Unterhalts-, Grund-, Sonder-, Bau- und Glasreinigung in Museen und Museumsdepots der Kunstsammlungen Chemnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 10/17/21/006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund-, Sonder-, Bau- und Glasreinigung in Museen und Museumsdepots der Kunstsammlungen Chemnitz
Unterhalts-, Grund-, Sonder-, Bau- und Glasreinigung in Museen und Museumsdepots der Kunstsammlungen Chemnitz.
1. Museum Gunzenhauser mit Depot,
2. Kunstsammlungen am Theaterplatz,
3. Henry van de Velde Museum in der Villa Esche,
4. Schloßbergmuseum,
5. Depot Schloßbergmuseum,
6. Burg Rabenstein.
Unterhalts-, Grund-, Sonder-, Bau- und Glasreinigung in Museen und Museumsdepots der Kunstsammlungen Chemnitz (Einrichtungen siehe Anlage 1).
Bewertet wurden nur Firmaen, welche über Referenzen Ihre Erfahrungen in diesem Bereich nachweisen konnten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts-, Grund-, Sonder-, Bau- und Glasreinigung in Museen und Museumsdepots der Kunstsammlungen Chemnitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
„Öffnungszeiten“:
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste, Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr,
Dienstag-Donnerstag: 13.00-15.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
„Rechtsbehelfbelehrung EU-Vergaben“:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb ei-ner Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]