Dienstleistungen polizeiliche Verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000048
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen polizeiliche Verfahren
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung von IT-Dienstleistungen, die die Polizei Hamburg zur Durchführung von IT-Entwicklungs- und Pflegeprojekten der IT-Kooperation der Polizeien der Länder Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen benötigt. Über den Auftraggeber (Land Hamburg) können die Polizeien der Kooperationsländer Entwicklungsleistungen für landeseigene Bedarfe beziehen, soweit es sich dabei um Einzelaufträge zu Kooperationsprodukten handelt.
Dataport erbringt die von seinen Kunden benötigten Services grundsätzlich mit eigenem Personal. Spitzen- und Sonderbedarfe erfordern es jedoch, darüber hinaus zusätzliche Personalbedarfe extern einzukaufen.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung von IT-Dienstleistungen, die die Polizei Hamburg zur Durchführung von IT-Entwicklungs- und Pflegeprojekten der IT-Kooperation der Polizeien der Länder Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen benötigt. Über den Auftraggeber (Land Hamburg) können die Polizeien der Kooperationsländer Entwicklungsleistungen für landeseigene Bedarfe beziehen, soweit es sich dabei um Einzelaufträge zu Kooperationsprodukten handelt.
Im Einzelnen sind Personalleistungen in den Bereichen Analyse, Konzeption, Systemarchitektur, Software-Entwicklung und Test sowie Projektmanagement, Betriebsunterstützung und Beratung für polizeiliche Fachverfahren zu erbringen. Die Leistungserbringung bezieht sich inhaltlich auf die Erbringung der o.g. Leistungen überwiegend in einem JAVA/ORACLE-Technologieumfeld.
Hierfür werden Fachkräfte mit adäquater fachlicher und technischer Erfahrung benötigt.
Die zusätzlichen Personalbedarfe belaufen sich nach gegenwärtiger Schätzung für eine angenommene Vertragslaufzeit (ohne Optionen) von 4 Jahren auf insgesamt rund 45 000 bis 55 000 Personentage. Dafür sucht Dataport Rahmenvertragspartner, die passend qualifiziertes Personal termingerecht bereitstellen können.
Angestrebt wird ein Rahmenvertrag über zunächst 4 Jahre mit der einseitigen Option des Auftraggebers auf Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt 6 Jahren.
Erfüllungsorte der Dienstleistungen sind in der Hauptsache Dienstsitze der Polizei Hamburg. Fallweise sind Dienstleistungen an Behördenstandorten der Kooperationspartner sowie an den Dataport-Standorten Hamburg und Altenholz zu erbringen. Ein weiterer Standort im Bundesgebiet ist möglich.
Zur Ermittlung der Rahmenvertragspartner führt Dataport einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der Abschnitte 1, 2 und 7 der VgV durch. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VgV, die uneingeschränkt gelten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungen nur durch aufgabenbezogene Dienstleistungen erbracht werden können. Arbeitnehmerüberlassungen werden ausgeschlossen.
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
S werden mindestens 3 geeignete Bewerber mit der höchsten Punktzahl in einer Nutzwertanalyse aufGrundlage der in III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3) (Technische undberufliche Leistungsfähigkeit) beschriebenen Bewertungskriterien ausgewählt. Der Auftraggeber behält sichjedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl derBewerbungen dies begründet.
Die in den Bewertungskriterien der Abschnitte III.1.2) und III.1.3) jeweils erzielten Punkte werden dabei im Verhältnis von 20 %: 80 % gewichtet. Die so ermittelte Punktzahl stellt die für die Rangfolge maßgebliche Gesamtpunktzahl dar. Bei Punktgleichheit wird der Bewerber vorrangig berücksichtigt, der im Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ (im Abschnitt III.1.3) die höchste Punktzahlerzielt hat. Sofern auch dann noch eine Punktgleichheit besteht, entscheidet das Los. Folgende, in den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) näher beschriebene Bewertungskriterien kommen dabei zur Anwendung:
Abschnitt III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (20 %)
Abschnitt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Gewichtung 50 %), Kontinuität der Personalentwicklung (Gewichtung 10 %), Qualifikation des Personals (Gewichtung 10 %), Qualitäts- und IT-Sicherheitsmanagements (Gewichtung 10 %).
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 6 % und dem Entscheidungskriterium Leistungspunktzahl L. Für den Zuschlag kommen ferner nur Angebote in Betracht, die bei der Bewertung der endgültigen Angebote in der Leistungspunktzahl L mindestens 50 % der Maximalpunktzahl erzielt haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die ANLAGE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Dabei werden die Angaben zum „Jahresumsatz Gesamt“ nur als Information gefordert und nicht gewertet (siehe oben).
