21D513001 Freianlagenplanung – DLR, Neubau des Instituts für Softwaremethoden Referenznummer der Bekanntmachung: 21D513001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
21D513001 Freianlagenplanung – DLR, Neubau des Instituts für Softwaremethoden
Freianlagenplanung.
01187 Dresden
Nöthnitzer Straße
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Dresden II, Ostra-Allee 23 beabsichtigt auf dem Gelände der Technischen Universität Dresden mit Standort Nöthnitzer Straße die Errichtung eines Neubaus für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zu errichten. Am Standort Dresden soll ein Institut für Softwaremethoden zur Produkt-Virtualisierung für das DLR entstehen.
Aufbauend auf der zur Zeit in Prüfung befindlichen Entwurfsunterlage (EW) sind die Leistungsphase 5 bis 8 für das Leistungsbild Freianlagen zu erarbeiten.
Das Bauvorhaben wird als EFRE-Maßnahme gefördert.
Nach aktueller Entwurfsplanung werden für die Gesamtmaßnahme Baukosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR einschl. Nebenkosten kalkuliert. Davon entfallen [Betrag gelöscht] EUR auf die Kostengruppe 500. Etwa [Betrag gelöscht] EUR sind als anrechenbar auf das Leistungsbild Freianlagen geplant.
Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen – Projektbeschreibung.
0512109 EI
1. Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
2. „Beachten Sie“:
— Die Leistungen werden im „Offenen Verfahren“ vergeben!
— Die vom Bieter selbst zu erarbeitenden „Darstellungen u.Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien“ (siehe Anl. „Beschreibung Zuschlagskriterien und Wertung“) sind zum Einreichungstermin mit den Angebotsunterlagen einzureichen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. „Beruflichen Befähigung“:
Es ist zugelassen wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Freier Landschaftsarchitekt zu führen und bei einer Architektenkammer eingetragen ist. Der Nachweis der ist durch Vorlage des Eintrag bei einer Archtieltenlammer zu führen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
2. „Eintragung Handelsregister (bei Eintragungspflicht)“:
Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung und Nummer.
3. „Weitere Angaben/Erklärungen“:
3.1. Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
3.2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
3.3. Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr.VI.3) Ziff.6 der Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
1. „Spezifischer Jahresumsatz“:
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro/ netto je Geschäftsjahr.
2. „Nachweis Berufshaftpflichtversicherung“:
Erklärung und Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens (nicht vom Makler) vorzulegen. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
3. „Rechtlich und Wirtschaftliche Verknüpfungen“:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
„Ergänzend...“
ZU 2.) „Nachweis Berufshaftpflichtversicherung“:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht vom Makler) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht vom Makler) erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
1. „Geeignete Referenzen“:
Erklärung zu geeignete Referenzen über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Es sind geeignete Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Ausschreibungsunterlagen (Formblatt 901R-AI EU Referenzbogen). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten!
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards).
2. „Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung“:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens. Führungkräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Nr. III.1.1 i. V. m. Nr. III.2.1 der Auftragsbekanntmachung.
3. „Beschäftigtenzahl“:
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen (z.B. Architekten, Ingenieure, Techniker, Technische Zeichner, u.ä.), und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Erforderliche Mindestanzahl siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
4. „Nutzung Kapazitäten anderer Unternehmen“:
Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namen des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt 935-AI). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
5. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (Formblatt 936-AI) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
„Ergänzend...“
ZU 1.) „Geeigneten Referenzen“:
Es sind Referenzen vorzulegen, die mit der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen, werden vom Bieter Referenzen gefordert, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen:
a) Alle Referenzen sind fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe der Referenzobjekte erfolgte ab dem 1.1.2016 bis spätestens zum Einreichungstermin (gem. IV.2.2) Bekanntmachung.
b) Bei allen Referenzen ist die Planungsleistung mindestens in der Honorarzone III gem. § 39 HOAI oder höher eingeordnet.
c) Bei allen Referenzen wurden vom Bieter mindestens Planungsleistungen der Leistungsphase 5 bis 8 gem. §§ 39ff i. V. m. Anlage 11 HOAI zusammenhängend erbracht.
d) Alle Referenz beinhalten die Koordinierung der Freiflächenplanung mit mindestens einer Hoch-, Ingenieur oder Medientiefbauplanung.
e) Mindestens eine Referenz beinhaltet Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung.
f) Mindestens eine Referenz beinhaltet die Gestaltung einer Teich- oder Wasserfläche.
g) Mindestens eine Referenz beinhaltet Gestaltung und Ausstattung von Fahrradstellplätzen.
h) Bei mindestens einer Referenz wurde die Aufmaßprüfung, Abrechnung und Kostenkontrolle mit einer AVA Software durchgeführt
Hinweis:
Es ist zulässig wenn ein Referenzprojekt mehrere der vorgenannten Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt.
„Ergänzend...“
ZU 3.) „Beschäftigtenzahl“:
Die Mindestanzahl an jahresdurchschnittlich Beschäftigten muss pro Jahr mindestens 2 Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur und
Mindestens 1 Techniker/Zeichner betragen.
§ 75 (1) und (3) VgV, § 65 SächsBO;
Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1 zu dieser Auftragsbekanntmachung.
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt.
2. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Angebotes muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Angebotsabgabe nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
4. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung);
5. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/ Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben;
6. Bei Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Gemeinschaft jeweils das Formblatt 901-AI EU ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen;
7. Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
8. „Wichtiger Hinweis“:
Zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Auftragsbekanntmachung sind auch die vom Bieter selbständig zu erarbeitenden Darstellungen und Erläuterungen zu den Aufgabenstellungen der Zuschlagskriterien (siehe Vergabebunterlagen – „Beschreibung Zuschlagskriterien und Wertung“) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3419770
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]60