Plattenwärmeüberträger Referenznummer der Bekanntmachung: EUOV2105
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Plattenwärmeüberträger
Das Institut für Fluiddynamik betreibt Hochdruckanlagen zur Untersuchung von thermofluiddynamischen Phänomenen. Derzeit wird eine Anlage zur Untersuchung von überkritischen CO2 errichtet. Hierfür wird ein Rekuperator zur internen Übertragung der Wärme aus dem CO2 Massenstrom von 4 kg/s des warmen Anlagenbereichs auf den Massenstrom von 4 kg/s des kälteren Anlagenbereichs benötigt. Weiterhin wird ein Wärmeüberträger benötigt, welcher die Temperatur des abgekühlten Massenstroms von 4 kg/s aus den Rekuperator mithilfe von Kühlwasser weiter verringert. Hierfür wird Kühlwasser vom Betreiber zur Verfügung gestellt, welches einen regelbaren Massenstrom zwischen 0,1 kg/s und 4,3 kg/s, eine Eintrittstemperatur von 35 oC und einen Druck von 95 bar(ü) hat. Beide Komponenten sollen als kompakte diffusionsgeschweißter Plattenwärmeüberträger (PrintedCircuitHeatExchanger oder Mikrokanalwärmeüberträger) ausgeführt werden. Die Druckgeräterichtlinie muss erfüllt werden.
Helmholtz-Zentrum Dresden — Rossendorf e. V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
DEUTSCHLAND
Der CO2 Gegenstrom Rekuperator muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Kompakter diffusionsgeschweißter Plattenwärmeübertrager mit Gegenstrom nach Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU),
— Betriebspunkt 1:
—— Seite A: Medium: CO2, Massenstrom:4 kg/s, Eintritstemperatur: 200 oC, Austrittstemperatur: 531 oC, Druck: 300 bar,
—— Seite B: Medium: CO2, Massenstrom: 4 kg/s, Eintritstemperatur:560 oC, Austrittstemperatur: 224,6 oC, Druck: 300 bar.
— Betriebspunkt 2:
—— Seite A: Medium: CO2, Massenstrom: 4 kg/s, Eintritstemperatur: 170 oC, Austrittstemperatur: 493 oC, Druck: 300 bar,
—— Seite B: Medium: CO2, Massenstrom: 4 kg/s, Eintritstemperatur: 570 oC, Austrittstemperatur: 193,1 oC, Druck: 75 bar.
— Betrieb des Rekuperators bis 300 bar und 570 oC gleichzeitig,
— Auslegungsdruck: -1 bar(ü) (Evakuierung der Anlage; bei gleichzeitig -10 oC bis 30 oC) bis 315 bar(ü) (bei gleichzeitig 590 oC),
— Auslegungstemperatur: -10 oC (bei gleichzeitig 315 bar(ü) und -1 bar(ü)) bis 600 oC (bei gleichzeitig 315 bar(ü)),
— Lieferung des Rekuperators nach Abnahme des Gesamtapparates durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), Ausstellung einer Konformitätserklärung für den Wärmeübertrager und Nachweis der Konformitätsbescheinigung,
— Auslegung für mindestens eine Lebensdauer 10 000 h und Lastwechselzahl 1000,
— Auslegung, Herstellung, Prüfung und Dokumentation in Übereinstimmung mit Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU), Erteilung eines CE-Kennzeichens erforderlich,
— Maximaler Druckverlust für alle Betriebspunkte für Seite A: 1,5 bar und für Seite B: 4 bar,
— Werkstoffe: Druckgerät und Flansch:
a) 2.4663 (NiCr23Co12Mo, Inconel 617) nach VdTÜV Werkstoffblatt 485,
b) 2.4856 (NiCr22Mo9Nb, Inconel 625),
c) 1.4401 (X5CrNiMo17-12-2, 316),
d) 1.4404 (X2CrNiMo17-12-2, 316L).
— Rohrleitungsanschlüsse sind beidseitig an allen 4 Stellen DN 100 PN 400. Die dazugehörigen Anschlussflansche sind vom Bieter zu dimensionieren.