Die Angaben zum „Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“ werden zusätzlich zu dem o. a. Mindestkriterium wie folgt bewertet:
— 5 Punkte: Der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt oder überschreitet das Siebenfache des geforderten Mindestumsatzes.
— 3 Punkte:Der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt oder überschreitet das Fünffache des geforderten Mindestumsatzes.
— 1 Punkt: Der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt oder überschreitet das Zweifache des geforderten Mindestumsatzes.
— 0 Punkte:Der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt oder überschreitet den geforderten Mindestumsatz (d. h., das K.O.- Kriterium wurde erfüllt).
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Umsatz ist in allen Jahren des geforderten Zeitraums vorhanden und der Durchschnittsumsatz (bezogen auf den Gesamtumsatz) der letzten 3 Geschäftsjahre beträgt mindestens 20 Mio. EUR. Hinweis: Soweit das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, kann auch der Jahresumsatz des Wirtschaftsjahres angegeben werden.
Referenzen:
Zur Bewertung der Referenzliste wird der Deckungsgrad der vorgelegten Referenzen an Hand der nachfolgenden Kriterien und Merkmale ermittelt. Hierbei werden die innerhalb der Kriterien ausgewiesenen Gewichtungen herangezogen. Die Qualität der Referenz und die daraus resultierende Punktzahl wird gemäß der im Anschluss an die Kriterienliste ausgewiesenen Benotungsregel bewertet.
Kriterienliste:
Nr. Kriterium
Merkmal
1. Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
Gewichtung: 50 %
(1) Leistungserbringung für einen öffentlichen Auftraggeber,
(2) Leistungserbringung im sicherheitsrelevanten Bereich,
(3) Fachaufgabe (Auskunfts-/Verwaltungssysteme),
(4) Größenordnung der Referenz (Personentage),
(5) Aufgabenumfang / Rollen der eingesetzten Mitarbeiter,
(6) Tätigkeitsschwerpunkte im Projekt,
2. Erfahrung in komplexer DB-Entwicklung und –Migration
Gewichtung: 8 %
Projekterfahrungen / Stellungnahme zu folgenden Anforderungen:
(1) Konzeption, Entwicklung und Optimierung zentraler Datenbank-/Informationssysteme,
(2) Neuentwicklung von Anwendungen,
(3) Wartung / Pflege und Weiterentwicklung bestehender Anwendungen,
(4) Programmierung mit SQL und PL/SQL,
(5) PL/SQL Object-Types,
(6) Migration von Altsystemen,
(7) Migration großer Datenmengen.
3. Systeminfrastruktur
Gewichtung: 5 %
Projekterfahrungen / Stellungnahme zu folgenden Anforderungen:
(1) Erstellung lauffähiger Softwarekomponenten auf Linux Serversystemen (für die Datenbank- und Applikationsserver),
(2) Erstellung lauffähiger Softwarekomponenten auf Microsoft Windows 7 und Windows 10,
(3) Projekterfahrungen in Aufbau und Pflege von Mehrschichtarchitekturen,
(4) Projekterfahrungen mit Oracle Datenbanken und Applikationsservern im Java-Umfeld,
(5) Projekterfahrungen mit weiteren Oracle Produkten (wie z. B. Forms, Reports, Spatial, Text),
(6) Projekterfahrungen mit Single-Sign-On-Lösungen,
(7) Projekterfahrungen mit PKI-Infrastrukturen,
4. Web-Anwendungen
Gewichtung: 8 %
Projekterfahrungen / Stellungnahme zu folgenden Anforderungen:
(1) Erstellung von Web-Anwendungen (Applikations-Server, Portal- Lösungen),
(2) im technologischen Umfeld der Oracle-Produkte (u.a. PL/SQL),
(3) Objektorientierte Programmierung mit JAVA, insbesondere JEE, Spring, Spring-MVC, Spting-Boot, Spring-Webflow, Spring-AOP, AspectJ, Spring-WS, Apache- CXF, Struts, JMS, Ajax, JSP, CSS, Javascript, JAXB, Hibernate,
(4) Web-Oberflächenprogrammierung mit JSP, Struts, Spring-MVC, Spring Boot, Spring-Webflow, Javascript, Ajax, HTML 5, CSS,
(5) WebServices, SOAP, JSON,
(6) Java Rich Client Programmierung auf Basis von Eclipse RCP,
(7) Erfahrungen mit Flyway, Liquibase,,
(8) Erfahrungen mit Jenkins, Maven, Nexus,
(9) Business Process Management auf Basis Activiti,
5. Web-Technologien (Web-Services und XML)
Gewichtung: 7 %
Projekterfahrungen / Stellungnahme zu folgenden Anforderungen:
(1) Nutzung von Web-Service Architekturen und XML- Schnittstellen,
(2) XML-Technologien (XML, XSL, XSLT, XSL-FO, FOP, Apache Cocoon),
(3) WebServices, SOAP, JSON,
(4) Interoperabilität mit Bestandsverfahren über XML- Schnittstellen,
(5) XML-basierte komplexe Fachdatenmodelle.
