VE19.6 – Restaurierung Raumschale Wandmalerei 0.16/ 1.5 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/21040/19.6
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankenberg/Sa.
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09669
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankenberg-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE19.6 – Restaurierung Raumschale Wandmalerei 0.16/ 1.5
— Titel 1 Raumschale 0.16,
— Titel 2 Raumschale / Wandmalerei 0.5,
— Titel 3 Steinkonservierung,
— Titel 4 Holzrestaurierung.
Frankenberg/Sa.
DEUTSCHLAND
Bearbeitung ca 250 m2 Architekturoberfläche des 15. Jh.mit Netzgewölbe und Wandflächen; Freilegung, Putzkonservierung, Primärbefundfenster herstellen und bearbeiten; Putzergänzung kleinteilig von Putzen mit geglätteter Oberfläche; Putz Ergänzung flächig bis 6 m2; Freilegung und vollständige Bearbeitung von 12 Weihekreuzen; Rekonstruktion einer spätgotischen Raumfassung; Steinkonservatorische Bearbeitung eines Netzrippengewölbes und einer Empore; Herstellung kleinteiliger profilierter Vierungen; mineralischer Steinergänzungen; Neuherstellung einer Treppe aus Sandsteinblockstufen; ca. 20 m2 anspruchsvolle Freilegung und Restaurierung einer spätgotischen polychromen Werksteinfassung auf Schrift- und Relieffeldern; holzrestauratorische Instandsetzung 3er Fenster des 19. Jh.incl. Fassung; anspruchsvolle holzrestauratorische Instandsetzung einer Tür des 16. Jh. mit Beschlägen und Kastenschloß;
Konservatorische Bearbeitung einer höchstwertigsten Malerei 1. H. des 15. Jh.; Oberflächenreinigung; Malschichtkonservierung; Oberflächenverschluß; ca. 80 m2 Bearbeitung einer Wandstruktur des 14. Jh. mit Einbauten und Bauteilen bis zum 20. Jh. mit einer Schlämme; Bearbeitung eines Deckenfeldes und reliefierten Balkens des 15. Jh.; Herstellung und Einbau eine Sandsteintürgewändes.
Mind. 3 Diplomrestauratoren- 2 mit Profil Wandmalerei, 1 mit Profil Skulptur, Spezialisierung Stein; Nachweis Referenzobjekte: Bearbeitung einer figürlichen Wandmalerei des 15. Jh.; Nachweis der vollständigen Bearbeitung einer Raumfassung des 15./16. Jh.; Nachweis der Steinkonservatorischen Bearbeitung von polychrom gefassten Bildwerken älter als 18. Jh.; Nachweis einschlägiger Bearbeitung von Ausstattungsteilen aus Holz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
Auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Referenznachweise für 3 Referenzen mit den gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind die geforderten Angaben zum Personaleinsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Siehe Bewertungsmatrix.
Siehe Bewertungsmatrix.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.