Hygieneausstattung in Waschräumen Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hygieneausstattung in Waschräumen
Miete von Spendersystemen und Kauf von Verbrauchsmaterialien für Waschräume sowie Wartung der Mietsysteme, Nachfüllung und Austausch der Systeme in regelmäßigen Zeitintervallen.
Hamburg Dataport Dienstgebäude nebst Dienststellen
Hamburg
Miete von Spendersystemen und Lieferung von Verbrauchsmaterialien für Waschräume sowie Wartung der Mietsysteme, Nachfüllung und Austausch der Systeme in regelmäßigen Zeitintervallen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.7.2021 und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal um 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Altenholz Dataport Dienstgebäude nebst Dienststellen Kiel
Altenholz, Kiel
Miete von Spendersystemen und Lieferung von Verbrauchsmaterialien für Waschräume sowie Wartung der Mietsysteme, Nachfüllung und Austausch der Systeme in regelmäßigen Zeitintervallen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.7.2021 und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal um 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Bremen Dataport Dienstgebäude
Bremen
Miete von Spendersystemen und Lieferung von Verbrauchsmaterialien für Waschräume sowie Wartung der Mietsysteme, Nachfüllung und Austausch der Systeme in regelmäßigen Zeitintervallen.
Halle Dataport Dienstgebäude
Halle (Saale)
Miete von Spendersystemen und Lieferung von Verbrauchsmaterialien für Waschräume sowie Wartung der Mietsysteme, Nachfüllung und Austausch der Systeme in regelmäßigen Zeitintervallen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.7.2021 und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal um 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Lüneburg Dataport Dienstgebäude
Lüneburg
Miete von Spendersystemen und Lieferung von Verbrauchsmaterialien für Waschräume sowie Wartung der Mietsysteme, Nachfüllung und Austausch der Systeme in regelmäßigen Zeitintervallen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.7.2021 und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal um 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Rostock Dataport Dienstgebäude
Rostock
Miete von Spendersystemen und Lieferung von Verbrauchsmaterialien für Waschräume sowie Wartung der Mietsysteme, Nachfüllung und Austausch der Systeme in regelmäßigen Zeitintervallen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.7.2021 und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal um 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hamburg Dataport Dienstgebäude nebst Dienststellen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Altenholz Dataport Dienstgebäude nebst Dienststellen Kiel
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bremen Dataport Dienstgebäude
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Halle Dataport Dienstgebäude
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lüneburg Dataport Dienstgebäude
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rostock Dataport Dienstgebäude
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe wird gemäß gemäß § 63 Absatz 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Es ist kein Angebot eingegangen, das den Bedingungen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.