Rahmenvereinbarung Instandhaltung Erdbaumaschinen vom Hersteller Doosan Referenznummer der Bekanntmachung: 1816559-U55
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Erdbaumaschinen vom Hersteller Doosan
Instandhaltung von 13 Stück Erdbaumaschinen des Herstellers Doosan.
07580 Ronneburg
08118 Hartenstein
01824 Königstein
Instandhaltungsleistungen (Inspektion und Wartung, Prüfung, Instandsetzung) an folgenden Erdbaumaschinen des Herstellers Doosan einschließlich den entsprechenden Arbeitsausrüstungen sowie Lieferung von Ersatzteilen:
— 4 Stück Knickgelenkdumper Doosan DA 40,
— 1 Stück Kettenbagger Doosan DX 480 LC,
— 2 Stück Kettenbagger Doosan DX 380 LC-3,
— 2 Stück Kettenbagger Doosan DX 340 LC,
— 1 Stück Kettenbagger Doosan DX 340 NLC-5,
— 1 Stück Kettenbagger Doosan DX 300 LC-3,
— 1 Stück Kettenbagger Doosan DX 255 LC,
— 1 Stück Kettenbagger Doosan DX 170 W-5.
Der Leistungszeitraum läuft vom 1.5.2021 bis 31.3.2022.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.9.2021 zum 31.3.2022) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.3.2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Erdbaumaschinen vom Hersteller Doosan
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kesselsdorf
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 2289 / 499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.