Rahmenvereinbarung: Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung: Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle.
Einsammeln, Befördern und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Die Ausschreibung umfasst 8 Lose.
Los 1 bis 4 umfasst gefährliche Abfälle sowie gegebenenfalls deren in der Abfallverzeichnis-Verordnung als nicht gefährlich eingestufte Spiegeleinträge.
In Los 5 bis 8 sind in gleicher regionaler Aufteilung nicht gefährliche Abfälle enthalten (z.B. Bauabfälle, Sperrmüll, Grünschnitt).
Die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des zugehörigen Regelwerks inkl. der notwendigen Nachweisführung sind einzuhalten. Für das Verpacken, Verladen und Befördern von Abfällen mit gefährlichen Eigenschaften sind die Vorschriften der GGVS / ADR einzuhalten.
Die Vorschriften und ihre Nachfolgeregelungen sind in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend. Insbesondere wird auf die Einhaltung der Andienungspflicht hingewiesen.
Los 1 Kiel (FH) (gefährlichen Abfälle)
Kiel.
Einsammeln, Befördern und Entsorgung gefährlicher Abfälle mit einer jährlichen Abfallmenge für alle im Los enthaltenden Abfallschlüssel von ca. 49 Tonnen, davon
GMSH 39 Tonnen und FH 10 Tonnen.
Dieses Los betrifft das Befördern und Einsammeln der in Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen genannten gefährlichen Abfälle (und ggf. deren Spiegeleinträge) sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung für den Bereich Kiel.
Er verlängert sich anschließend höchstens 2 Mal um je ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis zum 30.03.23 bzw. 30.4.2024 (Zugang der Erklärung) die Verlängerung schriftlich beantragt. Die Verlängerung tritt nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners in Kraft.
Los 1 Kiel (GMSH) (gefährlichen Abfälle)
Kiel, Flintbek, Schwentinental.
Einsammeln, Befördern und Entsorgung gefährlicher Abfälle mit einer jährlichen Abfallmenge für alle im Los enthaltenden Abfallschlüssel von ca. 49 Tonnen, davon
GMSH 39 Tonnen und FH 10 Tonnen.
Dieses Los betrifft das Befördern und Einsammeln der in Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen genannten gefährlichen Abfälle (und ggf. deren Spiegeleinträge) sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung für den Bereich Kiel.
Er verlängert sich anschließend höchstens 2 Mal um je ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis zum 30.03.23 bzw. 30.4.2024 (Zugang der Erklärung) die Verlängerung schriftlich beantragt. Die Verlängerung tritt nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners in Kraft.
Los 2 West (gefährlichen Abfälle)
Diverse Liegenschaften im Regionalbereich West
u.a.
Elmshorn
Itzehoe
Rendsburg
Pinneberg
Wedel
Heide
Kaiser-Wilhelm-Koog
Einsammeln, Befördern und Entsorgung gefährlicher Abfälle mit einer jährlichen Abfallmenge für alle im Los enthaltenden Abfallschlüssel von ca. 31 Tonnen.
Dieses Los betrifft das Befördern und Einsammeln der in Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen genannten gefährlichen Abfälle (und ggf. deren Spiegeleinträge) sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung für den Regionalbereich SH West.
Er verlängert sich anschließend höchstens 2 Mal um je ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis zum 30.03.23 bzw. 30.4.2024 (Zugang der Erklärung) die Verlängerung schriftlich beantragt. Die Verlängerung tritt nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners in Kraft.
Los 3 Nord (gefährlichen Abfälle)
Diverse Liegenschaften im Regionalbereich Nord.
U.a.
Flensburg
Eckernförde
Husum
Harrislee
Dagebüll
Einsammeln, Befördern und Entsorgung gefährlicher Abfälle mit einer jährlichen Abfallmenge für alle im Los enthaltenden Abfallschlüssel von ca. 34 Tonnen.
Dieses Los betrifft das Befördern und Einsammeln der in Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen genannten gefährlichen Abfälle (und ggf. deren Spiegeleinträge) sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung für d den Regionalbereich SH Nord.
Er verlängert sich anschließend höchstens 2 Mal um je ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis zum 30.03.23 bzw. 30.4.2024 (Zugang der Erklärung) die Verlängerung schriftlich beantragt. Die Verlängerung tritt nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners in Kraft.
Los 4 SüdOst (gefährlichen Abfälle)
Diverse Liegenschaften im Regionalbereich SüdOst.
U.a.
Lübeck
Bad Oldesloe
Schwarzenbek
EutinOldenburg in Holstein
Plön
Malente
Geesthacht
Bad Segeberg
Einsammeln, Befördern und Entsorgung gefährlicher Abfälle mit einer jährlichen Abfallmenge für alle im Los enthaltenden Abfallschlüssel von ca. 22 Tonnen.
Dieses Los betrifft das Befördern und Einsammeln der in Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen genannten gefährlichen Abfälle (und ggf. deren Spiegeleinträge) sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung für den Regionalbereich SH Süd-Ost.
