Husum; Julius-Leber-Kaserne, Neubau Wirtschaftsgebäude, Fachplanung Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 21D00072
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Husum; Julius-Leber-Kaserne, Neubau Wirtschaftsgebäude, Fachplanung Tragwerksplanung
Planungsleistungen für die Tragwerksplanung nach dem Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1 HOAI Leistungsphasen 1 bis 6 und Besondere Leistungen nach der HOAI 2021, stufenweise Beauftragung.
Husum
Der Neubau eines Wirtschafts- und Betreuungsgebäudes umfasst neben einer Vollküche vom Typ 900 einen integrierten Betreuungsbereich nach den baulichen Vorgaben eines Trio-Gebäudes. Der Neubau soll aus baulich voneinander abgetrennten Bereichen des Wirtschaftsbereiches (Truppenküche) und des Betreuungsbereiches (Trio-Gebäude) bestehen.
Es soll einen gemeinsamen Eingangsbereich und gemeinsame Sanitäreinrichtungen geben.
In der Fachinfobörse findet man unter dem Suchbegriff Truppenküche, Musterplan oder VT 900 eine Musterplanung, die zwingend zu verwenden ist.
Die Raum- und Flächenforderung ergibt sich nach der Musterplanung für Wirtschaftsgebäude: C1-1810/0-6230 und Grundsätzliche Infrastruktur für bewirtschaftete Betreuung: C1 1810/0-6231.
Die Raum- und Flächenforderung für die Betreuung ergibt sich nach der Grundsätzlichen Infrastrukturförderung für die bewirtschaftete Betreuung (C-1-1810/0-6231).
Der Gastraum und die Ausgabeeinrichtung mit Verkaufsbereich werden grundsätzlich aus einem gemeinsamen Bewirtschaftungsbetriebsbereich versorgt. Zu dem Bewirtschaftungsbereich gehören nachfolgend aufgeführte Räume, in denen:
— die Zutaten und einzelnen Komponenten für die Speisen- und Getränkezubereitung und deren Verkauf bevorratet werden,
— Speisen, Getränke und sonstige Waren des täglichen Bedarfs, wie sie in Gaststätten bzw. Kiosken angeboten, zubereitet und für den Verkauf bereitgestellt werden und
— das für den Betrieb erforderliche Personal tätig ist.
Ausgabeeinrichtungen mit Verkaufsbereich
Im Heimbereich ist Selbstabholung der Regelfall. Eine Bedienungsmöglichkeit muss baulich gegen sein.
Der Ausgabebereich ist in unmittelbarer Anbindung an die Bewirtschaftungsbetriebsräume anzuordnen. Er ist so zu gestalten, dass er den Abschluss des angeschlossenen Verkaufsbereiches (Kiosk und eine Einkaufszone) bildet.
Der Verkaufsraum ist grundsätzlich als Marktplatz (Selbstbedienung) einzurichten, in dem sich alle Heimnutzer versorgen können. Er schließt mit dem Kassenbereich an der Ausgabe ab.
Die Ausgabeeinrichtung mit Verkaufsbereich ist baulich vom Gastraum so zu trennen, dass keine negative Beeinflussung des Gastraumes durch Lärm oder Gerüche erfolgt. Es soll die Möglichkeit bestehen, dass der Gastraum auch außerhalb der Öffnungszeiten der Ausgabeeinrichtung genutzt werden kann.
Im Verkaufsbereich wird eine Thekenanlage mit Sitztresen (Bar) gefordert. Zur Ausgabe von kalten Getränken sind entsprechende Zapf- und Kühleinrichtungen zu installieren.
Heimbereich
Im Heimbereich werden die bewirtschafteten Gemeinschaftsräume abgebildet. Diese umfassen den Gastraum und den Clubraum, sowie die Terrasse mit Grilleinrichtung.
Die Bestimmungen der Zentralvorschrift A1-1800/0-6002 „Liegenschaftsmaterial“ über die individuelle Ausstattung sind zu beachten.
Die Terrasse mit Grilleinrichtung wird als Außenanlage gefordert. Diese soll vom Gastraum und vom Clubraum 1 zugänglich sein. Die Grilleinrichtung soll auf 24 m2 der Fläche überdacht werden.
Die Gesamtfläche der Clubräume soll baulich zusammengefasst werden. Es ist die Möglichkeit zu schaffen, dass diese durch bewegliche Trennwände geteilt werden, sodass bis zu 3 Clubräume gebildet werden können.
Die Raum- bzw. Oberflächeneigenschaften sind so vorzunehmen, dass auch in großen Räumen bei Veranstaltungen eine hinnehmbare Akustik erzielt wird. Die Vorbereitungen für eine Ergänzung der Ausstattung mit multimedialer Unterhaltungselektronik, die durch Beschaffung aus Haushaltsmittel aus Betreuungsmitteln zur Verfügung gestellt werden, sind vorzusehen
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Husum; Julius-Leber-Kaserne, Neubau Wirtschaftsgebäude, Fachplanung Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22301
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de