Telemedizin im Justizvollzug SH Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Telemedizin im Justizvollzug SH
Rahmenvereinbarung über telemedizinische Leistungen für die Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein.
Vorgesehen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) über telemedizinische Leistungen für die Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein. Der Vertrag beginnt am 1.7.2021 und hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Er kann vom Auftraggeber zweimal um ein Jahr verlängert werden und endet spätestens am 30.6.2025.
Der Schleswig-Holsteinische Justizvollzug umfasst 3 große Justizvollzugsanstalten mit hauptamtlichen ärztlichen Dienst, 2 kleine Justizvollzugsanstalten ohne hauptamtlichen ärztlichen Dienst sowie eine Jugendanstalt und eine Jugendarrestanstalt ohne hauptamtlichen ärztlichen Dienst. Die ärztliche Versorgung in den Justizvollzugsanstalten erfolgt durch hauptamtliche Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte in den 3 Anstalten Kiel, Neumünster und Lübeck. In den Anstalten Flensburg, Schleswig, Itzehoe und der Jugendarrestanstalt Moltsfelde erfolgt die ärztliche Versorgung durch regelmäßige Sprechstunden von vertraglich gebundenen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Es handelt sich grundsätzlich um eine hausärztliche Versorgung. Bezüglich der Art und des Umfangs der medizinischen Leistungen gelten für Gefangene die für gesetzlich Versicherte maßgeblichen Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und die aufgrund dieser Vorschriften getroffenen Regelungen entsprechend.
Die Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung und Betreuung der Gefangenen im Schleswig-Holsteinischen Justizvollzug wird zunehmend schwieriger. Um das Fortschreiten der Digitalisierung und der technischen Möglichkeiten auch für den Justizvollzug nutzen zu können, soll neben der bislang vorhandenen Präsenz von Ärzten in Form von Telemedizin ärztliche Bereitschaftsdienste im Bereich Allgemeinmedizin sowie ärztliche Sprechstunden in den Fachgebieten Allgemeinmedizin, Psychiatrie, Dermatologie sowie eine suchtmedizinische Betreuung von Substitutionsbehandlungen in Vertretungsfällen zur Verfügung gestellt werden. Eine Arztvorstellung soll durch Vermittlung von Anstaltsbediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes (mit und ohne medizinische Vorkenntnisse) über den Empfang und die Übertragung von Audio-/Video-Signalen erfolgen und umfasst ggf. eine Diagnosestellung, eine Therapieentscheidung, eine Überweisung sowie weitere ärztliche Verordnungen. Über den Abruf der Dienstleistung entscheiden die Bediensteten der jeweiligen Justizvollzugsanstalten als Abrufberechtigte.
Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Telemedizin im Justizvollzug SH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/tabs/home) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (7.4.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.