6. Oberflächendesign
Gewichtung: 5 %
Projekterfahrungen / Stellungnahme zu folgenden Anforderungen:
(1) Gestaltung bzw. Anpassung von Anwendungsoberflächen,
(2) Umsetzung ergonomischer Aspekte („Usability“).
7. Projektmanagement
Gewichtung: 6 %
Projekterfahrungen / Stellungnahme zu folgenden Anforderungen:
(1) zentrales Projektmanagement für Software-Entwicklungs-und Implementierungsprojekte,
(2) zentrales Projektcontrolling,
(3) Vorgehensmodell V-Modell XT, PMI, Prince 2,
(4) Projektmanagement im Bereich „Agile Softwareentwicklung“.
8. Qualitätssicherung / Risikomanagement
Gewichtung: 6 %
Projekterfahrungen / Stellungnahme zu folgenden Anforderungen:
(1) begleitende Qualitätssicherung für Softwareentwicklungs- und Implementierungsprojekte,
(2) Risikomanagement für Softwareentwicklungs- und Implementierungsprojekte,
(3) Vorgehensmodell V-Modell XT,
(4) Zertifizierungen des Unternehmens (welche).
9. Test
Gewichtung: 5 %
Projekterfahrungen / Stellungnahme zu folgenden Anforderungen:
(1) Methoden zur Testarchitektur im Rahmen von Entwicklungsprojekten,
(2) Methoden zur Testdurchführung im Rahmen von Entwicklungsprojekten,
(3) Testautomatisierung,
(4) Zertifizierungen (welche).
Benotungsregel zur Bewertung der Referenzen:
Bezeichnung der Note Qualität der Referenz
— 5 Punkte Überzeugende Referenz, sehr hoher Deckungsgrad:
Die vorgelegten Ausführungen entsprechen den Anforderungen in außergewöhnlichem Maße. Zu allen geforderten Aspekten der Fragestellung werden umfassende Erläuterungen abgegeben. Darüber hinaus werden zusätzliche Erfahrungen ergänzend aufgeführt.
— 4 Punkte Nachvollziehbare Referenz, hoher Deckungsgrad:
Die vorgelegten Ausführungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. Zu allen geforderten Aspekten der Fragestellung werden umfassende Erläuterungen abgegeben.
— 3 Punkte Durchschnittliche Referenz, mittlerer Deckungsgrad:
Die vorgelegten Ausführungen entsprechen den Anforderungen. Zu einigen geforderten Aspekten der Fragestellung werden Erläuterungen abgegeben.
— 2 Punkte Gerade noch ausreichende Referenz, geringer Deckungsgrad:
Die vorgelegten Ausführungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. Zu den geforderten Aspekten der Fragestellung werden keine oder nur wenige Erläuterungen abgegeben.
— 1 Punkt Unzureichende Referenz, mangelhafter Deckungsgrad:
Es liegen zwar Referenzen vor, diese genügen jedoch den Anforderungen des Auftraggebers nicht. Die vorgelegten Ausführungen weisen eine erhebliche Unterdeckung der Anforderungen auf.
— 0 Punkte Unzureichende Referenz, ungenügender bzw. kein Deckungsgrad:
Es liegen zwar Referenzen vor, diese genügen jedoch den Anforderungen des Auftraggebers nicht. Die vorgelegten Ausführungen stellen eine völlige Verfehlung der Anforderungen dar.
Bewertung der Referenzen und Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand.
Bei der Bewertung des Kriteriums „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes“ werden nicht die Referenzen selbst, sondern die zuvor angegebenen Kriterien benotet. Die Benotung erfolgt je Kriterium (Ziffern 1. bis 9.).
Die für die neun Kriterien vergebenen Punkte werden mit der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert und anschließend addiert. (Bsp. Kriterienliste: 5 maximal erreichbare Punkte x 50 % = 250 Punkte). Auf diese Weise sind bei den neun Kriterien maximal 250, 40, 25, 40, 35, 25, 30, 30 und 25 Punkte, insgesamt also maximal 500 Punkte zu erreichen.
