10-35-21-075 Einführung einer Bildungskarte im Kreis Pinneberg Referenznummer der Bekanntmachung: 10-35-21-075
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3
Fax: [removed]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
10-35-21-075 Einführung einer Bildungskarte im Kreis Pinneberg
Der Kreis Pinneberg beabsichtigt die Einführung einer sogenannten „Bildungskarte“ zur Umsetzung und Abrechnung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II, SGB XII, BKGG und AsylbLG.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zum 1.1.2011 wurden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eingeführt. Ausgeweitet wurden die Leistungen in diesem Bereich nochmals durch das Starke-Familien-Gesetz zum 1.8.2019. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. In den zurückliegenden Jahren wurde bundesweit immer wieder kritisiert, dass die bereitgestellten Mittel nur zu einem geringen Teil in den Familien ankommen. Es ist daher geplant, den Zugang zu diesen Leistungen zu erleichtern und dafür sowohl die Bildungs- und Teilhabeleistungen als auch die Abrechnung der erbrachten Leistungen zukünftig über eine Bildungskarte zu administrieren. Für die Abwicklung der Bildungs- und Teilhabeleistugen werden im Kreis Pinneberg zwei unterschiedliche Fachverfahren genutzt. Die Umsetzung der Gewährung der Bildungs- und Teilhabeleistungen erfolgt im Jobcenter (Leistungen nach SGB II) mit dem Fachverfahren Allegro der Bundesagentur für Arbeit und bei der Kreisverwaltung Pinneberg mit dem Fachverfahren LÄMMkom LISSA. Es ist geplant, die Aufgabe Bildung und Teilhabe ab dem 1.1.2022 auf die sieben Kooperationskommunen zu übertragen, die auch die weiteren Aufgaben nach dem SGB XII und AsylbLG im Auftrag des Kreises Pinneberg wahrnehmen. Die Koordination, Fachaufsicht und Abrechnung für das Bildungs- und Teilhabepaket wird jedoch weiter beim Kreis Pinneberg verbleiben. Weiterführende Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten Sie vor allem im beigefügten Leistungsverzeichnis und den zugehörigen Anlagen. Dort sind von Ihnen verschiedene Angaben zu machen. Lesen Sie daher die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen, alle geforderten Unterlagen beizufügen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (in den Vergabeunterlagen Nr. 04) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. Insbesondere ergeben sich zu Teilen des Leistungsverzeichnisses besondere Nachweispflichten, die an den jeweiligen Stellen ersichtlich werden (Zertifikate, Konzepte etc.). Der Auftraggeber behält sich vor, zu allen gemachten Angaben Nachweise zur Vorlage anzufordern. Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.