Rahmenvertrag Anwendungsbetreuung Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2021-04 DR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Anwendungsbetreuung
Der Staatsbetrieb SID fungiert als zentraler IT-Dienstleister für die Ministerien und Behörden des Freistaates. Die Bandbreite der Aufgaben reicht von der Entwicklung über die Einführung und den Betrieb von IT-Verfahren bis hin zur Planung, den Betrieb und die Pflege der IT-Infrastruktur.
Eine wesentliche Aufgabe des SID ist der Betrieb und die Weiterentwicklung der SIDI-Plattform (SVN-lntegrierten Dienste-lnfrastruktur) des Freistaates Sachsen mit ihren über das Internet nutzbaren E-Government-Diensten (z. B. Amt24, Formularservice, Zahlungsverkehr, Zentrales Content-Management-System, Elektronische Signatur und Verschlüsselung) sowie die Anwendungs- und Anwenderbetreuung aber auch den Test und die Qualitätssicherung von E-Government-Anwendungen und Diensten.
Der SID sucht Dienstleister zur vollständigen oder teilweisen Unterstützung einzelner dieser Aufgabenbereiche.
Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt:
Los 1: Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung
Los 2: Begleitung in Projektarbeiten / Konzepterstellung
Los 3: Einfache Tätigkeiten.
Anwenderbetreuung/Anwendungsbetreuung
Radebeul, Dresden
Los 1 – Anwenderbetreuung/Anwendungsbetreuung
Der Auftragnehmer hat die zu betreuenden Anwendungen und die Endanwender zu begleiten. Hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen:
— Fachliche Unterstützung bei der Fortschreibung existierender sowie Erarbeitung weiterer allgemeingültiger organisatorischer Regelungen zur jeweiligen Anwendung,
— Weiterentwicklung eines allgemeingültigen Veränderungs- und Akzeptanzmanagementkonzeptes sowie Durchführung von Einzelmaßnahmen,
— Unterstützung des Anforderungsmanagements zur Weiterentwicklung der betreuten Anwendungen,
— Fachliche Unterstützung bei der Konzeption und dem Aufbau eines IT-Service-Managements (z. B. Service Desk, Service-Level-Management),
— Koordinierung von Maßnahmen für einen effizienten, störungsfreien Betrieb der jeweiligen Anwendung,
— Qualitätsmanagement, Fehler- und Störungsprävention der jeweiligen Anwendung,
— Unterstützung neuer und bestehender Anwender beim Einsatz der Anwendungen,
— Unterstützung bei der Umsetzung von IT-Sicherheitsanforderungen des BSI in der jeweiligen Anwendung,
— Unterstützung bei der Umsetzung von Technologien für Verschlüsselungs- und Signatur-verfahren, auch in Verbindung mit De-Mail oder verschlüsselter E-Mail,
— Unterstützung bei der Erstellung von elektronischen Formularen nach Anwendervorgaben,
— Unterstützung bei der Einrichtung und Pflege von Webportalen nach Anwendervorgaben,
— Koordination und Unterstützung im Change-Prozess nach Anwendervorgaben.
Zur Erfüllung dieser Leistungen gehört insbesondere auch:
— Einbindung und Unterstützung bei der Projektorganisation,
— laufende Abstimmung der Projektplanung und -durchführung,
— Mitarbeit bei Projektgruppensitzungen,
— Mitarbeit bei der Erstellung von Meilensteinberichten und Dokumentation von Arbeitsergebnissen,
— Projektcontrolling.
Der Auftraggeber hat die Option, die Verträge (Rahmenverträge) jeweils zweimalig um maximal je ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern.
Sollten mehr als 5 Bewerber für ein Los die Eignungsanforderungen (vgl. Abschnitt III dieser Bekanntmachung) erfüllen, werden die zu Eignungskriterium 4a vorgestellten Referenzprojekte nach folgendem Schema bewertet:
Kriterium 1: Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchgeführten Projekte/Aufträge mit einem zur Beschreibung der Beschaffung (siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen und II.2.4) der Bekanntmachung) vergleichbaren Art und Inhalt der darüber erbrachten Dienstleistung. Gewertet werden nur aussagekräftig beschriebene Projekte oder Aufträge.