Er verlängert sich anschließend höchstens 2 Mal um je ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis zum 30.03.23 bzw. 30.4.2024 (Zugang der Erklärung) die Verlängerung schriftlich beantragt. Die Verlängerung tritt nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners in Kraft.
Los 5 Kiel (nicht gefährlichen Abfälle)
Kiel.
Einsammeln, Befördern und Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle mit einer jährlichen Abfallmenge für alle im Los enthaltenden Abfallschlüssel von ca. 132 Tonnen.
Dieses Los betrifft das Befördern und Einsammeln der in Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen genannten nicht gefährlichen Abfälle (Bauabfälle, Sperrmüll, Grünschnitt) sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung für den Bereich Kiel.
Er verlängert sich anschließend höchstens 2 Mal um je ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis zum 30.03.23 bzw. 30.4.2024 (Zugang der Erklärung) die Verlängerung schriftlich beantragt. Die Verlängerung tritt nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners in Kraft.
Los 6 West (nicht gefährlichen Abfälle)
Diverse Liegenschaften im Regionalbereich West.
Einsammeln, Befördern und Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle mit einer jährlichen Abfallmenge für alle im Los enthaltenden Abfallschlüssel von ca. 307 Tonnen.
Dieses Los betrifft das Befördern und Einsammeln der in Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen genannten nicht gefährlichen Abfälle (Bauabfälle, Sperrmüll, Grünschnitt) sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung für den Regionalbereich SH West.
Er verlängert sich anschließend höchstens 2 Mal um je ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis zum 30.03.23 bzw. 30.4.2024 (Zugang der Erklärung) die Verlängerung schriftlich beantragt. Die Verlängerung tritt nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners in Kraft.
Los 7 Nord (nicht gefährlichen Abfälle)
Diverse Liegenschaften im Regionalbereich Nord.
Einsammeln, Befördern und Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle mit einer jährlichen Abfallmenge für alle im Los enthaltenden Abfallschlüssel von ca. 75 Tonnen.
Dieses Lose betreffen das Befördern und Einsammeln der in Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen genannten gefährlichen Abfälle (und ggf. deren Spiegeleinträge) sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung für den Regionalbereich SH Nord.
Er verlängert sich anschließend höchstens 2 Mal um je ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis zum 30.03.23 bzw. 30.4.2024 (Zugang der Erklärung) die Verlängerung schriftlich beantragt. Die Verlängerung tritt nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners in Kraft.
Los 8 SüdOst (nicht gefährlichen Abfälle)
Diverse Liegenschaften im Regionalbereich SüdOst.
Einsammeln, Befördern und Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle mit einer jährlichen Abfallmenge für alle im Los enthaltenden Abfallschlüssel von ca. 250 Tonnen.
Dieses Los betrifft das Befördern und Einsammeln der in Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen genannten nicht gefährlichen Abfälle (Bauabfälle, Sperrmüll, Grünschnitt) sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung für den Regionalbereich SH Süd-Ost.
Er verlängert sich anschließend höchstens 2 Mal um je ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis zum 30.03.23 bzw. 30.4.2024 (Zugang der Erklärung) die Verlängerung schriftlich beantragt. Die Verlängerung tritt nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners in Kraft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020).
3. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 und maximal 10 Referenzen der im wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der der Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle (vergleichbar mit dem Leistungsumfang der von Ihnen eingereichten Angebote) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Dauer des Vertrages, Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Der Leistungsumfang und die Art der Leistung bei den angegebenen Referenzen (keine GMSH-Referenzen!) müssen mit dem Leistungsumfang und der Art der Leistungen, für die ein Angebot eingereicht wurde, vergleichbar sein.
4. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
4a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
5. Einreichung einer Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebes nach Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfbV) oder gleichwertiger Nachweis. Bei Fehlen des Nachweises (Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebe Verordnung oder vergleichbarer Nachweis) erfolgt jedoch ein zwingender Ausschluss, da dies eine Mindestanforderung ist.
6. Aussagekräftige Darstellung zum Fuhrpark und zu den Fahrzeugen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Größe, Anzahl)
7. Aussagekräftige Beschreibung zur Sicherstellung, dass die Abfälle ordnungsgemäß verwertet bzw. entsorgt werden (Beschreibung der Verwertungswege und -anlagen). Was geschieht bei zeitweiser Nichtverfügbarkeit der Anlagen?
8. Gültige Sammelentsorgungsnachweise für alle in der Leistungsbeschreibung genannten gefährlichen Abfälle.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Die Messungen sind nur durch Fachpersonal gem. TRBS 1203 durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Juni 2023/2024.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-21-0448000-4122.3) bis spätestens 3. Juni 2021 an die GMSH, z. H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [removed]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Die u. a. Nachprüfungsstelle VI.4.2 kann zu laufenden Vergaben keine Auskünfte geben.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Mit dem „Angebot“ sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
6. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Bankverbindung).
7. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den Erklärungen,
— dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen,
— dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
8. Preisblatt/Leistungsverzeichnis pro Los.
9. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
10. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
11. Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer alle gesetzlichen, einschlägigen, öffentlich-rechtlichen und fachlichen Normen sowie Richtlinien in ihrer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung einhält.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.gmsh.de