Veranstaltungsdienste für Veranstaltungen der CAU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 599-1517
Fax: +49 431 / 599-1465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veranstaltungsdienste für Veranstaltungen der CAU
— Durchführung von Zu- und Ausgangskontrollen,
— Dokumentation von Besucherzahlen,
— Lenkung, Weiterleitung und Begleitung von Besucher*innen,
— Durchsetzung des Hausrechts,
— Sitzplatzeinweisung,
— Bewachung von Produktionsmaterialien,
— Schutz von Künstler*innen im äußeren Zugangsbereich,
— Verkehrslenkung im Objekt (Parkplatzordner),
— mobile Streifen,
— Ersthelfer*in,
— Brandschutzhelfer*in mit Evakuierungsaufgaben,
— Feststellung von Personalien von zuwiderhandelnden Personen, notfalls unter Einbeziehung der Örtlichen Polizei,
— Führung eines elektronischen Wachbuchs in Echtzeit,
— Erstellung von Einsatzkonzepten,
— Unterstützung bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen,
— bei Bedarf Bereitstellung von Absperrmaterial, Personenzählern, Funksprechgeräten,
— Betreuung von Gebäude- und Medientechnik während (Lehr-)veranstaltungen,
— Hausmeistertätigkeiten,
— Übernahme der Veranstaltungsleitung, bzw. der Tätigkeit "Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten".
Christan-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU).
Ordnungsdienste für Veranstaltungen und weisungsgebundene technische Veranstaltungsdienste.
Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat die CAU einen Ordnungsdienst einzurichten.
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist eine weltoffene, tolerante Universität mit dem Wahlspruch „pax optima rerum – Friede ist das höchste Gut“. Die Auftragnehmer verpflichten sich mit Auftragsannahme die Universität gemäß ihrem Leitbild in diesem Sinne zu vertreten. Der Ordnungsdienst muss von einer von der CAU bestellten Ordnungsdienstleitung geleitet werden.
Die Ordnungsdienstleitung und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Sie sind insbesondere für die Kontrolle an den Ein- und Ausgängen und den Zugängen zu den Besucherblöcken, die Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze, die Beachtung der Hausordnung, die Sicherheitsdurchsagen sowie für die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall verantwortlich. Der hier genannte Einsatz der Ordnungsdienstkräfte korrespondiert mit dem „Nationalen Konzept für Sport und Sicherheit“ und den DFB-Richtlinien.
Sowie weisungsgebundenen technische Veranstaltungsdienste zur Objektbetreuung werden ganzjährig für die Betreuung von Lehr- und Sonderveranstaltungen an der CAU eingesetzt.
Die Veranstaltungsdienste umfassen insbesondere auch die Vertretung der Hausmeister in den unter 1. genannten Versammlungsstätten sowie die Betreuung von Veranstaltungen als Veranstaltungsleitung oder als Sachkundige Aufsichtsperson.
Der Vertrag wird für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen und verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern nicht 3 Monate seitens der CAU vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Längstens jedoch mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren bis zum 30. September 2025.
Für die Bietenden finden an der Christan-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) eine verpflichtende Objektbesichtigung statt.
Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind schriftlich per Mail bei Herrn Stefan Paeth ([removed]) vorzunehmen.
Die Teilnehmeranzahl ist auf maximal 2 Personen pro Unternehmen begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Einreichung eines Nachweises Meldung Erlaubnisbehörde.
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebs- und Schlüsselhaftpflichtversicherung nach DIN 7720, Deckungssumme mind. 10 Mio.€ für Personenschäden und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den Jahren 2018-2020.
5. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen mind. 3 maximal 6, in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail Adresse (mit mindestens 3 Kunden der letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020).
6. Zertifikat gemäß DIN77200 Sicherheitsdienstleistungen. Kann der Bieter keine Zertifizierung vorlegen, sind Einzelnachweise zu führen.
