Rahmenvereinbarung Dienstradleasing imland gGmbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://imland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://imland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Dienstradleasing imland gGmbH
Rahmenvereinbarung Dienstradleasing imland gGmbH. Die imland gGmbH möchte im Rahmen eines Dienstradleasingmodells ihren berechtigten Mitarbeitern ein Dienstrad mit oder ohne Motorunterstützung bis 25 km/h zur Verfügung stellen.
24768 Rendsburg
Die imland gGmbH möchte im Rahmen eines Dienstradleasingmodells ihren berechtigten Mitarbeitern ein Dienstrad mit oder ohne Motorunterstützung bis 25 km/h zur Verfügung stellen. Das Dienstradleasingmodell soll Leasing, Wartung, Service und Beratung umfassen. Das Dienstrad kann dienstlich und privat genutzt werden. Die Finanzierung erfolgt mittels Entgeltumwandlung.
36 Monate mit Option zugunsten des Auftraggebers, die Laufzeit zweimal für 1 Jahr zu verlängern (Ausübung durch schriftliche Erklärung spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
Anhand der geforderten Angaben wird das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 f.GWB geprüft.
— Umsätze für vergleichbare Leistungen in einer relevanten Größenordnung (sollte höher sein als der zu erwartende jährliche Umsatz aus dem vorliegenden Auftrag),
— Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen-Sach- und Vermögensschäden.
— Umsätze für vergleichbare Leistungen in einer relevanten Größenordnung (sollte höher sein als der zu erwartende jährliche Umsatz aus dem vorliegenden Auftrag),
— Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen-Sach- und Vermögensschäden.
— Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften,
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
— Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften,
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.