Lernmanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000063
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lernmanagementsystem
Rahmenvertrag (EVB-IT System-AGB) über Bereitstellung und Betrieb eines Lernmanagementsystems sowie damit verbundene Dienstleistungen für den Auftraggeber sowie dessen Kunden.
Altenholz/Kiel
Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages (EVB-IT System-AGB) über Bereitstellung und Betrieb eines Lernmanagementsystems, das an den Schulen der Trägerländer von Dataport oder anderen Institutionen, die Kunden von Dataport sind, zum Einsatz kommen soll. Die Vertragslaufzeit soll ca. 3 Jahre mit einer Verlängerungsoption für den Auftraggeber um ein Jahr betragen (Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung / Vertragsende 31.7.2024 bzw. 31.7.2025).
Der Beginn der Corona-Pandemie in 2020 hat gezeigt, dass ein verlässlicher Präsenzunterricht an Schulen nicht durchgängig gewährleistet werden kann. Alternative Lehrformen in hybrider oder rein digitaler Form wurden seitdem in vielen Teilen Deutschlands getestet und erprobt. Um Schulen auch zukünftig zuverlässig das Lehren und Lernen in Distanz zu ermöglichen, sowie SchülerInnen auf eine veränderte, digitalisierte Arbeitswelt vorbereiten zu können, möchte Dataport ein Lernmanagementsystem ausschreiben. Hierunter verstehen wir eine Bildungsplattform, auf der sowohl kundenspezifisch als auch schulübergreifend Lerninhalte bereitgestellt und via Internet abgerufen und bearbeitet werden können. Dabei ist das Lernmanagementsystem nicht nur als eine technische Plattform für hybride und / oder rein digitale Lehrformen zu verstehen. Vielmehr geht es auch darum, durch sukzessive Integration digitaler Module und Tools in den Lehr- und Lernbetrieb von Schule, den aktuellen Entwicklungen anzupassen und somit die SchülerInnen bestmöglich auf das Arbeitsleben vorzubereiten. Auch pädagogisch-didaktische Anforderungen sollen hier berücksichtigt werden. Dies sollen sowohl das Lernmanagementsystem durch entsprechende Funktionalitäten als auch der Auftragnehmer selbst durch ergänzende Unterstützungs- und Beratungsleistungen ermöglichen.
Zahlreiche Konzeptpapiere aus den Bildungsministerien der Bundesländer sowie der Kultusministerkonferenz stärken diese Notwendigkeit. So hat beispielsweise das Land Schleswig-Holstein ein Digitalisierungsprogramm verfasst, mit dem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, dass die „Schülerinnen und Schüler auf das Leben in einer digitalen Gesellschaft und Arbeitswelt bestmöglich vorbereitet werden“.
Das Lernmanagementsystem soll als Software as a Service (SaaS) genutzt werden. Mit den zu zahlenden Nutzungsentgelten (Lizenznutzung) werden sämtliche Betriebskosten abgedeckt, die beim Auftragnehmer entstehen. Die Nutzer der Software as a Service werden aus Kundenkreisen von Dataport bestehen. Es ist geplant, die Lizenzen den Kundeninstitutionen von Dataport (z. B. Ministerien, Schulträger, Landesinstitute) bereit zu stellen, um deren Akteuren beim Lehren und Lernen mit dem Lernmanagementsystem unterstützen zu können. Dazu ist es notwendig, dass Dataport sowohl auf einen eigenen Mandanten zugreifen kann, unter dem dann kundenspezifische Instanzen von Dataport aufgesetzt werden können. Aber auch die Möglichkeit, den Kunden von Dataport einen eigenen Mandanten direkt vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen, muss möglich sein. Dataport aber auch deren Kunden müssen technisch und inhaltlich berechtigt sein, Schulungen und Templates für Schulungsserien zu erstellen und zu vermarkten und in Eigenregie für die Drittnutzung zu administrieren.
Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 5 % und dem Entscheidungskriterium Leistungspunktzahl L.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lernmanagementsystem
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/tabs/home) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (25.2.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.