Potenzialanalyseverfahren mit modularen Online-Tests (05/PE/2021)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 361 / 7479-226014
Fax: [removed]283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Potenzialanalyseverfahren mit modularen Online-Tests (05/PE/2021)
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer, auf deren Grundlage die Auftraggeberin externe Unternehmensberatungsleistungen zur Neuentwicklung eines Potenzialanalyseverfahrens in Anspruch nehmen kann. Dieses neu zu entwickelnde und umfassende Potenzialanalyseverfahren soll für die Auftraggeberin konzeptioniert werden. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin hierzu zu beraten und dabei zu unterstützen, ein neues und in sich schlüssiges Konzept zu erstellen. Die Auftraggeberin sieht zudem eine Evaluation der Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Potenzialanalyseverfahren vor. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Neukonzeption des Potenzialanalyseverfahrens ein modular aufgebautes Onlinetestverfahren webbasiert bereitzustellen und zu hosten. Der Zugriff auf die Online-Testverfahren erfolgt webbasiert. Das Hosting erfolgt auf einem Server des Auftragnehmers; ausschließlicher Serverstandort ist Deutschland o. anderes Land in der EU.
Hagen
Aktuell führt die IKK Akademie der Auftraggeberin die Potenzialanalysen zur Einschätzung der Fortbildungseignung sowohl für die bei der Auftraggeberin beschäftigten Mitarbeitenden als auch für die bei anderen gesetzlichen Krankenversicherungen beschäftigten Mitarbeitenden, die das Bildungsangebot der IKK Akademie wahrnehmen, durch die konkreten Beratungsleistungen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann von der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen, d. h., von den Angaben im Preisblatt abweichen kann. Bei Angaben zu Beratertagen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Gleiches gilt für die Anzahl der Lizenzen für Online-Tests. Diese werden nach tatsächlicher Nutzung vergütet. Es gibt kein festgeschriebenes jährliches Kontingent.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern, somit längstens bis zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine AusschlussgründeInsbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
— Bietergemeinschaften haben die „Eigenerklärung Umsatz“, die „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen“ und die „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die „Eigenerklärung Umsatz“ und / oder „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen“ nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen / Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz“).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen / Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen / Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen / Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §
36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Der durchschnittliche Gesamtumsatz der Jahre 2018, 2019, 2020 (addierter Gesamtumsatz 2018, 2019, 2020 geteilt durch drei) muss mindestens 1 Mio. EUR betragen (Mindestanforderung).
—Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
—Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
—Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen / Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium).
Da sich ein Referenzauftrag aus fachlicher Sicht zur Abdeckung mehrerer, der geforderten Referenzen eignen kann, kann eine solche auch mehrfach als Referenz angeben werden.
Zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen an Referenzen sind mindestens 3 unterschiedliche Referenzen anzugeben und damit die Anforderungen der Ziffern 1 – 3 abzudecken.
1. Es ist vom Bieter ein Referenzauftrag anzugeben, bei dem erfolgreich ein Potenzialanalyseverfahren mit integriertem Online-Test eingeführt wurde.
2. Es sind vom Bieter 2 Referenzaufträge anzugeben, bei dem erfolgreich AC-Verfahren zur Auswahl von Talenten entwickelt, konzipiert und eingeführt wurden.
3. Es sind vom Bieter 2 Referenzaufträge anzugeben, bei denen Online-Tests zur Auswahl von geeigneten Kandidaten für Stellen / Fortbildungen an Hand von Kompetenzmodellen entwickelt und eingesetzt wurden. Idealer Weise aus dem Bereich des Öffentlichen Dienstes.
— Es müssen qualifizierte Personen für die Dienstleistung bei der Auftraggeberin zur Verfügung stehen (siehe Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung (43 und Eigenerklärung vorgesehenen Berater und Entwickler (44)).
— Der Auftragnehmer darf ausschließlich Personen für die Durchführung der Dienstleistung einsetzen, welche die Anforderungen der Leistungsbeschreibung (20) Ziffer 5 und 6 erfüllen.
— Alle eingesetzten Personen beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend.
— Der Auftragnehmer hat zu versichern, keine Scientology−Techniken oder L. Ron Hubbard−Technologie anzuwenden (44).
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic, Vergabestelle
Mittelhäuser Str. 68
99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Verfahrenssprache ist deutsch.
— Es gilt deutsches Recht.
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
„Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist beizufügen.
— Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
— Datenschutz Auftragsverarbeitung,
— „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60),
— ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung" (61)),
— Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
— Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63),
— Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
— Formblatt "Datenschutzbeauftragter / Ansprechpartner" (65) und ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird.
— Mit dem Angebot hat der Bieter zwei schriftliche Kurzkonzepte und eine Arbeitsprobe gemäß Ziffer 4.1,4.2 und 4.3.2 der BWB (20) vorzulegen.
— Jedem Angebot sind eigens generierte Zugangsdaten zu einer Testversion eines Online-Tests für die Identifikation von Führungskräften zur Teststellung zur Verfügung zu stellen (siehe BWB (20) Ziffer 4.3.1).
— Es ist darüberhinaus mit dem Angebot eine kurze Unternehmensdarstellung gemäß Ziffer 5 der BWB (20) einschließlich einer EE Unternehmensdarstellung (43) vorzulegen.
— Weiterhin hat der Bieter eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensversicherung und Versicherung gegen Datenverstoß (41) vorzulegen.
— Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bieters zu vorgesehenen Berater und Entwickler zur Ausführung des Auftrags mit jeweiliger Qualifikation (44) vorzulegen..
— Der Bieter hat mit dem Angebot zudem die Eigenerklärung zur „Technologie von L. Ron Hubbard“(42) vorzulegen.
— Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabe-stelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40) anzugeben.
Hinweis (siehe Ziffer 4.6 der BWB (20)):
Die Auftraggeberin behält sich einen Präsentationstermin mit dem jeweiligen Bieter auf Basis der eingereichten verbindlichen Angebote vor. Der Präsentationstermin wird voraussichtlich digital per Videokonferenz durchgeführt.
In den Präsentationsgesprächen hat der Bieter in einer maximal zweistündigen Präsentation sein Konzept / Arbeitsproben gemäß Ziffer 4.1, 4.2 und 4.3 vorzustellen und auf Nachfragen der Auftraggeberin zu erläutern.
Bei der Präsentation muss der vom Bieter für das Projekt vorgesehene Fachberater und Online-Test-Entwickler anwesend sein und einen Teil der Präsentation übernehmen sowie für Nachfragen zur Verfügung zu stehen. Die Termine für die Präsentation werden den Bietern rechtzeitig bekanntgegeben. Nach derzeitigem Planungsstand werden diese Präsentationsgespräche im Bedarfsfall vom 2.8.2021 bis 6.8.2021 stattfinden.
Für den Präsentationstermin erfolgt keine Erstattung von Aufwandsersatz.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: kein
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.