ABS Hannover – Berlin Strecke 6399/6107 – Verkehrsstationen Planung mit BIM: 19FEI41777 Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 118-269432
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://Bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hannover – Berlin Strecke 6399/6107 – Verkehrsstationen Planung mit BIM: 19FEI41777
ABS Hannover – Berlin Strecke 6399/6107 – Verkehrsstationen Planung mit BIM: 19FEI41777
Magdeburg
ABS Hannover – Berlin Strecke 6399/6107 – Verkehrsstationen Planung mit BIM
Referenznummer: 19FEI41777
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen mit BIM ABS Hannover – Berlin (Strecke 6107) Verkehrsstationen (DB Station und Service) 19FEI41777
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Magdeburg
Nt 5: Doppelter Vermessungsaufwand in einem Bereich der VS Vinzelberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10789
Land: Deutschland
Nt 5: Doppelter Vermessungsaufwand in einem Bereich der VS Vinzelberg:
In einem Bereich der Verkehrsstation Vinzelberg sind abschließende Vermessungsarbeiten erforderlich. Dieser Bereich war zum Zeitpunkt der Vermessung aufgrund des Bewuchses nicht erreichbar.
Die Vermessungsarbeiten erfolgten in Abhängigkeit erforderlicher Sperrpausen für ca. 85 % der gesamten Vermessungsleistungen im Bereich der Vst. Vinzelberg. Der übrige zu diesem Zeitpunkt durch Bewuchs unzugängliche Bereich, konnte erst in den Wintermonaten außerhalb der Schonzeit gemäß §39 BNatSchG erfolgen. Die dadurch doppelt anfallenden Leistungen An- und Abfahrt sowie die Rüstzeiten stellen einen zusätzlichen Aufwand dar. Das eigentliche Aufmaß sowie die Vervollständigung des Bestandsmodells sind Bestandteil der bereits beauftragten Leistung.