Der Kühlwasserbetriebene Gegenstrom CO2 Kühler muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Kompakter diffusionsgeschweißter Plattenwärmeübertrager mit Gegenstrom nach Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU),
— Betriebspunkt 1:
—— Seite A: Medium: CO2, Massenstrom: 4 kg/s, Eintritstemperatur: 224 oC, Austrittstemperatur: 181 oC, Druck: 300 bar,
—— Seite B: Medium: Wasser, Massenstrom: zwischen 0,1 kg/s und 4,2 kg/s einstellbar, Eintritstemperatur: 35 oC, Austrittstemperatur: zu bestimmen, Druck: 95 bar(ü)
— Betriebspunkt 2:
Seite A: Medium: CO2, Massenstrom: 4 kg/s, Eintritstemperatur: 195 oC, Austrittstemperatur: 140 oC, Druck: 75bar.
Seite B: Medium: Wasser, Massenstrom: zwischen 0,1 kg/s und 4,2 kg/s einstellbar, Eintritstemperatur: 35 oC, Austrittstemperatur: zu bestimmen, Druck: 95 bar(ü)
— Betrieb des Flüssigkühlers bis 300 bar und 300 oC gleichzeitig,
— Auslegungsdruck: -1 bar(ü) (Evakuierung der Anlage; bei gleichzeitig -10 oC bis 30 oC) bis 315 bar(ü) (bei gleichzeitig 300 oC),
— Auslegungstemperatur: -10 oC (bei gleichzeitig 315 bar(ü) und -1 bar(ü)) bis 300 oC (bei gleichzeitig 315 bar(ü)),
— Lieferung des Flüssigkühlers nach Abnahme des Gesamtapparates durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), Ausstellung einer Konformitätserklärung für den Wärmeübertrager und Nachweis der Konformitätsbescheinigung,
— Auslegung für mindestens eine Lebensdauer 10 000 h und Lastwechselzahl 1000,
— Auslegung, Herstellung, Prüfung und Dokumentation in Übereinstimmung mit Druckgeräte-richtlinie (2014/68/EU), Erteilung eines CE-Kennzeichens erforderlich,
— Maximaler Druckverlust auf der CO2 Seite: 1,7 bar für Betriebspunkt 1 und auf der CO2 Seite: 4,5 bar für Betriebspunkt 2. Sowie auf der Wasserseite: 5 bar für beide Betriebspunkte,
— Werkstoffe: Druckgerät und Flansch:
a) 1.4401 (X5CrNiMo17-12-2, 316),
b) 1.4404 (X2CrNiMo17-12-2, 316L),
c) 1.4410 (UNS S32750).
— Rohrleitungsanschlüsse sind CO2 seitig: DN 50 PN 400 und Kühlwasserseitig: DN50 PN160. Die dazugehörigen Anschlussflansche sind vom Bieter zu dimensionieren.
Zum Angebotspreis gehören:
— Lieferung gemäß DDP Dresden (Incoterms 2020),
— Abnahme des Rekuperators durch eine zentrale Überwachungsstelle sowie Vergabe eines CE Kennzeichens vor Auslieferung,
— Abnahme des Flüssigkühlers durch eine zentrale Überwachungsstelle sowie Vergabe eines CE Kennzeichens vor Auslieferung,
— Vollständige Dokumentation, Dokumentationssprache deutsch, einschließlich:
a) Betriebs- und Montageanleitung,
b) Abnahmeprüfzeugnisse,
c) Berechnung der Wärmeübertragerfläche hinsichtlich der gegebenen thermischen Leistung und den Betriebspunkten:
— Beschreibende Dateien und Listen im MS Office, Zeichnungen im Auto-CAD,
— Ausstellung einer Konformitätserklärung für das Gesamtsystem Wärmeübertrager, Nachweis der Konformitätsbescheinigung sowie vollständige Lieferung inklusive Dokumentation innerhalb von max. 32 Wochen nach Auftragserteilung,
— Gewährleistung von mind. 24 Monaten.
Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE) Antragsnummer 100537190.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Plattenwärmeüberträger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: NANTES
NUTS-Code: FR France
Postleitzahl: 44315
Land: Frankreich
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.