Adobe Lizenzen (04/IT/2021)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 361 / 7479-226014
Fax: [removed]283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Adobe Lizenzen (04/IT/2021)
Die Auftraggeberin nutzt die Software Adobe in verschiedenen Ausführungen für die Bearbeitung der im Unternehmen eingesetzten Dokumente.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Softwaremiete von Adobe Anwendungen. Dabei geht es zunächst um die Verlängerung der bestehenden Lizenzen. Des Weiteren wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die die Nachbeschaffung von Lizenzen im Rahmen der Vertragslaufzeit zu festgelegten Konditionen ermöglicht.
Grundlage ist der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B.
Der Auftragnehmer ist zertifizierter Fachhändler der verwendeten Software Komponenten und muss mindestens über den Adobe Gold Partnerstatus verfügen.
Bundesweit.
Die derzeit bestehende Softwaremiete für Adobe Lizenzen wird durch einen mit dem Auftragnehmer abzuschließenden neue Softwaremietvertrag unmittelbar anschließend verlängert.
Die Softwaremiete wird für folgende Komponenten verlängert:
— 210 Lizenzen von Adobe Acrobat DC Pro für Enterprise, Beginn mit 5.10.2021,
— 5 Lizenzen von Adobe Creative Cloud für Enterprise, Beginn mit 5.10.2021 und
— 4 Lizenzen EDU Adobe Creative Cloud for teams All Apps, Beginn mit 1.5.2022.
Es wird zugleich ein Rahmenvertrag über die Nachbeschaffung von zusätzlichen Lizenzen abgeschlossen. Dabei können die bestehenden Subscriptions um die benötigte Anzahl von Lizenzen erweitert werden. Je nach Zeitpunkt der Bestellung ist der anteilige Preis für die komplette Restlaufzeit abzurechnen.
Die Beschaffung von zusätzlichen Lizenzen erfolgt über Einzelabrufe aus dem geschlossenen Rahmenvertrag.
Alle zusätzlich beschafften Lizenzen erhalten ein einheitliche Enddatum entsprechend der vereinbarten Grundlaufzeit des Rahmenvertrages bzw. im Falle der optionalen Vertragsverlängerung bis zu deren Endtermin.
Der Bedarf ist von der Auftraggeberin geschätzt und dient der Kalkulationsgrundlage. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus den Rahmenvereinbarungen besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Lizenzen deutlich geringer ausfallen kann. Bei den angegebenen Anzahlen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Eine Mindest- oder Maximalabnahmemenge wird für die Nachbeschaffung nicht vereinbart. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Die Auftraggeberin hat bezüglich dieser Adobe Anwendungen (Lizenzen Adobe Acrobat DC Pro für Enterprise und Adobe Creative Cloud für Enterprise) die Möglichkeit, bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung den Auftragnehmern gegenüber den Vertrag um einmalig weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe Insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“).
— Bietergemeinschaften haben die „Eigenerklärung Umsatz“, die „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen“ und die „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die „Eigenerklärung Umsatz“ und/oder „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen“ nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist.
(„Eigenerklärung Umsatz“).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung Vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Es ist vom Bieter mindestens ein Referenzauftrag in der Leistungsklasse anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic
Vergabestelle
Mittelhäuser Str. 68
99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
——— Die Verfahrenssprache ist deutsch.
——— Es gilt deutsches Recht.
——— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot von Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und Unterzeichnet beizufügen.
——— Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
—— Datenschutz Auftragsverarbeitung
— „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60),
— ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen Technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung“ (61)),
— Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
— Formblatt „Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse“ (63),
— Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
— Formblatt „Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner“ (65) und
— ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird (siehe Ziffer 5 der BWB (20)).
——— Darüberhinaus ist mit dem Angebot die Eigenerklärung autorisierter Adobe Fachhändler (41) beizufügen, in dem der Bieter erklärt über welche Stufe (Gold oder Platinum Reseller) er verfügt (siehe Ziffer 3 der BWB (20)).
——— Eigenerklärung Angaben Gewerbezentralregisterabruf (40)
— Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter.
Der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der „Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40)“ anzugeben.
Hinweis:
Für die Angebotserstellung können die VIP Vertragsnummern der Auftraggeberin und IKK Akademie für die Bieter hilfreich sein. Die VIP Vertragsnummer zu den Adobe Lizenzen werden nicht mit den Vergabeunterlagen auf der Plattform der Deutschen eVergabe zur Verfügung gestellt. Sie müssen gesondert per Nachricht über die Deutsche eVergabe bei der Vergabestelle angefordert werden, welche diese dem Bewerber/Bieter auf seine Anfrage hin als pdf-Datei senden wird, (siehe Ziffer 4 der BWB (20)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: kein
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.