Kombibad Dresden-Prohlis – Abbruch Schwimmhalle (Verg.-Nr.: KBP_4.0)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresdner-baeder.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kombibad Dresden-Prohlis – Abbruch Schwimmhalle (Verg.-Nr.: KBP_4.0)
Ersatzneubau Kombibad Dresden-Prohlis, Abbrucharbeiten (Verg.-Nr.: KBP_4.0).
— Abbruch einer Bestands-Schwimmhalle (DDR-Typenbau/Bj. 1988) Kubatur: 12 500 m³, Dachfläche: 1 450 m2, Stb: 1 250 m³, MW: 390 m³,
— Abbruch bis Bodenplatte (Perforierung),
— Erstellung Entsorgungskonzept (Schadstoffe: Asbest & KMF),
— Demontagen, Separierung & Entsorgung inkl. Nachweise,
— Baubegleitung durch externen Gutachter (Ersteller Schadstoffuntersuchung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis Eintragung Berufs- oder Handelsregister.
— Vorlage Berufshaftpflichtversicherung,
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergebenbeabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig,
— Gemäß § 56 Abs. 2 VGV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachzureichen,
— Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Dem Bieter steht es frei, die Eignung mittels Formblatt 124 nachzuweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.