Erweiterung Deutsche Raumfahrtausstellung Morgenröthe/Rautenkranz Durchführung der Vergabeverfahren gemäß VgV zu den Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P166.2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Muldenhammer
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08262
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muldenhammer.com
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Deutsche Raumfahrtausstellung Morgenröthe/Rautenkranz Durchführung der Vergabeverfahren gemäß VgV zu den Planungsleistungen
Die Gemeinde Muldenhammer im sächsischen Vogtland plant eine Erweiterung der deutschen Raumfahrtausstellung am Standort Morgenröthe-Rautenkranz. Die neue Multifunktionshalle soll neben einzelnen Veranstaltungen und Sonderausstellungen den Besuchern unter dem Motto „Reise ins Weltall“ multimediale und aktive Elemente bieten. Direkt an das Bestandsgebäude soll – durch eine Tür verbunden – eine Multifunktionshalle mit folgenden Funktionen angebaut werden: Ausstellungsflächen, Kino für 50 Personen, Werkstatt, Lager, Archiv mit Arbeitsraum und Beratungsbereich, Bereich für eine Cafeteria und eine Fläche für externe Nutzer (Heimatstube).
Die Planungsleistungen wurden in folgenden 3 Losen vergeben:
— Los 1 Gebäude- und Tragwerksplanung, Beratung Bauphysik + Brandschutz,
— Los 2 Planung der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3,
— Los 3 Planung der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4-5.
Hiermit wird über die erfolgte Vergabe zu den Losen 2 und 3 informiert.
Los 2 Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 + 8
Muldenhammer
DEUTSCHLAND
Es wurden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen in einer ersten Stufe vergeben:
— technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 und 8 gemäß HOAI §55 LP 1-4.
Es werden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen in 2 weiteren Stufen vergeben:
Stufe 2:
— technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3+8 gemäß HOAI §55 LP 5-8.
Stufe 3:
— technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3+8 gemäß HOAI §55 LP 9.
Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Los 3 Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4-5
Muldenhammer
DEUTSCHLAND
Es wurden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen in einer ersten Stufe vergeben:
— technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4-5 gemäß HOAI §55 LP 1-4.
Es werden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen in 2 weiteren Stufen vergeben:
Stufe 2:
— technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4-5 gemäß HOAI §55 LP 5-8.
Stufe 3:
— technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4-5 gemäß HOAI §55 LP 9.
Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 + 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4-5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (FMB) betreut. Fragen zum Verfahren können Sie an FMB (Tel.: 0341-4792556) richten. Fragen zur Planung richten Sie bitte an die beauftragten Planer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3419770
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).