Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein in mit Phosphat belasteten Gebieten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5991524
Fax: +49 5991465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein in mit Phosphat belasteten Gebieten
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden.
BG 10 „Nordfriesische Marschen und Eider-Treene-Niederung“
Nordfriesische Marschen und Eider-Treene-Niederung
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 1 rd. 126 114 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers um weitere Jahre verlängert werden (längstens jedoch bis zum 31.12.2024).
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Präsenz vor Ort, Kapazitäten, Vernetzung mit Kooperationspartnern, Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Internetauftritt und Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung vergeben.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 13 Punkten (von möglichen zu erreichenden 22 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 7 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 7. und 8. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Verhandlungsgespräche/Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.
Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.
BG 11 „Dithmarscher Marschen und Holsteinische Elbmarsch“
Dithmarscher Marschen und Holsteinische Elbmarsch
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 2 rd. 92 525 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers um weitere Jahre verlängert werden (längstens jedoch bis zum 31.12.2024).
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Präsenz vor Ort, Kapazitäten, Vernetzung mit Kooperationspartnern, Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Internetauftritt und Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung vergeben.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 13 Punkten (von möglichen zu erreichenden 22 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 7 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 7. und 8. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Verhandlungsgespräche/Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.
Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.
BG 12 „Ostholsteinisches Hügel- und Seenland“
Ostholsteinisches Hügel- und Seenland
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 3 rd. 72 822 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers um weitere Jahre verlängert werden (längstens jedoch bis zum 31.12.2024).
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Präsenz vor Ort, Kapazitäten, Vernetzung mit Kooperationspartnern, Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Internetauftritt und Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung vergeben.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 13 Punkten (von möglichen zu erreichenden 22 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 7 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 7. und 8. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Verhandlungsgespräche/Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.
Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.
BG 13 „Dänischer Wohld bis Nordoldenburg und Fehmarn“
Dänischer Wohld bis Nordoldenburg und Fehmarn
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 4 rd. 81 302 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers um weitere Jahre verlängert werden (längstens jedoch bis zum 31.12.2024).
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Präsenz vor Ort, Kapazitäten, Vernetzung mit Kooperationspartnern, Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Internetauftritt und Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung vergeben.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 13 Punkten (von möglichen zu erreichenden 22 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 7 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 7. und 8. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Verhandlungsgespräche/Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.
Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.
BG 14 „Angeln und Schwansen“
Angeln und Schwansen
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 5 rd. 52 632 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers um weitere Jahre verlängert werden (längstens jedoch bis zum 31.12.2024).
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Präsenz vor Ort, Kapazitäten, Vernetzung mit Kooperationspartnern, Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Internetauftritt und Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung vergeben.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 13 Punkten (von möglichen zu erreichenden 22 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 7 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 7. und 8. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Verhandlungsgespräche/Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.
Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung, dass:
— Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
— keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
4. Eigenerklärung über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (Erfahrungen in der Gewässerschutzberatung) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
5. Eigenerklärung über eine qualifizierte Hochschul- bzw. vergleichbare Ausbildung in den Bereichen der Agrarwissenschaften, Bodenkunde, Pflanzenernährung, Hydrologie und dass einschlägige Kenntnisse über die naturräumlichen, hydrogeologischen, bodenkundlichen und landwirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen, wie sie im norddeutschen Flachland vorherrschen für die Beraterinnen und Berater, die im Auftragsfalle zum Einsatz kommen,
6. Eigenerklärung über mehrjährige Erfahrung in der Grundwasserschutzberatung,
7. Eigenerklärung über Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung,
8. Eigenerklärung über die Personalausstattung zur Erbringung der Leistung,
9. Eigenerklärung über Erfahrungen im Umgang mit geographischen Informationssystemen und Vorhaltung der erforderlichen Technik,
10. Eigenerklärung über die personellen Kapazitäten, um die hohe Anzahl der zu beratenen Landwirtinnen und Landwirte und die Intensität der flächenbezogenen Beratung in den jeweiligen Beratungsgebieten abzudecken,
11. Angabe der Rechtsform, Organisation sowie technische Ausrüstung des Unternehmens,
12. Aussagekräftige Darstellung des Bewerbers (max. 4 DINA-4-Seiten),
13. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält,
14. Eigenerklärung über die Gewährleistung einer Präsenz vor Ort während der Vertragslaufzeit,
15. Eigenerklärung über die Vernetzung mit Kooperationspartnern (Universitäten und Fachhochschulen, Dünge- und Pflanzenschutzmittelberater, Beratungsringe, Spezialberater, etc.),
16. Eigenerklärung über die jährliche bzw. regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen,
17. Eigenerklärung über einen aktuellen, übersichtlichen, strukturierten Internetauftritt mit aktuellen Hinweisen zur Gewässerschutzberatung und Angeboten für Landwirte,
18. Erklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter/-innen deutschsprachig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Mai 2021 an die GMSH, z. H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem, E-Mail: [removed]) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die maximal 7 ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 25. Juni 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem, E-Mail:[removed]) zu richten.
Verhandlungsgespräche/Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue u. Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterl. sind zusätzlich vorzulegen.
Auswahl-/Zuschlagsmatrix:
Die Auswahlmatrix wird mit der Bekanntmachung veröffentlicht.
Mit den Vergabeunterlagen (2. Phase) wird eine detaillierte Zuschlagsmatrix veröffentlicht.
Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: n. n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]