Dies betrifft insbesondere:
a) Nachweis der Befähigung nach § 34a der Gewerbeordnung mind. nach §34a GewO, bzw. Fachkraft für Schutz u. Sicherheit / gepr. Schutz- u. Sicherheitsfachkraft; siehe Leistungsverzeichnis Punkt 2.1.5 Ziffer 5+8.
b) Anforderungen gemäß Punkt 4. DIN 77200 Allgemeine Anforderungen (Organisationsstruktur, Versicherung und Haftung, Beschwerde- und Qualitätsmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Einsatzleitung nach 4.6 – VdS- Zertifizierung nach Klasse C und Einhaltung der VdS-Norm bei Anforderung von Einsatzkräften, Personal, Bekleidung, Technik, Ausrüstung, Dokumentation, Schlüsselverwaltung, Angebotsdokumentation nach 4.17 mit Referenzen bzw. Aussagen zur Unternehmensentwicklung).
c) Anforderungen gemäß Punkt 5. DIN 77200 Bewachungspersonal (Führungspersonal, Einsatz Beschäftigte).
d) Nachweis einer Betriebs- und Schlüsselhaftpflichtversicherung in gemäß DIN 7720, mit einer Deckungssumme von mind. 10. Mio € für Personenschäden.
e) Nachweise über Zusatzschulungen der Beschäftigten, z. B. Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten; siehe Leistungsverzeichnis Punkt 2.2.6 Ziffer 5+6+7.
7. Nachweis eines Weiterbildungskonzeptes; siehe Leistungsverzeichnis Punkt 2.1.2 Ziffer 7 und Punkt 2.2.3 Ziffer 10.
Darstellung des Auftragsmanagements zu folgenden Themen:
8. Verantwortung und Standards (z. B. Ausstattung der Mitarbeitenden + Dienstausweise; siehe LV Punkt 2.2.4 + 2.2.3 Ziffer 8; Gleichberechtigung etc.)
9. unterstützende Dienstleistungen (z. B. Unterstützung bei Erstellung von Sicherheitskonzepten; siehe LV Punkt 2.1.1).
Darstellung der Auftragstätigkeit & -infrastruktur zu folgenden Themen:
10. Qualifikationsnachweis (z. B. DFB Zertifizierung; siehe Leistungsverzeichnis Punkt 2.1.5 Ziffer 8.
11. interne, objektive Qualitätskontrolle (z. B. Führung eines elektronischen Wachbuchs in Echtzeit; siehe Leistungsverzeichnis Punkt 2.2.3 Ziffer 11, Dienstanweisungen etc..
12. technische Unterstützung möglich (Absperrmaterial, Funksprechgeräte, etc.; siehe Leistungsverzeichnis Punkt 2.1.1.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel.
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 9. Juli 2021 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [removed] zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem „Angebot“ sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
13. unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
14. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4 Seiten).
15. ausgefülltes Preisblatt.
16. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer u. der Bankverbindung.
17. Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine Erklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
18. Eigenerklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
19. Nachweis der Objektbesichtigung (Formblatt).
20. Eigenerklärung Datenschutzverpflichtungserklärung nach gültigem Datenschutzrecht.
21. Eigenerklärung Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit.
Objektbesichtigungen:
Es finden verpflichtende Objektbesichtigungen statt. Die Teilnahmen sind unter Nennung der teilnehmenden Personen, der Telefonnummer und E-Mail-Adresse, anzumelden bei Herrn Paeth, E-Mail; [removed]. Termine sind bis einschließlich der 26. KW 2021 möglich. Die Termine finden einzeln unter Einhaltung der pandemiebedingten Infektionsschutzmaßnahmen statt. Alle Teilnehmer erhalten am Besichtigungstag die Besichtigungsbescheinigung, welche zwingend bei Angebotsabgabe in Kopie oder Original vorgelegt werden muss. Unternehmen die nicht an einem Besichtigungstermin teilgenommen haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.gmsh.de