich auf elektronischem Weg über die unter Ziff. 1.3 genannte e-Vergabeplattform hochzuladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).