Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein in mit Phosphat belasteten Gebieten

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5991524
Fax: +49 5991465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.e-vergabe-sh.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauen, Bewirtschaften, Beschaffen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein in mit Phosphat belasteten Gebieten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BG 10 „Nordfriesische Marschen und Eider-Treene-Niederung“

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Nordfriesische Marschen und Eider-Treene-Niederung

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 1 rd. 126 114 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Schlüssigkeit und Qualität des Gewässerschutzkonzeptes / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/08/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers um weitere Jahre verlängert werden (längstens jedoch bis zum 31.12.2024).

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Präsenz vor Ort, Kapazitäten, Vernetzung mit Kooperationspartnern, Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Internetauftritt und Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung vergeben.

Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 13 Punkten (von möglichen zu erreichenden 22 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 7 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 7. und 8. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Verhandlungsgespräche/Präsentation:

Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BG 11 „Dithmarscher Marschen und Holsteinische Elbmarsch“

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Dithmarscher Marschen und Holsteinische Elbmarsch

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 2 rd. 92 525 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Schlüssigkeit und Qualität des Gewässerschutzkonzeptes / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/08/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers um weitere Jahre verlängert werden (längstens jedoch bis zum 31.12.2024).

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Präsenz vor Ort, Kapazitäten, Vernetzung mit Kooperationspartnern, Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Internetauftritt und Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung vergeben.

Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 13 Punkten (von möglichen zu erreichenden 22 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 7 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 7. und 8. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Verhandlungsgespräche/Präsentation:

Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BG 12 „Ostholsteinisches Hügel- und Seenland“

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Ostholsteinisches Hügel- und Seenland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 3 rd. 72 822 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Schlüssigkeit und Qualität des Gewässerschutzkonzeptes / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/08/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers um weitere Jahre verlängert werden (längstens jedoch bis zum 31.12.2024).

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Präsenz vor Ort, Kapazitäten, Vernetzung mit Kooperationspartnern, Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Internetauftritt und Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung vergeben.

Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 13 Punkten (von möglichen zu erreichenden 22 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 7 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 7. und 8. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Verhandlungsgespräche/Präsentation:

Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BG 13 „Dänischer Wohld bis Nordoldenburg und Fehmarn“

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Dänischer Wohld bis Nordoldenburg und Fehmarn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 4 rd. 81 302 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Schlüssigkeit und Qualität des Gewässerschutzkonzeptes / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/08/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers um weitere Jahre verlängert werden (längstens jedoch bis zum 31.12.2024).

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Präsenz vor Ort, Kapazitäten, Vernetzung mit Kooperationspartnern, Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Internetauftritt und Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung vergeben.

Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 13 Punkten (von möglichen zu erreichenden 22 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 7 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 7. und 8. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Verhandlungsgespräche/Präsentation:

Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BG 14 „Angeln und Schwansen“

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Angeln und Schwansen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in 5 neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese 5 Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425 395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 5 rd. 52 632 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Schlüssigkeit und Qualität des Gewässerschutzkonzeptes / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/08/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers um weitere Jahre verlängert werden (längstens jedoch bis zum 31.12.2024).

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Präsenz vor Ort, Kapazitäten, Vernetzung mit Kooperationspartnern, Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Internetauftritt und Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung vergeben.

Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 13 Punkten (von möglichen zu erreichenden 22 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 7 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 7. und 8. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Verhandlungsgespräche/Präsentation:

Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2. Eigenerklärung, dass:

— Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und

— keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),

4. Eigenerklärung über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (Erfahrungen in der Gewässerschutzberatung) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,

5. Eigenerklärung über eine qualifizierte Hochschul- bzw. vergleichbare Ausbildung in den Bereichen der Agrarwissenschaften, Bodenkunde, Pflanzenernährung, Hydrologie und dass einschlägige Kenntnisse über die naturräumlichen, hydrogeologischen, bodenkundlichen und landwirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen, wie sie im norddeutschen Flachland vorherrschen für die Beraterinnen und Berater, die im Auftragsfalle zum Einsatz kommen,

6. Eigenerklärung über mehrjährige Erfahrung in der Grundwasserschutzberatung,

7. Eigenerklärung über Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung,

8. Eigenerklärung über die Personalausstattung zur Erbringung der Leistung,

9. Eigenerklärung über Erfahrungen im Umgang mit geographischen Informationssystemen und Vorhaltung der erforderlichen Technik,

10. Eigenerklärung über die personellen Kapazitäten, um die hohe Anzahl der zu beratenen Landwirtinnen und Landwirte und die Intensität der flächenbezogenen Beratung in den jeweiligen Beratungsgebieten abzudecken,

11. Angabe der Rechtsform, Organisation sowie technische Ausrüstung des Unternehmens,

12. Aussagekräftige Darstellung des Bewerbers (max. 4 DINA-4-Seiten),

13. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält,

14. Eigenerklärung über die Gewährleistung einer Präsenz vor Ort während der Vertragslaufzeit,

15. Eigenerklärung über die Vernetzung mit Kooperationspartnern (Universitäten und Fachhochschulen, Dünge- und Pflanzenschutzmittelberater, Beratungsringe, Spezialberater, etc.),

16. Eigenerklärung über die jährliche bzw. regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen,

17. Eigenerklärung über einen aktuellen, übersichtlichen, strukturierten Internetauftritt mit aktuellen Hinweisen zur Gewässerschutzberatung und Angeboten für Landwirte,

18. Erklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter/-innen deutschsprachig sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/05/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.

Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.

Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Mai 2021 an die GMSH, z. H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem, E-Mail: [removed]) zu richten.

Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die maximal 7 ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 25. Juni 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem, E-Mail:[removed]) zu richten.

Verhandlungsgespräche/Präsentation:

Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.

Präqualifikation:

Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue u. Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterl. sind zusätzlich vorzulegen.

Auswahl-/Zuschlagsmatrix:

Die Auswahlmatrix wird mit der Bekanntmachung veröffentlicht.

Mit den Vergabeunterlagen (2. Phase) wird eine detaillierte Zuschlagsmatrix veröffentlicht.

Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: n. n.
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2021

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