Neubau Oberschule Böhlen, Aluminium Elemente Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-13-0009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grimma
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3437 / 9858-420
Fax: +49 3437 / 9858-402
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grimma.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Oberschule Böhlen, Aluminium Elemente
Fachlos – Aluminium Elemente.
Wiesenthaler Straße 3 in 04668 Grimma OT Böhlen
— Alu-Glas-Außentüren 2-flügig 9 St.,
— Alu-Glas-Innentüren 2-flügig 11 St.,
— Pfosten-Riegel-Fassade, B/H ca. 18,2 m x 5,2 m 1 St.
Vorlage Werkplanung (Pos. 01.01.10, 01.02.10, 01.03.10) 14 Tage nach Auftragseingang, Baubeginn: 6 Wochen nach Bestätigung Werkmontageplanung, Bauende: 2 Monate Bauzeit (13.08.21)
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Dringlichkeit liegt vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Oberschule Böhlen, Aluminium Elemente
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diera-Zehren
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01665
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entfällt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 / 977-3800
Fax: +49 341 / 977-1049
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grimma
Postleitzahl: 04668
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3437 / 9858-0
Fax: +49 3437 / 9858-910
Internet-Adresse: www.grimma.de