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht und die obigen Mindestkriterien erfüllt.
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse hinsichtlich der Bewertungskriterien (siehe im Folgenden) zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Zusätzlich wird die Fachkunde und technische Leistungsfähigkeit in dem Fall verneint, dass ANLAGE Referenzen kein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt enthält (siehe im Einzelnen unten).
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens einen oder mehrere im Wesentlichen vergleichbaren Referenzaufträge, die er nach dem 30.6.2016 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Die Referenzprojekte sollten eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben.
Kontinuität der Personalentwicklung:
[Auswertung der ANLAGE Personalkennzahlen]
Für das Kriterium „Kontinuität der Personalentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
— 5 Punkte Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte ist jeweils in jedem Jahr ansteigend.
— 3 Punkte Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder/und alle 3 Jahre jeweils nur geringe Abweichungen von einander aufweisen (d.h. nicht mehr als 10 % jeweils von einem Jahr zum nächsten und/oder nicht mehr als 10 % vom ersten zum dritten).
— 0 Punkte Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben, aber zumindest nicht stark abfallend. Stark abfallend wäre, wenn die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahrs lägen.
Qualifikation des einzusetzenden Personals:
[Auswertung der „Anlage“ Qualifikation des Personals]
Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ erhält der Bewerber einen Punktwert nach nachfolgenden Regeln:
Soll-Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind folgende Erwartungen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals:
—— Ausreichend vorhandenes Personal in den für den Auftraggeber relevanten Bereichen, dessen Skill-Level (Ausbildung, Projekterfahrung und Fortbildung insbesondere im IT-Sektor auf dem aktuellen Stand) den Anforderungen in marktüblicher Weise entspricht und auf Verlangen kurzfristig durch Nachweise für jede einzelne bezifferte Person belegt werden kann.
Dabei werden Punkte wie folgt vergeben:
Der Bewerber reicht die ANLAGE Qualifikation des Personals vollständig ausgefüllt ein. Je Skillkategorie werden in den vorgesehenen Spalten die jeweiligen Kompetenzstufen gefüllt mit dem tatsächlich vorhandenen Personal. Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie muss mindestens die Zahl ergeben, die in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllt ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Prognose, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, nicht gestellt werden, so dass die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird.
Über diese Mindestanforderung hinaus werden die Punkte wie folgt vergegeben:
Für jede Skillkategorie wird getrennt eine Note gebildet. Anschließend werden alle so erteilten Einzelnnoten addiert und anschließend durch die Anzahl der Skillkategorie-Zeilen geteilt (es wird ein Mittelwert gebildet, dieser wird kaufmännisch gerundet in der zweiten Stelle nach dem Komma, z. B. von 4,512 auf 4,51). Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert (zwischen 0 und 5 Punkten)für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“.
Benotungsregel zur Bewertung der Qualifikation des einzusetzenden Personals:
Bezeichnung der Note
— 5 Punkte Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zehnfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllten Zahl.
— 4 Punkte Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Achtfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllten Zahl.
— 3 Punkte Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Sechsfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllten Zahl.
— 2 Punkte Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Vierfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllten Zahl.
— 1 Punkt Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zweifache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllten Zahl.
— 0 Punkte Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt weniger als das Zweifache der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllten Zahl, die Mindestanforderung wird aber erfüllt.
Qualitäts- und IT-Sicherheitsmanagement:
[Auswertung der ANLAGE Qualitäts- und IT- Sicherheitsmanagement]
Für das Kriterium Qualitäts- und IT-Sicherheitsmanagement erhält der Bewerber 2,5 Punkte für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 2 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung; 0 Punkte, wenn keine geeigneten QM-Maßnahmen nachgewiesen werden.
Für das Kriterium IT-Sicherheitsmanagement erhält der Bewerber zusätzlich 2,5 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 2 Punkte für ein dem Standard ISO 27001 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Vorgaben der ISO 27001 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem Standard ISO 27001 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System für das IT-Sicherheitsmanagement; 0 Punkte, wenn keine geeigneten IT-Sicherheits-Maßnahmen nachgewiesen werden.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
—— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
—— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
—— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
—— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
—— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung (Eigenerklärungen ÖT),
—— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
—— Das ausgewählte Personal hat sich einer Sicherheitsprüfung nach § 34 HmbSÜG zu unterziehen. Ausschließlich Personal mit erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung kann für Dataport tätig werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe Teilnahmeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestellebittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber“ (15.5.2020) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestellebeantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.