Quartiersschule Ihmelsstr. 14, Neubau Sechsfachsporthalle, Los 029B Fliesen-/Plattenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-00096
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, Neubau Sechsfachsporthalle, Los 029B Fliesen-/Plattenarbeiten
Los 029B Fliesen-/Plattenarbeiten.
Leipzig
— 120 m2 Bodenbelagsarbeiten mit rektifizierten Feinsteinzeugfliesen, unglasiert im Musterverband, Musterverlegung von Fliesen 3 verschiedener Formate und Anordnungen, ca. 10/60 bis 30/60 cm Verbandverlegung mit Läuferschichten,
— 330 m2 Bodenbelagsarbeiten mit keramischen Feinsteinzeugfliesen, unglasiert und durchgefärbt, ca. 10/10 cm in unterschiedlichen Farben für Sanitärräume, Rutschfestigkeiten R11 bis R12/V4 mit teilweise Abdichtung für Wasser- einwirkungsklasse W3-I und Epoxidharzverlegung 1 090 m2 Steinzeug- Wandfliesen, glasiert, in unterschiedlichen Farben ca. 10/10 bis 10/30 cm mit teilweise Abdichtung für Wassereinwirkungsklasse W3-I und Epoxidharzverlegung,
— 30 m2 aufrollbare und strapazierfähige Eingangsmatten (2 Stk.) mit Streifenträgerprofilen und Nadelvliesbodenstreifen.
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, Neubau Sechsfachsporthalle, Los 029B Fliesen-/Plattenarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).