Rahmenliefervertrag Büromöbel und Bürostühle (23/AD/2021)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 361 / 7479-226014
Fax: [removed]283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenliefervertrag Büromöbel und Bürostühle (23/AD/2021)
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen über den Kauf, die Lieferung und Montage von Büromöbeln (Los 1) und Bürostühlen (Los 2).
Die Leistungsverzeichnisse zu Los 1 und 2 (vgl. Anlage 2 und 5 zur Leistungsbeschreibung – Artikelübersicht (72, 75)) enthalten das Kernsortiment, welches bei der Auftraggeberin zum Einsatz kommt und worauf sich die abzuschließende Rahmenvereinbarung je Los beziehen.
Der Bedarf ist von der Auftraggeberin geschätzt und dient der Kalkulationsgrundlage (siehe Preisblatt (80.1, 80.2). Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus den Rahmenvereinbarungen besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Liefermengen deutlich geringer ausfallen kann. Bei den angegebenen Stückzahlen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Büroorganisationsmöbel (Büromöbel, Schreibtische und Schränke)
Bundesweit
Gegenstand der zu erbringenden Leistung im Los 1 ist die Lieferung von Büroorganisationsmöbeln (Büromöbel, Schreibtische und Schränke), die Dienstleistung im Zusammenhang mit der Planung und Lieferung der Büromöbel, Reparatur der gelieferten Büromöbel (im Rahmen der Gewährleistung) sowie die Entsorgung von Bestandsmöbeln.
Die derzeit bei der Auftraggeberin eingesetzten Standardmöbel in den einzelnen Standorten sind von unterschiedlichen Herstellern und in unterschiedlichen Farb- bzw. Dekorgestaltungen vorhanden. Soweit Neuausstattungen von gesamten Gebäuden oder Gebäudeteilen – ggf. auch einzelnen Büroräumen – vorgenommen werden, ist bei den Büromöbeln eine helle Farbgestaltung des Dekors in Ahorn zu wählen. Die Gestelle sind in der Farbe Weißaluminium zu liefern.
Zusätzlich an bestimmten Standorten, insbesondere in den Bereichen des Kundenservice:
Im Zuge eines einheitlichen Marktauftritts der Auftraggeberin wurde ein Konzept einer Geschäftsausstattung entwickelt und etabliert, das bei der Ausstattung der Standorte mit Büromöbeln verbindlich anzuwenden ist. Diese besondere Ausstattung der Firma System 180 verbindet die Standardmöbel mit weiteren modularen Elementen zu einem Gesamtensemble.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31.8.2025.
Bürostühle (Bürodrehstühle und Besucherstühle)
Bundesweit
Gegenstand der zu erbringenden Leistung im Los 2 ist die Lieferung von Bürostühlen (Bürodrehstühle und Besucherstühle), die Reparatur der gelieferten Stühle sowie die Entsorgung von gebrauchten Stühlen der Auftraggeberin.
Die derzeit bei der Auftraggeberin eingesetzten Standardstühle in den einzelnen Standorten sind von unterschiedlichen Herstellern und in unterschiedlichen Farbgestaltungen vorhanden. Soweit Neuausstattungen von gesamten Gebäuden oder Gebäudeteilen – ggf. auch einzelnen Büroräumen – vorgenommen werden, ist ein schwarzer Bezugsstoff für die Stühle zu wählen. Die Gestelle der Besucherstühle sind vorzugsweise in der Farbe Weißaluminium und optional in schwarz und/oder Chrom zu liefern. Die Verfügbarkeit aller Stühle – mit Ausnahme der orthopädischen Bürodrehstühle – ist während der Vertragslaufzeit vom selben Hersteller sicherzustellen.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31.8.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“).
— Bietergemeinschaften haben die „Eigenerklärung Umsatz“, die „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen“ und die „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die „Eigenerklärung Umsatz“ und/oder „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen“ nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz“).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat Sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic, Vergabestelle, Mittelhäuser Str. 68, 99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Verfahrenssprache ist deutsch.
— Es gilt deutsches Recht.
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot von Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
— Dem Angebot ist nach den Vorgaben der Auftraggeberin je Los das ausgefüllte Konzept zu Serviceleistungen (Eigenerklärung zur Übersicht der Serviceleistungen (42.1 und 42.2) – siehe BWB (20) Ziffer 3.1 beizufügen.
— Zusätzlich ist mit dem Angebot zu Los 1 das nach den Vorgaben der Auftraggeberin ausgefüllte Konzept zur umweltfreundlichen Beschaffung von Holzmöbeln
(Eigenerklärung zur umweltfreundlichen Beschaffung von Holzmöbeln (43) – siehe BWB (20) Ziffer 3.2 beizufügen.
— Dem Angebot sind die technischen Datenblätter der angebotenen Büromöbel (Los 1) beizufügen, die insbesondere Angaben zu den Maßen, Winkeln und Einstellmöglichkeiten der Möbel sowie eventuelle Ergänzungsmöglichkeiten der Möbel enthalten (siehe BWB (20) Ziffer 4.1).
— Dem Angebot sind die technischen Datenblätter der angebotenen Bürostühle (Los 2) beizufügen, die insbesondere Angaben zu den Maßen, Winkeln und Einstellmöglichkeiten der Stühle sowie eventueller Ergänzungsmöglichkeiten der Stühle enthalten(siehe BWB (20) Ziffer 4.2).
— Zur Beurteilung der technischen und qualitativen Ausführung werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zur Teststellung je eines „Standard-Arbeitsplatzes“ bei Los 1 sowie je eines Modells der Bürostühle bei Los 2 aufgefordert. Die Teststellung erfolgt an einem Standort, der in Absprache zwischen der Auftraggeberin und dem Bieter vorab festgelegt wird (siehe hierzu BWB (20), Ziffer 5).Teststellung erfolgt an festzulegenden Tagen im Zeitraum vom 01.07. bis 31.7.2021.
— Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
—— Datenschutz Auftragsverarbeitung,
——— „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60),
——— ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung“ (61)):
———— Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
———— Formblatt „Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse“ (63),
———— Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
———— Formblatt „Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner“ (65) und
———— ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird (siehe Ziffer 6 der BWB (20)).
— Darüberhinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensversicherung (41) beizufügen.
— Eigenerklärung Angaben Gewerbezentralregisterabruf (40),
—— bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter. Der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der „Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40)“ anzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: kein
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.