Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für die Sanierung der Parkanlage Bürgergarten Döbeln Referenznummer der Bekanntmachung: 09.1/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Döbeln
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04720
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.doebeln.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.henkel-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für die Sanierung der Parkanlage Bürgergarten Döbeln
Die Große Kreisstadt Döbeln möchte die städtische Grünanlage „Bürgergarten“ als Erholungs- und Begegnungsort für alle Generationen erhalten und weiterentwickeln. Mit der Sanierung der Parkanlage soll eine naturnahe, biodiverse und multifunktionale Gestaltung geschaffen und ein Beitrag zur CO2-Minderung und zur Verbesserung des Klimas im Stadtgebiet geleistet werden. Zudem sollen die baulichen Anlagen saniert und mit einer modernen Nutzung als Anziehungspunkt ausgebaut werden. Die Parkanlage soll als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung und Gäste der Stadt Döbeln modernisiert werden.
— Gesamtkostenrahmen: derzeit ca. 2,62 Mio. EUR brutto,
— Bauwerkskosten: derzeit ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Große Kreisstadt Döbeln
04720 Döbeln
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 8 Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff. i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 zu beauftragen.
Das Projekt ist unterteilt in die folgenden Teilobjekte (TO):
— TO 1 – Denkmalgeschützter Pavillon,
— TO 2 – Orangerie / Werkstattgebäude.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Zunächst werden nur die LPH 1-3 für die TO 1 und 2 beauftragt.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 1-8 liegt das Auftragsende voraussichtlich Mitte 2024 (Abschluss LPH 8).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Zunächst werden nur die LPH 1-3 für die TO 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden jeweils stufenweise gesondert abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Vorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 1-8 liegt das Auftragsende voraussichtlich Mitte 2024 (Abschluss LPH 8).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitgliedes: Name des Bieters/des Büromitgliedes, Bauvorlageberechtigung durch Kammereintrag als Anlage beilegen,
2. Kopie Handelsregisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung im Formular zur Eigenerklärung (Bieterformular) z. B. freiberuflicher Architekt/Ingenieur. Der Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist sein.
1. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung, Nachweis durch Kopie als Anlage
1.) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
1. Name des Versicherers; Datum Versicherungsnachweis; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage.
2. Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 1,50 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
Gemäß § 47 (3) VgV 2016 verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Angebote anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen. Die Bewertung erfolgt unter den formal zulässigen Angeboten (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Zuschlagskriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Erfüllen mehrere Bieter mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bieterzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen d. vollständigen Angebots über Vergabeplattform (Einreichung per Post, E-Mail oder Fax nicht zulässig),
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016,
5. Angabe gemäß § 53 (8) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen oder beantragt sind,
6. Angabe Art der Bewerbung,
7. bei Bietergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder und Erklärung zur gesamtschuldnerische Haftung, falls zutreffend,
8. Angaben Unterauftragnehmern gemäß § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend,
9. Angaben Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gemäß § 47(1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend,
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge.
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§123 u. 124 GWB,
12. Bauvorlageberechtigung gemäß Pkt. III.1.1),
13. Handelsregisterauszug gemäß Pkt. III.1.1),
14. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2),
15. Mindestreferenzen A+B gemäß Pkt. III.1.3),
16. Nachweise berufliche Qualifikation Projektleiter gemäß Pkt. III.1.3),
Zuschlagskriterien und Wichtung:
1.) Honorarangebot, Gewichtung 40 %;
2.) Persönliche Referenzen (Ref.) des Projektleiters, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.6.2014 bis 31.5.2021
Die nachfolgenden persönlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich. Gewichtung 60 %, davon:
2.1 Persönliche Ref. PL: Erfahrungen bei der Objektplanung für die Sanierung eines Gebäudes in Holzbauweise, mind. Honorarzone II, mind. LPH 3-8 erbracht; 20 %,
2.2 Persönliche Ref. PL: Erfahrungen bei der Objektplanung für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, mind. LPH 3-8 erbracht; 20 %,
2.3 Persönliche Ref. PL: Erfahrung im nachhaltigen Bauen und dem Umgang mit ökologischen Baustoffen (z. B. Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, recyclingfähigen (Rückbau und Wiederverwendbarkeit) Bausstoffen, Nachweis durch Projektbeschreibung / Auszug aus Vertrag/Auszug aus Planung / Nachweis zur Erstellung einer Zertifizierung, mind. LPH 3-8 erbracht, 20 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0,1,2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
1) Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016:
1. Mindestreferenz A: Objektplanung für den Neubau eines Gebäudes, mind. Honorarzone II, mind. LPH 3-8 erbracht, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.6.2018 bis 31.5.2021,
2. Mindestreferenz B: Objektplanung für die Sanierung eines Gebäudes, mind. Honorarzone II, mind. LPH 3-8 erbracht, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.6.2018 bis 31.5.2021.
2) Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektteams gem. § 46 (1) i. V. m. §46 (3) Nr. 2 u. 6 VgV 2016:
Projektleiter: abgeschlossenes Studium (mind. Dipl.-Ing/Master) in der Fachrichtung Architektur oder vergleichbar, mind. 3 Jahre Berufserfahrung
Hinweis: Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung dieses Angebots.
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
Rechtsform von Bietergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Formular zur Eigenerklärung (Bieterformular) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular zur Eigenerklärung ist voll umfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen,
— Honorarblatt: Das Honorarblatt ist voll umfänglich auszufüllen,
— Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben.
Elektr. Angebotssabgabe in Textform, mit fortgeschrittener/ qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte Emailadresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/ Bieter sicher zustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden.
Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bieter erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u.a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. Angebot d. Bieters dürfen max. 100 MB nicht überschreiten.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet.
Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit „Auftragnehmer“ der Bieter bzw. die BG.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYCR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.