Kollaborationstool Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000036
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kollaborationstool
Mit der Beschaffung „Kollaborationstool“ soll eine IT-Softwarelösung etabliert werden, welches die Zusammenarbeit bei dem öffentlichen Auftraggeber erleichtern soll. Umfasst werden durch die Beschaffung die benötigten Lizenzen und die Pflegeleistungen. Der Vertragszeitraum beträgt 48 Monate.
Optional sollen Entwicklertage und die Integration von vereinzelten Phoenix-Funktionen, gewährleistet werden können.
Mit der Beschaffung „Kollaborationstool“ wird eine IT-Softwarelösung etabliert, welche die Zusammenarbeit bei dem öffentlichen Auftraggeber erleichtern soll. Umfasst werden durch die Beschaffung die benötigten Lizenzen und die Pflegeleistungen. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf 48 Monaten.
Optional sollen Entwicklertage und die Integration von vereinzelten Phoenix-Funktionen, gewährleistet werden können.
Es werden mindestens 3 geeignete Bewerber mit der höchsten Punktzahl im Rahmen der Eignungsprüfung auf Grundlage der in III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) beschriebenen Bewertungskriterien ausgewählt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.
Die in den Bewertungskriterien der Abschnitte III.1.2) und III.1.3) jeweils erzielten Punkte werden dabei im Verhältnis von 10 %: 90 % gewichtet. Die so ermittelte Punktzahl stellt die für die Rangfolge maßgebliche Gesamtpunktzahl dar.
Bei gleicher Punktzahl werden in der Rangfolge vorrangig Bewerber berücksichtigt, die im Kriterium „Referenzprojekte“ hinsichtlich der angesetzten Vergleichsbarkeitsmaßstäbe (1. für den öffentlichen Dienst erbracht worden ist, 2. eine On-Premise Lösung beinhaltet und 3. mindestens 3 000 Nutzer zum Gegenstand hatte) einen höheren Punktwert erzielt haben.
Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Folgende, in den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) näher beschriebene Bewertungskriterien kommen dabei zur Anwendung:
Abschnitt III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatzentwicklung
Abschnitt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzprojekt, Personalkennzahlen, Beschäftigtenzahl, Qualitätsmanagement.
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Einfache Richtwertmethode
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatzentwicklung: 10 Punkte erhält der Bewerber, der im Jahr 2020 einen steigenden Umsatz verzeichnen konnte. 5 Punkte erhält der Bewerber, der in den letzten 3 Geschäftsjahren insgesamt eine Umsatzsteigerung hatte. 0 Punkte erhält der Bewerber, der eine stagnierend oder sinkende Umsatzentwicklung in den letzten Geschäftsjahren insgesamt vorweist.
Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird. Als Nachweis dient darüber hinaus die Versicherungsbestätigung.
1. Referenzen: Der Bewerber benennt vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 20.5.2018 erfolgreich abgeschlossen (d.h. wenn die 3 000 Nutzer angelegt sind und arbeitsfähig waren und/ oder die On-Premise Lösung betriebsbereit war) hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbar,
—— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
—— Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden ist, eine On-Premise Lösung beinhaltet und mindestens 3 000 Nutzer zum Gegenstand hatte) beschreiben.
Die Bewertung erfolgt danach, ob die Vergleichbarkeitsanforderungen kumulativ in einer Referenz erfüllt wurden (10 Punkte) oder nicht erfüllt wurden (0 Punkte).
2. Personalkennzahlen: Der Bieter hat die Personalkennzahl der Mitarbeiter im relevanten Tätigkeitsbereich der letzten 3 Jahre zu benennen. Der Anteil der Personenkennzahl der Mitarbeiter im relevanten Tätigkeitsbereich wird im Verhältnis zum gesamten Unternehmen anhand des letzten Geschäftsjahres (das Jahr 2020) bewertet.
Die Angaben werden folgendermaßen bewertet (der Anteil betrug):
— 0 Punkte: mehr als 5 % und weniger als 40 % im Jahr 2020,
— 5 Punkte: 40 % oder mehr und weniger als 60 % im Jahr 2020,
— 10 Punkte: 60 % oder mehr im Jahr 2020.
3. Beschäftigtenzahl:
Der Bieter hat die Beschäftigtenzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Jahre anzugeben. Im Verhältnis zu der Personenkennzahl der Mitarbeiter im Jahr 2018 wird ein höherer Zuwachs besser bewertet. Bewertet wird die Entwicklung durch Vergleich der Beschäftigtenzahlen in dem Jahr 2018 mit der im Jahr 2020.
Die Angaben werden folgendermaßen bewertet:
— 0 Punkte: sinkende Zahlen,
— 5 Punkte: stagnierende Zahlen,
— 10 Punkte: steigende Zahlen.
1. Referenzprojekte: Der Bewerber muss mindestens 2 Referenzen einreichen. Insgesamt müssen mit beiden Referenzen die 3 Referenzanforderungen erfüllt werden. Jede Referenz muss jedoch mindestens 2 dieser Anforderungen beinhalten. Referenzprojekte sind vergleichbar:
(1.) die für den öffentlichen Dienst erbracht worden sind,
(2.) eine On-Premise Lösung,
(3.) mindestens 3 000 Nutzer zum Gegenstand hatten.
2. Personalkennzahlen: Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Personalkennzahlen im relevanten Tätigkeitsbereich der letzten 3 Geschäftsjahre (Geschäftsjahr 2018, 2019, 2020) im Verhältnis zu den Beschäftigtenzahlen im gesamten Unternehmen jeweils mindestens 5 % betragen hat.
3. Qualitätsmanagement: Für die Bestätigung des allgemeinen Qualitätsmanagements muss der Bewerber erklären, dass er angemessene qualitätssichernde Maßnahmen durchführt.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe Teilnahmeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber“ (17.6.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.