Weniger als 3: 0 Punkte
3 und mehr als 3: 1 Punkt
Mehr als 6: 2 Punkte
Mehr als 9: 3 Punkte
Mehr als 12: 4 Punkte
Mehr als 15: 5 Punkte
Kriterium 2: Grad der fachlichen Abdeckung (Art und Inhalt) der dargestellten Projekte/Aufträge im Vergleich zur Beschreibung der Beschaffung (siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen und II.2.4) der Bekanntmachung).
Ungenügend: 0 Punkte
Mangelhaft: 1 Punkt
Unbefriedigend: 2 Punkte
Befriedigend: 3 Punkte
Gut: 4 Punkte
Sehr gut: 5 Punkte
Der Summe der beiden Kriterien ergibt die Gesamtpunktzahl.
Es werden die 5 Bewerber je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach Bewertung der Referenzprojekte die höchsten Gesamtpunktzahlen erreicht haben. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Punktzahl für die Anzahl der Referenzprojekte (Kriterium 1). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.
Verlängerungsoption, siehe II.2.7)
Begleitung in Projektarbeiten / Konzepterstellung
Radebeul, Dresden
Los 2 – Begleitung in Projektarbeiten/Konzepterstellung
Der Auftragnehmer hat in verschiedenen Projekten folgende Leistung zu erbringen:
— Fachliche Unterstützung der internen Auftraggeber bei der Umsetzung von Teilprojekten.
Zur Erfüllung dieser Leistung gehört insbesondere auch:
— Einbindung und Unterstützung bei der Projektorganisation,
— laufende Abstimmung der Projektplanung und -durchführung,
— Mitarbeit bei Projektgruppensitzungen,
— Mitarbeit bei der Erstellung von Meilensteinberichten und Dokumentation von Arbeitsergebnissen,
— Projektcontrolling,
— Projektmarketing,
— Fachliche Unterstützung und Erarbeitung der behördenspezifischen Fachkonzepte (IST-Analyse und SOLL-Konzeption),
— Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Konzepten für die Integration von Fachverfahren,
— Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Datenmigrationskonzepten,
— Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Testkonzepten (inkl. Testszenarien, Begleitung der Teststellung, Auswertung der Teststellung),
— Durchführung von Präsentationsveranstaltungen und Einführungsworkshops,
— Unterstützung bei der Auswahl sowie Umsetzung der Maßnahmen zum behördenspezifischen Veränderungsmanagement,
— Abstimmungen mit weiteren Projektpartnern (z. B. Einführungsdienstleister).
Der Auftraggeber hat die Option, die Verträge (Rahmenverträge) jeweils zweimalig um maximal je ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern.
Sollten mehr als 5 Bewerber für ein Los die Eignungsanforderungen (vgl. Abschnitt III dieser Bekanntmachung) erfüllen, werden die zu Eignungskriterium 4a vorgestellten Referenzprojekte nach folgendem Schema bewertet:
Kriterium 1: Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchgeführten Projekte/Aufträge mit einem zur Beschreibung der Beschaffung (siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen und II.2.4) der Bekanntmachung) vergleichbaren Art und Inhalt der darüber erbrachten Dienstleistung. Gewertet werden nur aussagekräftig beschriebene Projekte oder Aufträge.
Weniger als 3: 0 Punkte
3 und mehr als 3: 1 Punkt
Mehr als 6: 2 Punkte
Mehr als 9: 3 Punkte
Mehr als 12: 4 Punkte
Mehr als 15: 5 Punkte
Kriterium 2: Grad der fachlichen Abdeckung (Art und Inhalt) der dargestellten Projekte/Aufträge im Vergleich zur Beschreibung der Beschaffung (siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen und II.2.4) der Bekanntmachung).
Ungenügend: 0 Punkte
Mangelhaft: 1 Punkt
Unbefriedigend: 2 Punkte
Befriedigend: 3 Punkte
Gut: 4 Punkte
Sehr gut: 5 Punkte
Der Summe der beiden Kriterien ergibt die Gesamtpunktzahl.
Es werden die 5 Bewerber je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach Bewertung der Referenzprojekte die höchsten Gesamtpunktzahlen erreicht haben. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Punktzahl für die Anzahl der Referenzprojekte (Kriterium 1). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.
