Gebäudereinigung in 04107 Leipzig Zentrum-Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_07-2021-0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in 04107 Leipzig Zentrum-Süd
Durchführung der Unterhalts-, Glas-, Rahmen- und Grundreinigung in festen Reinigungszyklen im Musikviertel in 04107 Leipzig.
04107 Leipzig
Gebäudereinigung in den 11-geschossigen Wohngebäuden in der Haydnstr. 4-8, Robert-Schumann-Str. 1-5, Telemannstr. 1-5, Grassistr. 25-33): -Unterhalts-, Glas-, Rahmenreinigungsleistungen in den Treppenhäusern/ Gemeinschaftsflächen je nach Leistung wöchentlich, monatlich bzw. vierteljährlich -Grundreinigungsleistungen jährlich.
Es ist beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen im Namen und für Rechnung LWB GmbH & Co. Erste Modernisierungsfonds Leipzig KG
Wintergartenstr. 4, 04103 Leipzig zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung in 04107 Leipzig Zentrum-Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04277
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.