Dark Fibre Ahz — HH Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dark Fibre Ahz — HH
Bereitstellung von passiven Verbindungswegen; hier 2er zueinander redundanter Dark Fibre Verbindungen zwischen Altenholz und Hamburg.
Altenholz — Hamburg
Dataport betreibt als IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ein länderübergreifendes WAN auf Grundlage von DWDM-Technik. Mithilfe dieses länderübergreifenden Netzes werden mehr als 10 Standorte angebunden, zu denen auch Dataport-eigene Standorte zählen.
Ziel dieser Ausschreibung ist die erneute Bereitstellung von 2 unabhängig verlaufenen passiven Verbindungswegen zwischen den Standorten Altenholz und Hamburg für 8 Jahre sowie Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dark Fibre Ahz — HH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40468
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen / Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages / Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler / Unklarheiten / Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen / Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Die Vergabeunterlagen beinhalten als Anlagen zum Teil B – Leistungsbeschreibung ein Dokument, das teilweise vertrauliche Informationen über die technische Infrastruktur des Auftraggebers beinhalten. Dieses Dokument wird interessierten Unternehmen daher erst nach Übersendung einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und kann dem Auftraggeber für bereits registrierte Unternehmen als Nachricht über den Bieterassistenten zugesandt werden. Die Übersendung dieser Anlage erfolgt dann spätestens am nachfolgenden Arbeitstag (Montag – Freitag).
Es gibt 2 verschiedene Vertraulichkeitserklärungen. Eine Vertraulichkeitserklärung („Interessierte Unternehmen“) ist durch das interessierte Unternehmen abzugeben. Sofern eine Weitergabe der vertraulichen Unterlagen zur Angebotserstellung erforderlich sein sollte, hat das interessierte Unternehmen eine Vertraulichkeitserklärung („Beteiligte Unternehmen“) vom beteiligten Unternehmen einzuholen und dem Auftraggeber zusätzlich vor Weitergabe vorzulegen.
Der Auftraggeber bietet interessierten Unternehmen zur Unterstützung bei der Angebotserstellung und Planung Begehungen der Standorte an. Die Teilnahme an einer Begehung ist nicht verpflichtend. Nähere Einzelheiten zu den Terminen sowie zur Anmeldung können dem Teil B – Leistungsbeschreibung unter Kapitel 3.2 entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
— Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
— Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.