Verlängerungsoption, siehe II.2.7)
Einfache Tätigkeiten
Radebeul, Dresden
Los 3 – Einfache Tätigkeiten
Hierzu sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
— Erfassung von Daten in bestimmten Anwendungen,
— Extraktion und Umwandlung von Daten in vorgegebene Zielformate,
— Kontrolle der Datenerfassung,
— Korrektur von fehlerhaft erfassten Daten anhand von Vorlagen,
— Auswertung von Daten (einfache Zählung bzw. Sortierung anhand vorgegebener Kriterien),
— Pflege von Artikeln in Webshops (u. a. Preise, Text und Bilder nach Vorgaben),
— sonstige einfache und Hilfstätigkeiten (z. B. Beschriftungen, Sortier- und Ablagearbeiten).
Der Auftraggeber hat die Option, die Verträge (Rahmenverträge) jeweils zweimalig um maximal je ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern.
Sollten mehr als 5 Bewerber für ein Los die Eignungsanforderungen (vgl. Abschnitt III dieser Bekanntmachung) erfüllen, werden die zu Eignungskriterium 4a vorgestellten Referenzprojekte nach folgendem Schema bewertet:
Kriterium 1: Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchgeführten Projekte/Aufträge mit einem zur Beschreibung der Beschaffung (siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen und II.2.4) der Bekanntmachung) vergleichbaren Art und Inhalt der darüber erbrachten Dienstleistung. Gewertet werden nur aussagekräftig beschriebene Projekte oder Aufträge.
Weniger als 3: 0 Punkte
3 und mehr als 3: 1 Punkt
Mehr als 6: 2 Punkte
Mehr als 9: 3 Punkte
Mehr als 12: 4 Punkte
Mehr als 15: 5 Punkte
Kriterium 2: Grad der fachlichen Abdeckung (Art und Inhalt) der dargestellten Projekte/Aufträge im Vergleich zur Beschreibung der Beschaffung (siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen und II.2.4) der Bekanntmachung).
Ungenügend: 0 Punkte
Mangelhaft: 1 Punkt
Unbefriedigend: 2 Punkte
Befriedigend: 3 Punkte
Gut: 4 Punkte
Sehr gut: 5 Punkte
Der Summe der beiden Kriterien ergibt die Gesamtpunktzahl.
Es werden die 5 Bewerber je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach Bewertung der Referenzprojekte die höchsten Gesamtpunktzahlen erreicht haben. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Punktzahl für die Anzahl der Referenzprojekte (Kriterium 1). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.
Verlängerungsoption, siehe II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
— Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A).
3: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
3a: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen/Ihre Bewerbergemeinschaft und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar. Es sind auch Angaben dazu zu machen, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bewerbergemeinschaften.
3b: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die 3 Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020.
3c: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Zu 3b: Hinsichtlich dieses Kriteriums besteht die Mindestanforderung, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der 3 Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 bei Bewerbung für Los 1 mindestens [Betrag gelöscht] EUR, bei Bewerbung für Los 2 mindestens [Betrag gelöscht] EUR und bei Bewerbung für Los 3 mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen muss.
Bei Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
4: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
4a: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren (2018, 2019 und 2020) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen je Los mit
— Angabe des Werts,
— des Erbringungszeitpunkts sowie
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV 2016).
Die Angaben zu jeder Referenz sollen darüber hinaus mindestens noch folgende Informationen enthalten
— Art und Inhalt der Leistung,
— erforderliche technische Kenntnisse und Voraussetzungen.
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden.
Es muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.
4b: Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Zu 4a: Mindestanforderungen an die Referenzprojekte:
Alle Lose:
— Kenntnis und Erfahrung IT-Service-Management (ITIL Prozesse).
Los 1 – Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung:
— Mindestens 1 Jahr Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung für eine vergleichbare E-Government-Anwendung.
Los 2 – Begleitung in Projektarbeit, Begleitung und Erstellung von Konzepten zur Anwendungsbetreuung:
— Mindestens 1 Projekt mit mind. 50 PT im Bereich E-Government,
— Mindestens 1 Konzept zur Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung für eine vergleichbare E-Government-Anwendung.
Los 3 – Einfache Tätigkeiten:
— mindestens 5 000 Dokumente / Datensätze erfasst / gepflegt / etc.
— vollständig ausgefüllte Vertraulichkeitsvereinbarung,
— siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 2 VgV ersetzen.
Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber ebenfalls verlangen, dass dieser ersetzt wird.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot bzw. der vollständige Teilnahmeantrag (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter/Bewerber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de