Rahmenvertrag über Rechtsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 40SPRIND21008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprind.org
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Rechtsdienstleistungen
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer dynamischen Auftragsvergabe über Rechtsberatungsdienstleistungen in den Schwerpunktbereichen Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Steuerrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Recht des geistigen Eigentums sowie in den Bereichen Arbeitsrecht und Datenschutzrecht und bei weiteren juristischen Fragestellungen.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt am 1.8.2021 und endet am 31.7.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und kann seitens des Auftraggebers einmalig um ein Jahr bis zum 31.7.2025 verlängert werden. Nach Maßgabe des Rahmenvertrages erbringt der Auftragnehmer die aufgeführten Leistungen auch für bestehende und noch zu gründende Tochtergesellschaften und Beteiligungen der SprinD GmbH.
Leipzig
DEUTSCHLAND
Der Auftragnehmer erbringt anwaltliche Rechtsberatungsleistungen schwerpunktmäßig in den Rechtsgebieten:
1. Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Steuerrecht,
2. Öffentliches Wirtschaftsrecht,
3. Recht des geistigen Eigentums,
4. Arbeitsrecht und
5. Datenschutzrecht.
Der Auftragnehmer erstellt Stellungnahmen, entwirft Vertrags- und Musterdokumente und begleitet die SprinD GmbH bei Vertragsverhandlungen. Darüber hinaus steht der Auftragnehmer auch bei anderen üblicherweise in einem Unternehmen der Größe und des Tätigkeitsfelds der SprinD GmbH auftretenden Rechtsfragen zur Verfügung. Nach Maßgabe des Rahmenvertrages erbringt der Auftragnehmer die Leistung auch für Tochtergesellschaften und Beteiligungen der SprinD GmbH
Näheres ist den Vergabeunterlagen (Anlage 1 – Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Der Auftraggeber besitzt die einseitige Option, die Laufzeit des Rahmenvertrages einmalig um ein Jahr bis zum 31.7.2025 zu verlängern. Die Ausübung dieser Option bedarf der ausdrücklichen (schriftlichen) Erklärung des Auftraggebers. Die Frist für die Ausübung der Option endet zum 30.4.2024.
Siehe Pkt. II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
— Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung,
— Korruption,
— Betrug,
— terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten,
— Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung,
— Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels.
B) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
— Entrichtung von Steuern,
— Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen.
C) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
— Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen,
— Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen,
— Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen,
— Zahlungsunfähigkeit,
— Insolvenz,
— Vergleichsverfahren,
— Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften,
— Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter,
— Einstellung der gewerblichen Tätigkeit,
— Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs,
— schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit,
— Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren,
— direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens,
— vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen,
— Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren.
D) Eigenerklärung hinsichtlich rein innerstaatlicher Ausschlussgründe:
— Rein innerstaatliche Ausschlussgründe.
Für die Angaben nach Pkt. III.1.1) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil III: Ausschlussgründe) bei.
A) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
— Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister,
— Eintragung in einem Handelsregister.
B) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
— allgemeiner Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— spezifische Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— (Berufs-)Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einem ausreichenden Versicherungsschutz für die bei einer Vertragsdurchführung potentiell entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden in angemessener Höhe, jedenfalls aber in Höhe von 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall und 10 Mio. EUR pro Jahr.
Für die Angaben nach Pkt. III.1.2) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil IV: Eignungskriterien) bei.
— Nachweis über ein vergleichbares (Rahmenvertrags-)Mandats innerhalb der letzten 3 Jahre.
Für die Angaben nach Pkt. III.1.3) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 4 – Formblatt Referenzmandat bei.
Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Aufgabenstellung, Komplexität, Vertragsdauer und erforderlichen Rechtsgebieten auf eine entsprechende Eignung des Bieters i. S. v. § 122 GWB schließen lassen. Die Referenz ist in Anlage 4 – Formblatt Referenzmandat ausführlich zu beschreiben und dabei sind die darin enthaltenen Mindestanforderungen zu erfüllen.
Alle für die Leistungsdurchführung vorgesehenen Ansprechpartner müssen als Rechtsanwalt zugelassen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsvergabe bzw. der Abschluss des Rahmenvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass die hier betreffenden Rechtsdienstleistungen nur in Anspruch genommen werden können, wenn auf Seiten des Auftraggebers auf Grundlage der Vergabeempfehlung die Zustimmung des Aufsichtsrates (Gremienbeschluss) erfolgt. Die Vergabe kann von der Vergabestelle außerdem aufgehoben werden, wenn schwerwiegende Gründe bestehen, die nicht vorhersehbar waren. Bewerber bzw. Bieter haben keinen Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.